Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen.
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist dabei nur ein Plastikbeutel gestattet.