Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit HAMBURG international Luftverkehrsg. mbH & Co. Betriebs KG als ausführendem Luftfrachtführer
1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen ("BBB HAMBURG international") finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit der TUIfly Vermarktungs GmbH (im Folgenden „TUIfly.com“ genannt) unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com (im Folgenden „ABB“ genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch HAMBURG international Luftverkehrsg. mbH & Co. Betriebs KG (nachfolgend „HAMBURG international“ genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird.
1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. Lässt TUIfly.com die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von HAMBURG international ausführen, ist HAMBURG international ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3
Zusätzlich zu diesen BBB HAMBURG international gelten die ABB von TUIfly.com (Verlinkung zu den ABB). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB HAMBURG international und den ABB haben die ABB Vorrang.
Kontakt zu HAMBURG international und zum HAMBURG international Kundenservice
2.1
Alle direkt bei HAMBURG international vorzunehmenden Anmeldungen werden durch den Kundenservice von HAMBURG international bearbeitet. Dieses ist unter Tel.: +49 (0) 30 319 88 19 12 oder -14 oder -17, Fax: +49 (0)30- 319 88 19 20 oder E-Mail an Kundenservice@HAMBURG-international.de zu erreichen.
2.2
HAMBURG international ist unter folgender Anschrift erreichbar:
HAMBURG international Luftverkehrsgesellschaft Betriebs mbH & Co.KG
Hindenburgstraße 171
22297 Hamburg
Deutschland
Website: http://www.hamburg-international.de/
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwendung gesundheitlicher Schäden bei werdenden Müttern gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche befördert HAMBURG international Schwangere unter Vorlage des Mutterpasses; ab der 32. Schwangerschaftswoche ist zusätzlich zum Mutterpass die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 7 Tage) notwendig. Ab der 36. Schwangerschaftswoche ist eine Beförderung ausgeschlossen.
Achtung:
Die vorstehenden Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen Rückfluges zu beachten.
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht mit befördern zu lassen.
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher auf der Website von HAMBURG international angemeldet und die Anmeldung durch die HAMBURG international bestätigt wurde. Die Anmeldung ist für Kinder ohne Begleitung bis zum vollendeten 11. Lebensjahr unbedingt erforderlich.
Unbegleitete Kinder werden befördert, wenn bei der Abfertigung ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild oder das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie desselben vorliegt. Die Erziehungsberechtigten/Eltern müssen eine schriftliche Einverständniserklärung für die Reise vorlegen. Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Länder Sonderbestimmungen gelten können. Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen. Für die Beförderung von unbegleiteten Kindern wird von HAMBURG international ein Bearbeitungsentgelt von 30 EUR pro Strecke erhoben.
Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Gruppen ist das Alter des Kindes bei Antritt des gebuchten Fluges. Das Rückflugdatum ist bei der Inanspruchnahme besonderer Leistungen der HAMBURG international zu beachten. Entscheidend ist das Alter des Kindes beim Antritt des Rückfluges.
5.1
HAMBURG international kann die Annahme des Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht.
5.2
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 5 kg aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 45 cm x 35 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
5.3
Die Freigepäckgrenze für Gepäck beträgt 20 kg je Passagier, sofern Sonderregelungen (z. B. für Inhaber der TUI-Gold-Card, TUI-Premium-Kunden und Inhaber der Ö-Card) nicht etwas anderes bestimmen. Die Freigepäckgrenze für Kleinkinder (0-2 Jahre) beträgt 10 kg zuzüglich kostenfreie Beförderung eines (1) Kinderwagens oder eines (1) Buggy oder eines (1) Autokindersitzes.
Wir empfehlen, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben. Nähere Informationen können über den Kundenservice der HAMBURG international erfragt werden. Bei Überschreitung der für den Passgier geltenden Freigepäckgrenze ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen (vgl. Artikel 6.1.). Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Reiseteilnehmer.
5.4
Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Es wird empfohlen, den Namen und die Adresse des Fluggastes an und im aufgegebenen Gepäck anzubringen.
5.5
Der Fluggast ist verpflichtet, sein aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es von der HAMBURG international ausgegeben
wird. Wird das aufgegebene Gepäck nicht abgeholt oder die Annahme verweigert, ist die HAMBURG international berechtigt, ggf. entstandene Kosten für die Lagerung zu verlangen.
6.1
Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist entgeltpflichtig. Bei Gepäck, das die
Freigepäckmenge überschreitet, wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein zusätzliches Beförderungsentgelt in Höhe von 8 EUR/kg je einfache Strecke für vorab angemeldetes und bestätigtes Gepäck erhoben. Für nicht vorab angemeldetes und bestätigtes Gepäck wird ein zusätzliches Beförderungsentgelt in Höhe von 10 EUR/kg je einfache Strecke erhoben.
Das Entgelt ist in jedem Fall vor Abflug zu entrichten, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Fluggast.
Jedes Sondergepäck unterliegt der Anmeldepflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Anmeldung hat online oder beim Kundenservice schriftlich zu erfolgen (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.1 oben). Nur eine Bestätigung der Anmeldung durch die HAMBURG international sichert den Anspruch auf Beförderung. Bei der Anmeldung sind die Maße und das Gewicht des Sondergepäcks
anzugeben. Entscheidungsgrundlage für die Beförderung von Über- und Sondergepäck sind die verfügbare Frachtraumkapazität und die Sicherheitsbestimmungen. Über- und Sondergepäck kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.
6.2
Sportgepäck ist Sondergepäck und muss jeweils gesondert verpackt werden. Wir empfehlen, das Sportgepäck in einer festen Verpackung
aufzugeben. Es muss als solches beim Check-in erkennbar sein. Im Übrigen gelten folgende Entgelte bei vorheriger Online-Anmeldung auf der Website von HAMBURG international:
Fahrräder: 25 EUR je einfache Strecke
Surfboards/Kiteboards: 25 EUR je einfache Strecke
Kanu/Kajak : 25 EUR je einfache Strecke
Hang-/Paraglider: 25 EUR je einfache Strecke
Tauchgepäck bis 30kg : 25 EUR je einfache Strecke
Golfgepäck bis 30kg : 25 EUR je einfache Strecke
Die Beförderungen von nicht bestätigtem Sondergepäck wird am Check-in geprüft. Die Entgelte sind höher als bei Online-Anmeldung.
Fahrräder sind zu verpacken. Als Verpackung empfehlen wir Fahrradkoffer oder andere feste Behältnisse. Fahrräder mit Hilfsmotor gelten als Gefahrgut und sind von der Beförderung ausgeschlossen, sofern sie nicht mit einem Elektromotor betrieben werden und mit einer Gelbatterie ausgestattet sind.
6.3
Golfgepäck muss angemeldet werden und wird auf allen Flügen bis 27.03.2010 kostenlos befördert, wenn es als separates Gepäckstück nicht schwerer als 30 kg ist (nur ein Sonder-/Sportgepäckstück je Passagier). Golfgepäck über 30 kg unterliegt den allgemeinen Übergepäckraten aus Artikel 6.1. Für Flüge ab dem 28.03.2010 gilt nachfolgend aufgeführte Regelung:
Golfgepäck muss angemeldet werden und wird kostenlos befördert, wenn es als separates Gepäckstück nicht schwerer als 15 kg ist (nur ein Sonder-/Sportgepäckstück je Passagier).
Golfgepäck über 15 kg unterliegt den allgemeinen Übergepäckraten aus Artikel 6.1
Sportwaffen und dazugehörige Munition und alle Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, sind vor Reiseantritt der HAMBURG international anzuzeigen. Die HAMBURG international lässt die Beförderung derartiger Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Alle Einzelheiten werden bei der erforderlichen Anmeldung mitgeteilt.
Folgendes Sonder-/Sportgepäck muss nicht angemeldet werden und wird innerhalb der Freigepäckmenge (20 kg pro Erwachsenen, Kinder bis 12 Jahren) kostenlos befördert:
Badminton-, Squash- oder Tennistasche mit max. 3 Schlägern,Reitausrüstung (1 Paar Stiefel und Sattel), Rollsport (1 Skateboard, 1 Paar
Rollschuhe oder Inlineskater), Skisport (1 Paar Ski oder ein Snowboard und Skischuhe oder 1 Skibob je Passagier), Sportfischen (1 Angel, Castinggeräte), 1 Paar Wasserski und Anzug. Tauchgepäck bedarf der vorherigen Anmeldung und Bestätigung. Gürtel sind ohne Blei mitzuführen, Pressluftflaschen werden nur in entleertem Zustand befördert. Tauchlampen müssen im Handgepäck befördert werden, der Akku oder die Glühlampe muss entfernt sein. Die Beförderung von Tauchgepäck ist entgeltpflichtig und kostet bei vorheriger Online-Anmeldung 25 EUR je einfache Strecke. Der Preis bezieht sich auf ein (1) Tauchgepäckstück mit einem Gewicht bis zu 30kg.
6.4
Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls je behinderten Fluggast ist möglich und vor Antritt des Fluges anzumelden. Motorbetriebene Rollstühle können wegen der eingeschränkten Frachtraumkapazität nur mit Einschränkungen befördert werden. Sie sind in einem Zustand aufzugeben, der die sichere Verladung und den Transport des Rollstuhls gewährleistet. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Rollstuhls vorher unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts angemeldet und durch die HAMBURG international bestätigt wurde. Insbesondere sind die Gefahrgutvorschriften einzuhalten. Näheres wird bei der Anmeldung mitgeteilt.
Die Beförderung von Tieren ist entgeltpflichtig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren. Die Tiere müssen in einem
geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die HAMBURG international bestätigt wurde. Der Fluggast ist für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich.
Die HAMBURG international berechnet für eine Beförderung eines Tieres in der Kabine (maximale Maße des Behälters 55 cm x 40 cm x 20 cm, bis 5 kg Gewicht) 20 EUR für die einfache Strecke bei vorheriger Online-Anmeldung. Für eine Beförderung im Frachtraum berechnet die HAMBURG international 40 EUR für die einfache Strecke bei vorheriger Online-Anmeldung auf der Website von HAMBURG international. Tiere, die innerhalb der Kabine befördert werden, dürfen den Behälter während des Fluges nicht verlassen. Der Behälter darf nicht auf den Sitzen abgestellt werden.
Die HAMBURG international darf pro Flug jeweils nur zwei (2) sehbehinderte Fluggäste zusammen mit jeweils einem Blindenhund im Fluggastraum transportieren. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Blindenhundes bei Buchung angemeldet und durch die HAMBURG international bestätigt wurde. Die Beförderung des Blindenhundes erfolgt kostenlos.
Beschränkung/Verweigerung der Beförderung aus Sicherheitsgründen
HAMBURG international kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn:
- das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden;
- die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird;
- Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Alkoholkonsum, nicht befolgt werden;
- sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt;
- der begründete Verdacht besteht, der Fluggast werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen;
- die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes verstoßen würde, welches überflogen wird;
- der Fluggast ggf. notwendig werdende Untersuchungen an Person oder Gepäck verweigert;
- der gültige Flugpreis, fällige Steuern, Zuschläge oder sonstige Entgelte nicht bezahlt wurden;
- der Fluggast keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz hat, seine Reisedokumente während des Fluges zerstört oder die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung verweigert;
- der Fluggast beim Check-in oder beim Boarding nicht nachweisen kann, dass er die Person ist, für die die Buchung vorgenommen wurde;
- der Fluggast gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der HAMBURG international oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts verstößt;
- der Fluggast nicht erlaubtes Gepäck mit sich führt.
HAMBURG international kann den betreffenden Fluggast, wenn dies zur sicheren Durchführung des Fluges bzw. zum Schutz von Passagieren und Besatzung notwendig ist, aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Darüber hinaus ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt. Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt.
Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.
9.1
Es wird auf die Bestimmungen der ABB (Artikel 14) verwiesen. Diese finden Anwendung. Überdies wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
9.2
Wenn das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckabschnitt vermerkt ist, gilt als vereinbart, dass das Gesamtgewicht des
aufgegebenen Gepäcks das Gewicht des zulässigen Freigepäcks für die entsprechende Beförderungsklasse nicht übersteigt.
9.3
HAMBURG international ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch das Gepäck eines Fluggastes verursacht werden. Verursachen Gegenstände im Gepäck Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder am Eigentum der HAMBURG international, so haftet der Eigentümer für den daraus entstandenen Schaden.
9.4
Gepäckschäden, die durch notwendige Sicherheitsprüfungen entstehen können, wenn der Fluggast im aufgegebenen Gepäck untersagte
Gegenstände mitführt, sind von der Haftung ausgeschlossen.
9.5
Die Haftung des Luftfrachtführers ist begrenzt auf nachgewiesene Schäden. HAMBURG international haftet nicht für mittelbare Schäden und
Folgeschäden.
Die Haftung von TUIfly.com und HAMBURG INTERNATIONAL richtet sich nach den Regelungen der ABB.
TUIfly.com und/oder HAMBURG international ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren.
Zu diesen Zwecken wird TUIfly.com und/oder HAMBURG international ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von TUIfly.com und/oder des ausführende Luftfrachtführers bereitstellen, zu übermitteln. TUIfly.com und/oder HAMBURG international sind ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
12.1
TUIfly.com behält sich das Recht vor, diese BBB HAMBURG international mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB HAMBURG international vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB HAMBURG international erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
12.2
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB HAMBURG international abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Diese BBB HAMBURG international enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB HAMBURG international und den ABB haben die ABB Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester, Olaf Petersenn