Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH für den Vertrieb von Flugdienstleistungen über die Website TUIfly.com (nachfolgend ABB genannt)
1.1
Diese ABB regeln die Bedingungen für die Buchung von Flügen über TUIfly.com. Vertragspartnerin für alle über die Website TUIfly.com gebuchten Flugleistungen, die von der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend TUIfly.com genannt) oder von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, ist TUIfly.com. TUIfly.com ist bei Flügen unter einer X3-Flugnummer selbst ausführender Luftfrachtführer. Bei Flügen, die von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden, ist TUIfly.com vertraglicher Luftfrachtführer. Der Name der durchführenden Fluggesellschaft wird auf der Website für den Nutzer kenntlich gemacht.
1.2
Zusätzlich zu diesen ABB gelten die Besonderen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com für das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen.
2.1
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
D-30625 Hannover
2.2
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUIfly.com-Servicecenter verwiesen. Das Servicecenter ist Mo. - Fr. von 7.30 bis 22.30 Uhr (MEZ), Sa./So. und an Feiertagen von 08:30 bis 21:00 Uhr (MEZ) unter den folgenden Telefonnummern zu den unten angegebenen Kosten erreichbar:
- In Deutschland:
0900 1000 2000 (0,49 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif). Eventuelle Wartezeiten bis zur Verbindung mit unseren Servicemitarbeitern sind
kostenfrei für Anrufer aus dem deutschen Festnetz.
- In Österreich:
0900 190 150 (0,53 € pro Minute)
- In der Schweiz
0900 190 150 (0,64 CHF pro Minute aus dem Festnetz)
- In Großbritannien: 0904 561 0000 (0,41 GBP pro Minute)
- In Italien: 899 03 20 31 (0,63 € pro Minute, Mobilfunk abweichend.)
- In Spanien: 902 012 512 (0,09 € pro Minute)
- alle übrigen Länder*: 0049 180 5 42 41 40 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus Mobilfunknetzen, zzgl. internationaler Gebühren des Telefonanbieters.)
* Diese Nummer ist für Anrufe aus Deutschland, Österreich, England, Italien, Schweiz und Spanien gesperrt.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung (Abgabe des Angebots) und dem Zugang der Buchungsbestätigung, schriftlich per E-Mail, (Annahme des Angebots) zustande. Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Ersatzdokument übereinstimmende Vor- und Nachname des/der Reiseteilnehmer anzugeben. Bei nachträglicher Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Ziffer 7.2 (b) Anwendung.
4.1
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch den ausführenden Luftfrachtführer.
4.2
TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Hierbei werden TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn dies vom Luftfahrtbundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurde. TUIfly.com wird den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald diese feststeht.
4.3
Änderungen der eingesetzten Fluggeräte oder der verwendeten Flugnummer kann der ausführende Luftfrachtführer jederzeit vornehmen.
4.4
Die Beförderung mit dem ausführenden Luftfrachtführer beschränkt sich auf die gebuchte Direktverbindung, jedoch nicht auf Anschlussflüge. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen, einschließlich Anschlussflügen und Zu-/Abbringerfahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers besteht nicht und wird ausgeschlossen. Sollte der Fluggast dennoch einzelne über TUIfly.com buchbare Flüge kombinieren, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, es sei denn, die Buchung erfolgte zu einem von TUIfly.com für den Flug angebotenen Umsteigeverbindungs-Tarif.
5.1 Beförderungsentgelt
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen geltenden Tarifbestimmungen, die bei der Buchung angegeben werden. Das bestätigte Beförderungsentgelt enthält neben dem Preis für die Flugbeförderung alle anwendbaren Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Diese Einzelposten werden gesondert ausgewiesen.
5.2 Nachträgliche Preiserhöhung
(a) TUIfly.com behält sich vor, das im Beförderungsvertrag vereinbarte Beförderungsentgelt nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht für TUIfly.com vorhersehbar oder vermeidbar waren. Eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes ist nach Vertragsschluss zulässig im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung oder Einführung von luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen), luftfahrtspezifischen Entgelten oder Emissionszertifikatskosten, sofern dies dem Fluggast unverzüglich, und zwar spätestens am 21. Tag vor Abflug mitgeteilt wird. Bei Preiserhöhungen in Höhe von mehr als 5% des Nettopreises für die Flugbeförderung (exklusive Steuern, Gebühren und Abgaben) ist der Fluggast berechtigt, ohne Gebühren vom Beförderungsvertrag zurückzutreten.
(b) Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend in Absatz (a) genannten Kosten, Abgaben und Gebühren durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird TUIfly.com dem Fluggast nachbelasten.
5.3 Bezahlung
(a) Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig. Ratenzahlung ist nicht möglich. In einigen Ländern können ggf. Einreise- oder Visagebühren durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind nicht im Flugpreis enthalten und vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.
(b) Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von TUIfly.com akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Fluggast zu benennenden deutschen Bankkonto. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte wird TUIfly.com eine Gebühr von EUR 7,00 (CHF 10/CZK 190/GBP 6/SEK 70/USD 10) auf internationalen Flügen, sowie EUR 8,33 auf nationalen Flügen pro Person erheben. Die Zahlung per Lastschriftverfahren ist nur möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Abflugtag mindestens 6 Tage liegen.
(c) Verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung, d.h. der von TUIfly.com bei der Bank des Kunden oder dem Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag wird ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht, ist eine Rückbelastungspauschale in Höhe von EUR 10,00 (GBP 8/USD 16/CHF 12/CZK 210/SEK 90) pro Buchung zu entrichten. Wird die Versendung einer 2. Mahnung durch TUIfly.com erforderlich, behält TUIfly.com sich vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 5,50 (GBP 4/USD 9/CHF 7/CZK 140/SEK 50) pro Buchung sowie Zinsen in der gesetzlichen Höhe auf die Forderung zu erheben. In den vorstehenden Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass TUIfly.com kein oder ein geringerer als der mit der Rückbelastungs- und/ oder Bearbeitungsgebühr geltend gemachte Schaden entstanden ist.
(d) Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen verrechnet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung wird zunächst auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(e) Wird der Flugpreis auch nach erfolgloser Inverzug- und Zahlungsfristsetzung nicht geleistet, wird TUIfly.com von dem Beförderungsvertrag zurücktreten und die Buchung zu den vereinbarten Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 7.3 (b) stornieren. Auf eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr erfolgsversprechend ist. In diesem Fall kann TUIfly.com vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch auf die Beförderung durch die jeweilige Fluggesellschaft entfällt.
6.1 Buchung
(a) Die Buchung ist nur für den gebuchten Flug und die aufgeführte Person gültig. Namensänderungen am Flughafen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich.
(b) Bei der Buchung über das Internet, am Telefon und im Reisebüro wird kein Ticket ausgestellt. Es wird eine Buchungsnummer erteilt. Diese muss bei der Abfertigung am Check-In-Schalter zusammen mit einem gültigen Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden. Der bei der Buchung angegebene, vollständige Vor- und Nachname und der des Ausweispapiers müssen übereinstimmen.
Wird die Buchungsnummer nebst amtlichem Lichtbildausweis von einem anderen als dem zur Beförderung oder Erstattung Berechtigten vorgelegt, so haftet TUIfly.com gegenüber dem Berechtigten nicht, wenn in gutem Glauben die Beförderung durchgeführt oder dem Vorlegenden eine Erstattung gewährt wurde.
6.2 Tarife
(a) Für die Umbuchung und Stornierung und Benennung einer Ersatzperson für Flüge, die durch die Fluggesellschaft TUIfly durchgeführt werden, fallen die unter Artikel 7 genannten Bearbeitungsgebühren an.
(b) Der Umsteigeverbindungs-Tarif ermöglicht die unmittelbare Buchung mehrerer aneinander grenzender Teilstrecken des TUIfly.com Streckennetzes in einer einzigen Buchung (Umsteigeverbindungen). Dadurch kann der Fluggast auch solche Ziele des Streckennetzes erreichen, zu denen keine Direktflüge vom Abflugort aus angeboten werden.
Flüge im Umsteigeverbindungs-Tarif können nur gebucht werden, wenn dieser Tarif vom TUIfly.com Buchungssystem für die gewünschte Strecke bereitgestellt wird. Möchte der Fluggast andere Teilstrecken miteinander kombinieren, erfolgt dies durch gesonderte Buchung jeder einzelnen Teilstrecke. In diesen Fall gelten die allgemeinen Regelungen für die Buchung von Flügen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten auch für Flüge im Umsteigeverbindungs-Tarif uneingeschränkt die Reglungen dieser ABB und die auf die jeweilige Fluggesellschaft anwendbaren BBB.
7.1 Umbuchung
(a) Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin, die Flugnummer, das Flugziel oder der Abflug- oder Rückkehrflughafen vor Inanspruchnahme der Flugleistung (Hin- bzw. Rückflug) geändert werden.. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit und vorbehaltlich Verfügbarkeit zu den unter 7.2 (b) genannten Mehrkosten möglich.
(b) Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von TUIfly.com akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Fluggast zu benennenden deutschen Bankkonto. Bei Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte wird TUIfly.com eine Gebühr von EUR 7 (CHF 10/CZK 190/GBP 6/SEK 70/USD 10) auf internationalen Flügen, sowie EUR 8,33 auf nationalen Flügen pro Person erheben. Die Zahlung per Lastschriftverfahren ist nur möglich, wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Abflugtag mindestens 6 Tage liegen.
(c) Umbuchungen können online oder telefonisch im TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist – vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen am Zielort – nur möglich, wenn der Flug maximal sechs (6) Monate nach dem ursprünglich gebuchten Hinflug datiert ist.
(d) Die Umbuchung von einem nationalen Flug zu einem internationalen Flug und umgekehrt ist nicht möglich.
(e) Die Umbuchung eines Fluges auf einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft, auf der selben Strecke oder auch auf eine andere Strecke, ist nicht möglich.
(f) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Germanwings ist eine Umbuchung des Flugziels oder des Abflug- oder Rückkehrflughafens nicht möglich. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 35 auf internationalen Flügen und auf nationalen Flügen in Höhe von EUR 41,65 pro Person, pro Strecke an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(g) Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft SunExpress unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Bei der Buchung eines Fluges zum Aktionstarif (Sondertarif) ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen und zu keinem Zeitpunkt möglich. Bei der Buchung eines Fluges zum Basis Tarif ist eine Umbuchung bis 24 Stunden vor Abflug zu den unter 7.2 (b) genannten Mehrkosten möglich.
(h) Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft Pegasus unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Bei der Buchung eines Fluges zum Super Tarif ist eine Umbuchung bis 72 Stunden vor Abflug gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Strecke und Person möglich. Zwischen 72 Stunden und bis zu 24 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 55 pro Strecke und Person möglich. Ab 24 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung nicht möglich. Bei der Buchung eines Fluges zum Flex Tarif ist eine Umbuchung bis 72 Stunden vor Abflug gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Strecke und Person möglich. Zwischen 72 Stunden und bis zu 2 Stunden vor Abflug ist eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 55 pro Strecke und Person möglich. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet. Bei der Buchung eines Fluges zum Aktionstarif (Sondertarif) ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen und zu keinem Zeitpunkt möglich.
(i) Die Umbuchung von Flügen mit der Fluggesellschaft Condor unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Umbuchungen des Fluges sind nur innerhalb der gleichen Saison (Sommersaison 01.05. – 31.10. / Wintersaison 01.11. – 30.04. innerhalb eines Jahres) und unter Beibehaltung des Streckentyps (kurz, mittel, lang) möglich. Eine Umbuchung ist nur bis 24 Std. vor Abflug möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Person und Strecke bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 60 pro Person und Strecke für Langstrecken an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(j) Die Umbuchung von Flügen mit der Air Berlin Group (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG) unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Bei einer Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 120 bei Langstrecken pro Person, pro Strecke an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(k) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist eine Umbuchung des Flugziels oder des Abflug- oder Rückkehrflughafens nicht möglich.
Die Umbuchung von Flügen unterliegt besonderen Bedingungen, abhängig vom gebuchten Flugtarif. Eine Umbuchung ist bei einem umbuchbaren Tarif bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit zu den in den Tarifbestimmungen genannten Gebühren möglich. Die Gebühr wird pro Passagier erhoben. Die konkreten Preise und Bedingungen finden Sie jeweils bei den buchbaren Angeboten und auf Ihrer Bestätigung. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet.
7.2 Ersatzperson
(a) Der buchende Teilnehmer kann bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit des Fluges eine Ersatzperson benennen, hierfür fallen die unter (b) genannten Mehrkosten an. Wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, kann eine Ersatzperson nur für eine der gebuchten Strecken nicht benannt werden. Umbuchungen können online oder telefonisch im TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Der buchende Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. TUIfly.com kann dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(b) Bei einer Umbuchung oder Namensänderung fallen auf internationalen Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 (CHF 50/CZK 870/GBP 29/SEK 340/USD 46), auf internationalen Fernstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 (CHF 88/CZK 1.570/GBP 53/SEK 620/USD 84) und auf nationalen Strecken in Höhe von EUR 39,27 pro Strecke und Person an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf die Ersatzperson bzw. auf den alternativ gewählten Flug ein niedrigerer Tarif Anwendung findet. Findet eine Umbuchung und Namensänderung zum selben Zeitpunkt statt, so fallen die Gebühren doppelt, für die Umbuchung und die Namensänderung an.
(c) Die Benennung einer Ersatzperson für einen mit den Fluggesellschaften Oman Air oder Air Mauritius gebuchten Flug ist nicht möglich.
(d) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft SunExpress ist die Benennung einer Ersatzperson bis 24 Stunden vor Abflug zu den unter 7.2 (b) genannten Mehrkosten möglich. Bei der Buchung eines Fluges zum Aktionstarif (Sondertarif) ist die Benennung einer Ersatzperson zu keinem Zeitpunkt möglich.
(e) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Pegasus ist die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) zu keinem Zeitpunkt möglich. Ist ein Flug mit der der Fluggesellschaft Pegasus in Kombination mit einer anderen Fluggesellschaft als Hin- und Rückflug gebucht, so ist für alle Flüge der Hin- und Rückflugbuchung die Benennung einer Ersatzperson (eine Namensänderung) zu keinem Zeitpunkt möglich.
(f) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Condor ist die Benennung einer Ersatzperson nur bis 24 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Für die Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 pro Perosn und Strecke bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 60 pro Person und Strecke für Langstrecken an.
(g) Bei der Buchung eines Fluges mit der Air Berlin Group (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG) ist die Benennung einer Ersatzperson nur bis zwei (2) Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Für die Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 bei Kurz- und Mittelstrecken bzw. in Höhe von EUR 120 bei Langstrecken pro Person, pro Strecke an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(h) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Germanwings ist die Benennung einer Ersatzperson nur bis zwei (2) Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Für die Benennung einer Ersatzperson fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 35 auf internationalen Flügen und auf nationalen Flügen in Höhe von EUR 41,65 pro Person, pro Strecke an. Zudem ist der Differenzbetrag zum aktuellen, gegebenenfalls höheren Tarif zu zahlen.
(i) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist die Benennung einer Ersatzperson zu keinem Zeitpunkt möglich.
(j) Bei der Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Turkish Airlines ist die Benennung einer Ersatzperson zu keinem Zeitpunkt möglich.
7.3 Stornierung und Nichterscheinen zum Abflug
(a) Die Stornierung des gebuchten Fluges oder einer anderen Leistung muss über das TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) unter Angabe der Buchungsnummer vor Abflug eingehend mitgeteilt werden.
(b) Bei der Stornierung von Flügen wird der im Beförderungsentgelt enthaltene Preis für die Flugbeförderung nicht erstattet. Aufgrund des mit einer Stornierung verbundenen Verwaltungsaufwandes berechnet TUIfly.com dem Fluggast zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 15 (CHF 21/CZK 370/GBP 13/SEK 140/USD 21) pro storniertem Flug und pro Person. Die Ticket Service Charge wird nicht erstattet. Bis zu diesem Betrag, werden vom Fluggast erhaltene Zahlungen einbehalten bzw. ist der Fluggast gegebenenfalls verpflichtet, die Differenz bis zu diesem Betrag nachzuzahlen. In den vorstehenden Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass TUIfly.com kein oder ein geringerer als der mit der Bearbeitungsgebühr geltend gemachte Schaden entstanden ist.
(c) Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und die Regelung in Absatz (b) findet entsprechende Anwendung, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-In erscheint, dass er spätestens 45 Minuten vor gebuchter Abflugzeit (für Flüge aus Tel Aviv und Algier 60 Minuten vor gebuchter Abflugzeit) abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist.
(d) Die Stornierung und Erstattung bei Nichterscheinen zum Abflug von Flügen mit der Lufthansa unterliegt den jeweiligen Tarifbestimmungen. Eine Rückzahlung ist abhängig vom gebuchten Flugtarif.
Ist eine Erstattung möglich, kann hierfür, abhängig vom gebuchten Tarif, ein entsprechendes Entgelt anfallen. Das Entgelt wird pro Passagier erhoben.
Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig, sofern kein Teil des Tickets abgeflogen worden ist. Bei Tickets, die keine Erstattung des Flugpreises zulassen, wird der Treibstoff- und Sicherheitszuschlag nicht erstattet.
8.1
Auf vielen Flügen kann bis 48 Stunden vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr online bei der Buchung oder telefonisch im TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach der gebuchten Flugstrecke und beträgt pro Person, pro Strecke:
Zielgebiet Sitzplatz
Griechenland, Portugal (Festland), Spanien (Festland und Balearische Inseln), Türkei, Bulgarien,
Tunesien, Malta, Zypern € 12
Ägypten, Marokko, Kanarische Inseln, Funchal, Kapverdische Inseln € 15
Standardpreis für ggf. weitere (oben nicht aufgeführte) Zielgebiete € 15
8.2
Für die Buchung eines XL-Sitzplatzes am Notausgang berechnet TUIfly.com eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der gebuchten Flugstrecke richtet. Die Gebühr beträgt pro Person, pro Strecke:
Zielgebiet XL-Sitz
Griechenland, Portugal (Festland), Spanien (Festland und Balearische Inseln), Türkei, Bulgarien,
Tunesien, Malta, Zypern € 20
Ägypten, Marokko € 25
Kanarische Inseln, Funchal € 30
Kapverdische Inseln € 35
Bei Reservierung eines XL Sitzes am Check-In fällt für alle Zielgebiete eine Gebühr in Höhe von € 35 an.
8.3
Die Buchbarkeit der XL-Plätze wird nicht auf allen Strecken und Fluggeräten angeboten.
8.4
Nachfolgender Personenkreis darf bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in den Notausgangsreihen sitzen:
• Babys und Kinder (bis einschl. 11 Jahren)
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
• werdende Mütter
• körperlich und/oder geistig behinderte Personen
• Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
Darüber hinaus ist die Benutzung eines Verlängerungsgurtes (Extension-Belt) in den Notausgangsreihen nicht gestattet.
Mit der Reservierung am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, ist die Fluggesellschaft berechtigt, der/den betreffenden Person(en) ohne Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifelsfall trifft die Entscheidung das Besatzungspersonal.
8.5
Auf vielen Flügen der Fluggesellschaft TUIfly kann bis 48 Stunden vor dem geplanten Abflug gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr der Service „Premium Economy“ hinzugebucht werden. Die Premium Economy gilt auf Flügen von/nach Deutschland und Basel. Auf Flügen mit Zwischenlandung wird der Service ausschließlich auf dem längeren Teilstück angeboten.
Im Falle der Stornierung des Service Premium Economy fallen folgende Gebühren an
Bei Stornierung bis vier Wochen vor Abflug beträgt die Gebühr 50 % der Bearbeitungsgebühr. Bei Stornierung zwischen vier Wochen und zwei Tagen vor Abflug beträgt die Gebühr 75 % der Bearbeitungsgebühr. Im Falle der Stornierung ab zwei Tagen vor Abflug ist eine Erstattung der Bearbeitungsgebühr ausgeschlossen.
Im Falle der Flugumbuchung bis vier Wochen vor Abflug beträgt die Gebühr für die Umbuchung des Service Premium Economy 25% der Bearbeitungsgebühr. Bei einer Flugumbuchung zwischen vier Wochen und zwei Tagen vor Abflug beträgt die Gebühr 75 % der Bearbeitungsgebühr.
Zudem ist in jedem Fall der Differenzbetrag zur aktuellen, gegebenenfalls höheren Bearbeitungsgebühr für den Service Premium Economy zu zahlen. Eine Erstattung ist nicht möglich, falls auf den alternativ gewählten Flug eine niedrigere Bearbeitungsgebühr für den Service Premium Economy Anwendung findet.
Ab zwei Tagen vor Abflug ist eine Umbuchung des Service Premium Economy nicht mehr möglich.
Umbuchungen oder Stornierungen des Service „Premium Economy“ können ausschließlich telefonisch im TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden.
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, den Service „Premium Economy“ in Verbindung mit der Beförderung eines Kleinkindes (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ohne eigenen Sitzplatz oder eines Tieres in der Kabine (PETC), zu buchen.
9. Einbuchung von Kindern und Jugendlichen
9.1
(a) Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist zum reduzierten Kleinkind-Tarif i. H. von EUR 15 pro Strecke auf internationalen Kurz-und Mittelstreckenflügen (CHF 22/CZK 400/GBP 12/SEK 160/USD 24), EUR 50 auf internationalen Fernstreckenflügen (CHF 74/ CZK 1.310/GBP 44/SEK 510/USD 70) und EUR 17,85 auf nationalen Flügen pro Flugstrecke unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Für die Beförderung eines Kleinkindes (unter 2 Jahren) im Kindersitz muss ein Sitzplatz gebucht werden.
(b) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Oman Air oder Air Mauritius ist der Kleinkind-Tarif (zwischen EUR 122 und EUR 169), abweichend von dem unter 9.1(a) genannten Tarif und abhängig von der gebuchten Flugstrecke.
(c) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Pegasus beträgt der Kleinkind-Tarif EUR 20, abweichend von dem unter 9.1(a) genannten Tarif, pro Strecke auf internationalen Kurz-und Mittelstreckenflügen.
(d) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft SunExpress (SunExpress Aviation Inc. und/oder SunExpress Deutschland GmbH) beträgt der Kleinkind-Tarif EUR 15,99, abweichend von dem unter 9.1(a) genannten Tarif, pro Strecke auf internationalen Kurz-und Mittelstreckenflügen.
(e) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Condor ist der Kleinkind-Tarif, abweichend von dem unter 9.1(a) genannten Tarif und abhängig vom aktuellen, gültigen Tarif für einen Erwachsenen auf der gebuchten Flugstrecke. Für ein Kleinkind unter 2 Jahren wird eine Ermäßigung in Höhe von 90% auf den aktuellen, gültigen Tarif für einen Erwachsenen gewährt.
(f) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist der Kleinkind-Tarif (unter 2 Jahren) auf internationalen Strecken in der Regel 10% des anwendbaren verfügbaren Flugpreises Erwachsener zzgl. Steuern und Gebühren, sofern fällig. Dabei besteht kein Sitzplatzanspruch. Auf innerdeutschen Strecken erhebt Lufthansa dem Grundsatz nach für Kleinkinder keinen Flugpreis. Es besteht auch hier kein Sitzplatzanspruch.
9.2
(a) Für Kinder im Alter ab dem zweiten (2.) Geburtstag bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr wird eine Ermäßigung in Höhe von 25% auf den gebuchten Oneway-Flugpreis zzgl. Steuern und Gebühren gewährt (gilt nicht für Flüge mit TRANSAVIA). Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges.
(b) Bei Buchung eine Fluges mit der Fluggesellschaft Pegasus erhalten Kinder im Alter ab dem zweiten (2.) Geburtstag bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den gebuchten Oneway-Flugpreis zzgl. Steuern und Gebühren. Ausgenommen sind Flugbuchungen zur Tarifart „Aktionstarif“ für die keine Kinderermäßigung gewährt wird.
(c) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Lufthansa ist der Flugpreis für Kinder ab dem zweiten (2.) Geburtstag bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr im Allgemeinen ermäßigt und richtet sich nach den Regeln des anwendbaren Tarifs.
(d) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Germanwings erhalten Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 11 sowie Kleinkinder unter 2 Jahren, die mit Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz reisen, bei der Buchung eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den regulären Flugpreis.
(e) Bei Buchung eines Fluges mit der Fluggesellschaft Turkish Airlines erhalten Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 11 sowie Kleinkinder unter 2 Jahren, die mit Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz reisen, bei der Buchung keine Ermäßigung auf den regulären Flugpreis.
10.1
Bei den Flügen bestimmter Fluggesellschaften besteht an einigen deutschen Flughäfen die Möglichkeit eines Vorabend Check-Ins. Außerdem besteht bei von TUIfly.com ausgeführten Flügen -auf ausgewählten Abflughäfen- die Möglichkeit ab 30 Stunden vor der geplanten Abflugzeit den Web-Check-In über www.tuifly.com zu nutzen.
10.2
Es wird dem Fluggast empfohlen, zur Abfertigung mindestens zwei (2) Stunden vor der gebuchten Abflugzeit zu erscheinen, sofern nicht aus einem besonderen Grund ein längerer Zeitraum erforderlich ist.
10.3
Der Fluggast muss so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 45 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Bei Abflügen aus Tel Aviv und Algier muss der Fluggast spätestens 60 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte sein. Bei einem nicht rechtzeitigen Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung. Der Fluggast bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Vorstehendes gilt auch für das Einchecken per Internet, falls der Fluggast nicht mit der Internet-Bordkarte und zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit vor Abflug am Boarding Gate zum Einsteigen erscheint.
10.4
Beim Einchecken ist die Buchungsnummer sowie Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis) erforderlich. Die Vorlage der Buchungsbestätigung wird empfohlen. Auch für Kinder und Jugendliche ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Bei internationalen Flügen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und ggfs. weitere Reiseunterlagen, die für die Ein-/Ausreise ins Zielland erforderlich sind (Visa u. ä.) mitzuführen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Ohne diese Unterlagen wird die Abfertigung verweigert. Der Fluggast ist für das Mitführen aller für die Ein-/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Alle vorgenannten Unterlagen sind auch mitzuführen, wenn das Einchecken per Internet erfolgt. In diesem Fall ist zudem rechtzeitig beim Einsteigen, die ausgedruckte Internet-Bordkarte vorzulegen.
10.5
Der Fluggast hat darauf zu achten, dass der im Flugschein eingetragene Name unbedingt mit dem tatsächlichen Familiennamen laut Personalausweis bzw. Reisepass übereinstimmt, anderenfalls kann die Beförderung verweigert werden.
Bei Nichtübereinstimmung verweigern die Behörden, vor allem bei Rückflug aus dem Ausland, in vielen Fällen die Ausreise. TUIfly.com und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haftet in solchen Fällen nicht für die Rückbeförderung, es sei denn, TUIfly und/ oder der ausführende Luftfrachtführer hat die Nichtübereinstimmung zu vertreten.
Beachtung von Ein- und Ausreisebestimmungen, Erforderliche Dokumente
11.1
Der Fluggast ist selbst dafür verantwortlich, die für die Ein- und Ausreise notwendigen Reisedokumente, Visa und ärztlichen Atteste, Impfzeugnisse u. ä., die nach den Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen der betreffenden Länder erforderlich sind, für sich selbst, mitreisende Kinder und mitgeführte Tiere zu beschaffen und beim Check-In vorzuweisen. TUIfly.com weist insbesondere auf die Visa-Bestimmungen für ausländische Staatsangehörige hin.
11.2
Der Fluggast ist für die Vollständigkeit der erforderlichen Dokumente verantwortlich, dies gilt auch für Kleinkinder (erforderlicher Eintrag im Ausweis der Erziehungsberechtigten). In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren Autorisierungsformulare ihrer Erziehungsberechtigen vorlegen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Beförderung verweigert werden.
11.3
Der ausführende Luftfrachtführer ist gesetzlich verpflichtet, die Beförderung zu unterlassen, wenn die Aus- oder Einreisebestimmungen eines Abflug- oder Zielstaates nicht erfüllt sind oder Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.
11.4
Gemäß den „Sonderregelungen für einzelne Arten von Flügen des gewerblichen Gelegenheitsverkehrs mit Zielort außerhalb des EWR“ (z.B. Tunesien, Ägypten, Marokko und Kroatien) darf die Beförderung zu diesen Zielen nur in Zusammenhang mit einem Pauschalflugreisearrangement erfolgen; die Flugunterlagen müssen deutlich sichtbar folgenden Aufdruck haben: „Gültig nur mit Pauschalflugreisearrangement“. Ferner müssen dem Flugschein folgende Angaben zu entnehmen sein: Name des Reiseveranstalters, Name des Fluggastes, Name des Luftfahrtunternehmens sowie Hin- und Rückflugdaten. Ist dies nicht der Fall, besteht weder ein Anspruch auf Beförderung noch ein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.
11.5
Der ausführende Luftfrachtführer ist in den in den Artikeln 11.1 bis 11.3 genannten Fällen bei Nichteinhaltung der Vorschriften durch den Fluggast berechtigt, die Beförderung zu verweigern. Alle Kosten und Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Fluggastes.
TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und TUIfly.com wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgen kann). Der Fluggast ist verpflichtet, sich die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.
(a) Allgemein verbotenes Gepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck, unabhängig davon, ob es sich um Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck handelt, folgende Stoffe und Artikel nicht enthalten und wird nicht befördert:
(1) Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und oder pyrotechnischem Material;
(2) Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe;
(3) Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke oder Leuchtraketen;
(4) Gase: entzündliche, nichtentzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas oder Aerosol, Propan und Butan;
(5) Brennbare Flüssigkeiten, wie Bleichmittel, Peroxyde, Benzin und Methanol;
(6) Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper,
Fackeln;
(7) Feuerzeuge;
(8) Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien;
(9) Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut und Krankheitserreger;
(10) Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope;
(11) Ätzende Stoffe, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit, Korrosionsmittel und Fahrzeugbatterien;
(12) Komponenten von Kfz-Kraftstoff-Systemen, die Kraftstoff enthalten haben;
(13) Magnetisierende Stoffe sowie sämtliche gefährliche Güter, die in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind.
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel und alkoholische Getränke,
soweit diese nur in kleinen zum persönlichen Gebrauch bestimmten Mengen mitgeführt werden. Rauchutensilien, wie ein Feuerzeug (außer Benzinfeuerzeuge) oder eine Packung Streichhölzer, dürfen ausschließlich an/auf der Person befördert werden.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.
(b) Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche und verderbliche Gegenstände sowie Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuckstücke, Edelmetalle, Juwelen, Computer, Laptop, Kameras, mobile Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere, Effekten sowie andere Wertsachen oder Geschäftspapiere, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente und/oder med. Hilfsmittel (Hörgeräte, Zahnspangen, Brillen), die der Fluggast benötigt, nicht enthalten sein. TUIfly kann die Beförderung dieser Gegenstände als aufzugebendes Gepäck verweigern und haftet nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (siehe hierzu auch Ziffer17.1 der ABB).
Der ausführende Luftfrachtführer kann die Beförderung von Gepäck verweigern, wenn es derart unzureichend verpackt ist, dass eine Beschädigung, trotz Anwendung der üblichen Vorsicht, zu erwarten ist.
Abflüge aus Israel
TUIfly.com empfiehlt dem Fluggast grundsätzlich aufgrund der strengen Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen in Tel Aviv auf die Mitnahme von Laptops o.ä. sowohl im aufgegebenen Reisegepäck als auch im/als Handgepäck zu verzichten. Bei Schäden oder Verlusten die aufgrund von Maßnahmen des Sicherheitspersonals entstehen besteht keine Haftung.
(c) Verbotene Gegenstände im Handgepäck
(1) Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder den Anschein erweckt, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
(2) Spitze / scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
(3) Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
(4) Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie des Eigentum des ausführenden Luftfrachtführers und Dritter darstellen, einschließlich:
(5) Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
(6) Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord (Verordnung (EG) Nr. 1546/2006)
Zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs hat die Europäische Union die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord mitnehmen dürfen, beschränkt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit befinden. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Sämtliche Einzelbehältnisse müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem (1) Liter passen. Der Plastikbeutel muss bequem und vollständig verschließbar sein. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist ein (1) Beutel gestattet.
Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie zum Beispiel Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie Rasierschaum und Haarspray.
Ausnahmen können gewährt werden, wenn die Flüssigkeit
Duty-Free-Einkäufe nach der Zugangskontrolle an einem Gemeinschaftsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft sind also möglich. Falls noch weitere Sicherheitskontrollen passiert werden müssen (insbesondere beim Umsteigen auf anderen Gemeinschaftsflughäfen), muss die erworbene Flüssigkeit zu diesem Zweck allerdings in einer manipulationssicheren Tasche der Verkaufsstelle verpackt sein, die einen gut sichtbaren Nachweis über Kaufdatum und Verkäufer enthält.
Die o. g. Regelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der europäischen Union starten (auch auf Anschlussflügen), unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft. Passagiere, die von einem Flughafen außerhalb der EU einreisen, müssen sich vor ihrem Weiterflug einer erneuten Sicherheitskontrolle unterziehen.
Verschiedene Nicht-EU Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen, die über das TUIfly.com-Servicecenter erfragt werden können.
14.1 Allgemeines
(a) Haftung wird nur für Gepäckschäden übernommen, die während der Obhut von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers verursacht werden und wenn ein gültiger Beförderungsvertrag besteht.
(b) Die Haftung für Verlust, Verspätung oder Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt gemäß den Bestimmungen in Artikel 14.2 (c).
(c) Es wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
(d) Wenn das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckabschnitt vermerkt ist, gilt als vereinbart, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks das Gewicht des zulässigen Freigepäcks für die entsprechende Beförderungsklasse nicht übersteigt.
(e) TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch das Gepäck eines Fluggastes verursacht werden. Verursachen Gegenstände im Gepäck Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes, am Eigentum von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers oder Dritter, so haftet der Besitzer für den daraus entstandenen Schaden.
(f) Die Haftung von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers ist in jedem Fall begrenzt auf nachgewiesene Schäden. Der zu ersetzende Schaden reduziert sich bei Mitverschulden. Ergänzend wird auf die Haftungsbestimmungen in Ziffer 14.2 (e) verwiesen.
14.2 Meldung von Gepäckschäden/-verlusten
(a) Die Meldung eines Schadens hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar zu erfolgen, und zwar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls.
(b) Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Feststellung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks den Schaden gegenüber TUIfly.com und/oder dem ausführenden Luftfrachtführer anzeigt.
(c) Bei Verspäteter Auslieferung von Gepäck ist jede Klage ausgeschlossen, wenn nicht unverzüglich, spätestens aber 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, eine Schadensanzeige gegenüber TUIfly.com und/oder dem ausführenden Luftfrachtführer abgegeben wird.
(d) Die Anzeigen gemäß vorstehenden Artikeln 14.2 (b) und (c) bedürfen der Schriftform und müssen innerhalb der vorgenannten Fristen übergeben oder abgesandt werden.
(e) Wird das Gepäck ohne schriftliche Beanstandung bei der Auslieferung angenommen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck unbeschädigt und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder Ähnliches dem Schutz des Inhaltes dienen und Kratzer oder Druck aushalten müssen.
(f) Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Flug beim Abfertigungsagenten des jeweiligen Flughafens zu melden. Hier wird der Verlust aufgenommen und in ein weltweit agierendes Suchsystem eingegeben.
15.1
Wird die Luftbeförderung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten und der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, den Flug abzusagen. Bei Kündigung vor Abflug zahlt TUIfly.com den bereits gezahlten Flugpreis zurück.
15.2
TUIfly.com ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei Buchung nicht erkennbarer, nicht von TUIfly.com und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer zu vertretender Umstände, wie z.B. Streik der Flugsicherung oder auf den Flughäfen oder aufgrund behördliche Anordnungen, die nicht von TUIfly.com und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer zu vertreten sind (z.B. Lande- oder Überflugverbote), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.
Nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt der ausführende Luftfrachtführer bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung die in der Verordnung genannten Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Diese Leistungen sind dann ausgeschlossen, wenn die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Sphäre des ausführenden Luftfrachtführers beruht, wenn diese Umstände für den ausführenden Luftfrachtführer nicht vermeidbar durch höhere Gewalt oder durch die Einwirkung Dritter entstanden sind. Solche Umstände sind insbesondere politische Instabilität, schlechte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängeln oder den Betrieb des ausführenden Luftfrachtführers beeinträchtigende Streiks.
17.1 Allgemeines
(a) Die Haftung bei der Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegt den Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09. 10. 1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28. 05. 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12. 10. 1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. 09. 1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.
(b) Die Haftung von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer ist für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht für mittelbare oder Folgeschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch TUIfly.com und/oder den ausführenden Luftfrachtführer beruht.
(c) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung. Dies gilt entsprechend, wenn der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht nicht nachkommt.
(d) TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer haften nicht für Schäden, die durch die Erfüllung staatlicher Vorschriften oder daraus entstehen, dass der Fluggast die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt.
(e) Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten, sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers, was Daten oder Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung anbelangt, haften TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(f) Ausschluss und Beschränkungen der Haftung von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers gelten sinngemäß auch zugunsten der Agenten, Bediensteten, Vertreter von TUIfly.com. Der Gesamtbetrag, der von TUIfly.com und/oder des ausführenden Luftfrachtführers und den genannten Personen als Schadenersatz zu leisten ist, darf die für TUIfly.com und/oder den ausführenden Luftfrachtführer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
(g) Soweit nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Bedingungen den Verzicht auf auf TUIfly.com und/oder den ausführenden Luftfrachtführer anwendbare Haftungsausschlüsse oder nach dem Warschauer Abkommen, dem Montrealer Übereinkommen, europäischem oder nationalem Recht zum Inhalt.
17.2 Personenschäden
(a) Die Haftung von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers gegenüber einem Fluggast für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung unterliegt bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dem Luftverkehrsgesetz, der VO (EG) 2027/97 und diesen ABB sowie den BBB (Link); bei internationalen Beförderungen im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Abkommens, der VO (EG) 2027/97 sowie diesen Beförderungsbedingungen, bei allen anderen Beförderungen dem anwendbaren Recht sowie diesen ABB.
(b) Auf Schadenersatzansprüche gegenüber TUIfly.com und/ oder den ausführenden Luftfrachtführers wegen Tod, Körperverletzung oder sonstiger Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes finden die Haftungsgrenzen gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler oder europäischer Luftrechtsbestimmungen keine Anwendung. Für Schäden bis zu einem Haftungsbetrag von 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds kann TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers sich nicht auf die Einwendungen gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler oder europäischer Luftrechtsbestimmungen berufen. Für darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen gelten die Einwendungen des Artikel 21 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens sowie sonstige Einwendungen nach europäischem und nationalem Recht sowie diese ABB.
(c) Soweit im vorangegangenen Artikel 17.2 Absatz (b) nichts anderes bestimmt ist, gelten die Einwendungen aus dem Warschauer Abkommen oder dem Montrealer Übereinkommen und dem anwendbaren europäischen oder nationalen Recht uneingeschränkt.
(d) Bei Unfällen, bei denen ein Fluggast getötet oder körperlich verletzt wird, zahlt TUIfly.com und/ oder des ausführende Luftfrachtführer unverzüglich, nicht später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der schadensersatzberechtigten natürlichen Personen einen Vorschuss zur Befriedigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse im Verhältnis zur Schwere des Falles. Im Todesfall beläuft sich dieser Vorschuss mindestens auf einen 16.000 SZR entsprechenden Betrag in Euro je Fluggast. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit den eventuell später aufgrund der Haftung von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers gezahlten Beträgen verrechnet werden. Der Vorschuss ist nicht zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um Fälle des Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens bzw. des Mitverschuldens des Fluggastes oder um Fälle, in denen in der Folge nachgewiesen wird, dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, keinen Schadenersatzspruch hatte oder den Schaden fahrlässig verursacht oder mitverursacht hat.
(e) Wird ein Fluggast befördert, dessen Alter, geistiger oder körperlicher Zustand derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr für ihn selbst darstellt, so haftet TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers nicht für Personenschäden (einschließlich Tod), soweit sie durch diesen Zustand verursacht worden sind. Fluggäste, für die die Beförderung aus diesen Gründen eine Gefährdung darstellen kann, haben TUIfly.com und/ oder der ausführende Luftfrachtführer vorab zu informieren, damit diese prüfen kann, ob und unter welchen Umständen eine Beförderung gefahrlos durchgeführt werden kann. Im Zweifel hat der Luftfahrzeugführer das Recht zur Beförderungsverweigerung.
17.3 Gepäckschäden
(a) Die Haftung von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers für die Verspätung, Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Gepäck ist bei Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens beschränkt bei internationalen Beförderungen für aufgegebenes Gepäck auf den Betrag von EUR 27,35 je Kilogramm und für nicht aufgegebenes Gepäck auf den Gesamtbetrag von max. EUR 547,00 je Fluggast. Bei nationalen Beförderungen und internationalen Beförderungen im Sinne des Montrealer Übereinkommens ist die Haftung für Gepäckschäden insgesamt begrenzt auf einen 1.131 SZR entsprechenden gerundeten Betrag in Euro je Fluggast.
(b) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers absichtlich oder leichtfertig im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens herbeigeführt wurde.
(c) TUIfly.com und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in dem Gepäck des Fluggastes verursacht werden, es sei denn, TUIfly.com und/ oder der ausführende Luftfrachtführer haben diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder am Eigentum von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter, hat der Fluggast TUIfly.com und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführers für alle Schäden und Aufwendungen, die TUIfly.com und/ oder dem ausführenden Luftfrachtführer hieraus entstehen, zu entschädigen und TUIfly.com und/ oder den ausführenden Luftfrachtführer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Haftung von TUIfly.com und/ oder des ausführenden Luftfrachtführers ist in jedem Fall begrenzt auf nachgewiesene Schäden. Der zu ersetzende Schaden reduziert sich bei Mitverschulden.
Hinweis gem. Anhang zur VO (EG) 2027/97 i.d.F. der VO (EG) 889/02
18.1 Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck
Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal anzuwenden sind.
(a) Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung
Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Personenschäden bis zu einer Höhe von 113.100 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.
(b) Vorschusszahlungen
Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).
(c) Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4.694 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt (DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 30.5.2002 L 140/5). Eine mögliche Haftung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleibt davon unberührt.
(d) Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SZR (dementsprechender gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.
(e) Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR (dementsprechender gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war.
Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.
(f) Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck
Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.
(g) Beanstandungen beim Reisegepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.
(h) Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das den Vertrag schließende Luftfahrtunternehmen.
(i) Klagefristen
Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.
(j) Grundlage dieser Informationen
Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/ 2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.“
18.2
Achtung: Dieser Hinweis ist erforderlich gem. VO (EG) Nr. 889/2002. Dieser Hinweis stellt jedoch keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch dar, noch kann er zur Auslegung der Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens verwendet werden. Dieser Hinweis ist nicht Teil des Beförderungsvertrages zwischen dem Luftfrachtführer und dem Passagier. Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieses Hinweises.
19.1
Persönliche Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkartenangaben) sind zur Vornahme der Buchung unerlässlich. TUIfly.com nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Kunden sehr ernst. Die Daten werden per elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und sind gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet geschützt. Es gelten ergänzend die TUIfly.com-Datenschutzbestimmungen, die im Bereich "Bestimmungen" zu finden sind.
19.2
TUIfly.com und/oder der ausführende Luftfrachtführer sind ausdrücklich berechtigt, Daten von amtlichen Lichtbildausweisen und andere im Zusammenhang mit der Beförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich in Kanada und den USA) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und insoweit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
20.1
TUIfly.com behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
20.2
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese ABB abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Diese ABB und die jeweils anwendbaren BBB enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen ABB und den BBB haben diese ABB Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck