Ja. Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
Bei medizinischem Sondergepäck gelten in der Kabine die maximalen Gewichte für Kabinengepäck (45x35x20cm). Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig, es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (zum Beispiel Krücken).
Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-in vorgezeigt und dort geprüft werden können. Es ist vom Passagier ein ärztliches Attest mitzuführen, welches auf Anfrage vorgezeigt werden muss. Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenlos befördert:
Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren, eigner Sauerstoff, Katheder, Verbandsmaterial, Gehilfen (Krücken, Rollator), Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuellen Einschränkungen), Hygieneartikel (Windeln), Stoma, Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer, Prothesen, Notfallkoffer für Ärzte, Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtheraphiegerät, Absauggeräte, Irrigatoren.
Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (zum Beispiel Arzneien, Spritzen, Lebensmittel, Pflegemittel, Wäsche) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der aktuellen Übergepäckgebühr befördert.