Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeuges?

Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden:
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.