Was ist zu beachten bei Umsteigeverbindungen?

Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung bei dem der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die denen im vorgenannten Punkt entsprechen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Hat der erste Flug aber seinen Ursprung in einem Drittland, welches nicht den EU-Regelungen unterliegt und somit ein ausreichender Sicherheits-Check nicht garantiert werden kann, so dürfen die dort erworbenen Flüssigkeiten nicht mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden.