Nachfolgend eine Übersicht Ihrer Ansprechpartner bei TUIfly.com, sowie einen Auszug der FAQs. Die AGB der TUIfly.com erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden FAQs um einen Reisebüro-spezifischen Auszug handelt. Weitere Themen finden Sie unter „Service & Infos / Servicethemen“ auf www.tuifly.com.
Hier das Faxformular für SSR-Anmeldungen downloaden.
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TUIfly.com Reisebüro Servicecenter
Für Ihre Fragen oder Probleme bei Buchungen steht Ihnen in unserem Agentur-Helpdesk ein professionelles Team zur Verfügung.
Das Agentur-Helpdesk ist Montag – Samstag (08:00 – 20:00 Uhr), Sonn- und Feiertags (08:00 – 18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern für allgemeine Fragen erreichbar:
05 11 / 22 00 45 67 oder 0 18 05 / 06 11 11 (0,14 € / Min. aus dem Festnetz der dt. Telekom, abweichender Mobilfunktarif)
Ihr Agenturservice
Für Rückfragen zu Registrierungen und Freischaltungen Ihrer Agentur, Pflege von Agenturdaten, sowie Fragen zur Buchungstechnik, wenden Sie sich einfach per E-Mail an unseren zentralen Agenturservice in Hannover unter: agenturservice@tuifly.com
Fragen zur Ihrer Abrechnung?
Für Rückfragen zu Ihrer Abrechnung von TUIfly.com wenden Sie sich bitte an: agenturabrechnung@tuifly.com
Erhalte ich bei Buchung von Flügen über TUIfly.com weiterhin eine Provision?
TUIfly.com zahlt keine Provision, um identische Flugpreise zwischen Direktvertrieb und stationärem Vertrieb gewährleisten zu können (Preisgleichheit). Wir zahlen Ihnen aber ein Systemincentive in Höhe von 5 Euro pro Buchung (bei Buchung über TOMA, Iris.plus Individuell und www.tuifly.com/agent). Außerdem haben Sie selbst die Möglichkeit ein Reisebüro-Service-Entgelt für Ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung festzulegen.
Wo muss ich mein SSR oder ASR anmelden, wenn ich eine andere Fluggesellschaft als TUIfly gebucht habe?
SSR Leistungen müssen grundsätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Einzige Ausnahme: Bei Germanwings erfolgt die SSR Anmeldung direkt über TUIfly.com. Die ASR Leistung kann ausschließlich für die Fluggesellschaften Germania, Air Via und XL Airways Germany im Buchungsprozess von TUIfly.com mit gebucht werden.
Von wem bekomme ich die Bestätigung für die gebuchte SSR / ASR Leistung?
Die Bestätigung für die SSR / ASR Leistung erfolgt über die jeweilige Fluggesellschaft, bei der auch die Anmeldung stattgefunden hat.
Warum wird das Reisebüro-Serviceentgelt ausgewiesen?
Das Reisebüro-Serviceentgelt muss separat ausgewiesen werden, da es sich hierbei um ein vom Vertriebspartner selbst festgelegtes Entgelt für Beratungs- und Vermittlungsleistung handelt, und somit kein Bestandteil des Flugpreises ist.
Ich habe vor dem 01.05. eine Buchung mit kostenlosem Zug-zum-Flug Ticket getätigt. Muss mein Kunde das Zug-zum-Flug Ticket bezahlen, wenn er den Flug nach dem 01.05. umbucht?
Nein, wenn das Zug-zum-Flug Ticket vor dem 01.05.2010 gebucht worden ist, bleibt es auch bei einer Umbuchung nach dem 01.05.2010 eine kostenlose Leistung.
An wen wende ich mich, wenn ich einen Flug gebucht mit einer anderen Fluggesellschaft als TUIfly umbuchen möchte?
Die Umbuchung kann über das TUIfly Servicecenter oder direkt im System erfolgen.
Ich habe eine andere Fluggesellschaft als TUIfly über das Portal gebucht, bekomme ich die Bestätigung und Abrechnung von der jeweiligen Fluggesellschaft?
Nein, die Buchungsbestätigung und Abrechnung erfolgt über TUIfly.com.
Gelten die BBB’s von TUIfly auch für die anderen Fluggesellschaften, die über das Portal buchbar sind?
Nein, es gelten grundsätzlich die BBBs der jeweiligen Fluggesellschaften. Die AGB’s jedoch gelten für alle Fluggesellschaften die über TUIfly.com gebucht sind.
Gibt es Expedientenermäßigung auch auf Flügen mit anderen Fluggesellschaften?
Nein, es werden keine Ermäßigungen auf Flügen mit anderen Fluggesellschaften gewährt (außer bei direkter Anfrage über die TUI, mit entsprechender TUI Agentur).
Bekomme ich mein Systemincentive auch bei einem Storno?
Bei einem Storno entfällt auch die Auszahlung des Systemincentives, da TUIfly ansonsten keine Preisgleichheit gewährleisten kann. Das Reisebüro-Serviceentgelt bleibt selbstverständlich beim Reisebüro.
Mein Kunde möchte aufgrund einer Flugänderung stornieren, bekomme ich dann mein Systemincentive?
Nein, da bei einem Vollstorno der Kunde sein Geld zurück erhält. Das Reisebüro-Serviceentgelt bleibt auch hier natürlich beim Reisebüro.
Gilt das Systemincentive auch für Gruppenbuchungen?
Ja, das Systemincentive wird auch bei Buchung einer Gruppe ausgezahlt, sofern die Buchung über TOMA, Iris.plus Individuell oder www.tuifly.com/agent getätigt wurde.
Bekomme ich das Systemincentive auch wenn ich wg. technischer Probleme über das TUIfly Servicecenter buchen musste?
Ja, in Ausnahmefällen kann das Systemincentive auch dann ausgezahlt werden, wenn aufgrund technischer Probleme über das TUIfly Servicecenter gebucht werden musste.
Gilt das Systemincentive auch bei Buchung von Flügen anderer Fluggesellschaften?
Ja, das Systemincentive gilt für alle Buchungen die über TOMA, Iris.plus Individuell oder www.tuifly.com/agent gebucht worden sind.
Mein Kunde hat keine E-Mail Adresse und kein Fax, wird die Buchung dann trotzdem akzeptiert?
Die Buchung wird nur dann von TUIfly.com akzeptiert, wenn das Reisebüro vom Kunden beauftragt worden ist, für den Kunden die Bestätigung zu empfangen. In diesem Fall muss das Reisebüro dies unter Angabe seiner E-Mail Adresse oder Faxnummer unverzüglich TUIfly.com mitteilen.
Was passiert bei Flugänderungen wenn keine E-Mail Adresse oder Fax vom Kunden vorhanden ist?
In dem Fall muss das Reisebüro vorher vom Kunden die Erlaubnis einholen, die Flugänderungsmitteilungen in ihrem Auftrag entgegennehmen zu dürfen. Danach muss dies – unter Angabe der E-Mail Adresse oder Faxnummer des Reisebüros – TUIfly.com unverzüglich mitgeteilt werden.
Wo darf ich die Gestattungsmarke (Logo) nutzen, wo nicht?
Die Gestattungsmarke kann vom Reisebüro in seinem Außenauftritt, auf seinen Geschäftspapieren sowie in der Werbung benutzt werden. Die Nutzung als Domain oder Teil einer Domain, sowie im Rahmen von Suchmaschinenmarketing (Sponsored Link, AdWords, Meta-Tags, etc.) ist nicht gestattet.
Beteiligt sich TUIfly.com an Marketingkosten (bei Werbung mit der Gestattungsmarke)?
Nein, TUIfly.com erteilt lediglich das kostenlose Nutzungsrecht der Gestattungsmarke.