Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend TUIfly.com) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Air Mauritius Limited als ausführenden Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Air Mauritius Limited)
1.1
Diese besonderen Beförderungsbedingungen finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUIfly.com unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com (im Folgenden ABB genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Air Mauritius Limited (im Folgenden Air Mauritius genannt) ausgeführt werden.
1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUIfly.com wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Air Mauritius ausführen lassen. Air Mauritius ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3
Zusätzlich zu diesen BBB Air Mauritius gelten die ABB von TUIfly.com. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Mauritius und den ABB, haben die ABB Vorrang.
2.1
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
2.2
Alle direkt bei Air Mauritius vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Air Mauritius Call Center bearbeitet. Dieses ist wie folgt erreichbar
Tel: 069 24001999
Air Mauritius ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Air Mauritius
Poststrasse 2-4
D-60329 Frankfurt
Internet: www.airmauritius.com
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 7 kg aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 35 cm x 25 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 23 kg je Passagier in der Economy Class (Business Class: drei Gepäckstücke mit jeweils max. 23 kg). Das maximale Gewicht pro aufgegebenes Gepäckstück beträgt 32 kg. Übergepäck bis 32 kg pro Stück werden mit jeweils Euro 100,- berechnet.
Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheins ausgeliefert. Im Falle der Beschädigung von Gepäck, das im internationalen Transport bewegt wurde, ist sofort nach der Feststellung des Schadens, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft zu senden; im Falle einer Verspätung hat die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Auslieferung des Gepäcks zu erfolgen. Zum nicht-internationalen Transport siehe die Tarife oder Beförderungsbedingungen.
3.1 Sport- und Sondergepäck
Anmeldepflichtig. 1 Golfgepäckstück bis maximal 23kg frei.
Weiteres Sportgepäck wird auf die Freigepäckmenge angerechnet. Übersteigt das Gewicht 23kg fällt bis zu einem Mehrgewicht von maximal 20kg eine Übergepäckgebühr von 40,- Euro pro Stück und Strecke (zwischen Mauritius und Deutschland) an.
3.2 Nicht als Gepäck zugelassene Gegenstände
3.2.1 Folgende Gegenstände dürfen Sie nicht im Gepäck mitführen:
Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen bzw. Eigentum an Bord des Flugzeuges gefährden können. Dazu gehören die Gegenstände, die in den Technischen Anweisungen für den sicheren Transport von Gefahrgut der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und den IATA-Gefahrgutvorschriften aufgeführt sind (eine Liste dieser Gegenstände wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt).
Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist.
Gegenstände, deren Beförderung von uns verboten wurde.
Gegenstände, die von uns vernünftigerweise als nicht für die Beförderung geeignet eingestuft werden, weil sie gefährlich, unsicher, zu schwer, zu groß, zerbrechlich oder verderblich sind, oder aufgrund ihrer Form und Eigenschaften.
Bei der Entscheidung, welche Gegenstände nicht für die Beförderung geeignet sind, berücksichtigen wir auch den Flugzeugtyp, der eingesetzt werden soll.
3.2.2 Feuerwaffen und Munition
Bestimmte Arten von Feuerwaffen und Munition können als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, wir lassen jedoch nicht zu, dass Sie diese mit in die Kabine des Flugzeuges nehmen. Sie haben sicherzustellen, dass Sie über alle notwendigen Dokumente für Feuerwaffen und Munition verfügen. Falls Sie diese Dokumente nicht besitzen, können wir die Beförderung verweigern.
Sie haben uns im Voraus, keinesfalls jedoch weniger als 48 Stunden vor dem Abflug, mitzuteilen, dass Sie vorhaben, Feuerwaffen und Munition mitzuführen.
Alle als aufgegebenes Gepäck beförderten Feuerwaffen müssen ungeladen, gesichert und angemessen verpackt sein. Die Beförderung von Munition und Feuerwaffen unterliegt den Vorschriften der ICAO und der IATA.
3.2.3 Gegenstände, die Sie nicht mitführen dürfen
Sie dürfen keine Gegenstände mit in die Flugzeugkabine nehmen, wenn wir Ihnen mitteilen, dass wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass diese die Sicherheit des Flugzeuges oder der Personen darin beeinträchtigen würden.
Waffen wie antike, Spielzeug- oder Nachbildungen von Pfeil und Bogen oder ähnliche Waffen oder Feuerwaffen, Schwerter oder Messer können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, sind jedoch in der Flugzeugkabine nicht zugelassen.
Ihr aufgegebenes Gepäck darf keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände oder wertvolle Gegenstände enthalten, z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, begebbare Wertpapiere, Aktien oder andere Wertpapiere, Geschäftsunterlagen, Pässe und sonstige Ausweisdokumente.
Falls trotz des Verbots Gegenstände in Ihrem Gepäck enthalten sind, die in den vorigen Absätzen genannt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände.
3.3 Recht auf Verweigerung der Beförderung
Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, wenn wir rechtmäßig der Ansicht sind, dass es nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist.
3.4 Recht auf Durchsuchung
Aus Sicherheitsgründen können wir Sie dazu auffordern, eine Durchsuchung und/oder Überprüfung Ihrer Person und eine Durchsuchung, Überprüfung oder Röntgendurchleuchtung Ihres Gepäcks zuzulassen. Falls Sie nicht dazu bereit sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Sollten Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen wollen, können wir Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks verweigern. Sollte die Durchsuchung oder Überprüfung Schäden an Ihrer Person zur Folge haben, oder sollte die Durchleuchtung oder Überprüfung zu Schäden an Ihrem Gepäck führen, übernehmen wir keine Haftung für diese Schäden sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden.
3.5 Aufgegebenes Gepäck
3.5.1 Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben, stellen wir für jedes Teil Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckabschnitt aus.
3.5.2 Auf Ihrem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name angegeben sein.
3.5.3 Das aufgegebene Gepäck wird, sofern möglich, in dem gleichen Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen, es auf einem anderen Flug zu befördern. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem anderen Flug befördert werden als Sie, werden wir es an Sie ausliefern, es sei denn, Sie sind laut geltendem Recht dazu verpflichtet, bei der Zollabfertigung anwesend zu sein.
3.5.4 Alle einzelnen Gepäckstücke, die mehr als 32 kg wiegen, werden von uns nicht befördert.
3.6 Nicht Aufgegebenes Gepäck
3.6.1 Bei uns gelten für nicht aufgegebenes Gepäck bestimmte Höchstmaße und ein Höchstgewicht. Das nicht aufgegebene Gepäck, das Sie mit in das Flugzeug nehmen, muss unter den Sitz vor Ihnen oder in ein eingebautes Gepäckfach in der Flugzeugkabine passen.
Sollte Ihr nicht aufgegebenes Gepäck die zulässigen Höchstmaße oder das Höchstgewicht überschreiten, oder nicht unter den Sitz vor Ihnen oder in ein eingebautes Gepäckfach in der Flugzeugkabine passen, oder aus irgendeinem Grund als unsicher eingestuft werden, ist es als aufgegebenes Gepäck mitzuführen.
3.6.2 Gegenstände, die nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (wie z.B. empfindliche Musikinstrumente) und die nicht die im vorstehenden Abschnitt 3.6.1 genannten Anforderungen erfüllen, werden nur dann zur Beförderung in der Kabine zugelassen, wenn Sie uns dies im Voraus gemeldet und wir die Erlaubnis dafür gegeben haben. Sie müssen für diese Leistung eventuell eine zusätzliche Gebühr zahlen.
3.7. Abholung und Auslieferung von Aufgegebenem Gepäck
3.7.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3.5.3 müssen Sie Ihr Gepäck am Zielort oder Zwischenstopp abholen, sobald es dort zur Verfügung steht. Sollten Sie es nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abholen, können wir eine Lagergebühr verlangen. Falls Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nachdem es bereitgestellt wurde, abgeholt werden, können wir ohne jegliche Haftung Ihnen gegenüber darüber verfügen.
3.7.2 Nur der Inhaber des Gepäckscheins und des Gepäckabschnitts hat Anspruch auf die Auslieferung des aufgegebenen Gepäcks.
3.7.3 Falls die Person, die aufgegebenes Gepäck anfordert, den Gepäckschein nicht vorweisen und das Gepäck nicht anhand des Gepäckabschnitts identifizieren kann, liefern wir das Gepäck nur unter der Bedingung an diese Person aus, dass das Besitzrecht an dem Gepäck zu unserer Zufriedenheit belegt werden kann.
Wir können uns weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern, falls in der Ausübung unseres billigen Ermessens einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
• Wenn Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks die Sicherheit des Flugzeuges oder die Sicherheit oder Gesundheit von Personen im Flugzeug gefährden könnte,
• Wenn Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks das Wohlbefinden anderer Personen im Flugzeug beeinträchtigen könnte,
• Wenn Sie betrunken sind oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen scheinen,
• Wenn Sie die Durchführung einer Sicherheitsprüfung an Ihnen oder Ihrem Gepäck verweigern,
• Wenn Sie den Anweisungen des Bodenpersonals oder von Mitgliedern der Crew des Flugzeugs nicht Folge leisten,
• Wenn Sie unser Bodenpersonal oder Crewmitglieder des Flugzeuges verbal bedrohen, beschimpfen oder beleidigen oder sich gegenüber unserem Bodenpersonal oder Crewmitgliedern des Flugzeuges bedrohend, ausfallend, beleidigend oder ordnungswidrig verhalten,
• Wenn Sie während des Check-ins oder des Boardings bzw. an Bord des Flugzeuges eine Straftat begangen haben,
• Wenn Sie auf einem vorhergehenden Flug das oben genannte Verhalten gezeigt haben und wir davon ausgehen, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten,
• Wenn Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen oder zu besitzen scheinen und sich weigern uns Kopien Ihrer Reisedokumente anfertigen zu lassen, oder wenn Sie sich weigern, uns Ihre Reisedokumente vorzulegen,
• Wenn uns die Einwanderungsbehörde eines Landes darüber informiert, dass sie Ihre Einreise in dieses Land nicht erlaubt, obwohl Sie gültige Reisedokumente haben, oder Sie in ein Land einreisen wollen, für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen, oder wenn Sie sich weigern uns Informationen zu geben, die eine Regierungsbehörde bei uns über Sie angefordert hat,
• Wenn Ihre Beförderung gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates oder Landes, aus dem, in das oder über das geflogen werden soll, verstoßen würde,
• Wenn Sie kein gültiges Ticket vorlegen, das von uns ausgestellt wurde oder das Beförderungsentgelt nicht gezahlt haben (einschließlich eventueller Steuern, Gebühren oder Abgaben), oder wenn Sie ein Ticket vorlegen, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, oder das von Ihnen vorgelegte Ticket zerrissen oder beschädigt wurde oder ohne Berechtigung geändert wurde,
• Wenn Sie uns nicht davon überzeugen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind,
• Wenn Sie das Check-in-Verfahren nicht innerhalb der Check-in-Fristen abschließen oder nicht rechtzeitig am Boarding-Gate eintreffen,
• Wir können nach eigenem Ermessen beschließen, die folgenden Personen aus betrieblichen und Sicherheitsgründen nicht zu befördern:
1. Kinder ohne Begleitung;
2. schwangere Frauen
3. Passagiere, die krank sind, oder
4. Passagiere, die besondere Unterstützung benötigen.
Die Haftung von Air Mauritius Limited und allen an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaften wird gegebenenfalls von deren eigenen Beförderungsbedingungen festgelegt. Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt:
5.1 Sofern hierin nicht anderweitig angegeben, unterliegen internationale Reisen, wie in dem Abkommen definiert, den Haftungsregelungen des Abkommens und den Bestimmungen der vorliegenden Beförderungsbedingungen.
5.2 Falls Ihre Beförderung nicht den Haftungsregelungen des Abkommens unterliegt, gelten die folgenden Regeln:
• Die Fluggesellschaft haftet nur dann für Schäden des Passagiers oder an dessen aufgegebenem Gepäck, wenn diese Schäden durch die Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft entstanden sind. Hat auch die Fahrlässigkeit des Passagiers zu den Schäden beigetragen, unterliegt die Haftung der Fluggesellschaft den geltenden Gesetzen über das Mitverschulden.
5.2(a) Jegliche Haftung, die wir für Schäden tragen, wird in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht durch Fahrlässigkeit Ihrerseits, die die Schäden verursacht oder dazu beiträgt, gemindert.
5.2(b) Wir haften für Schäden, die während der Beförderung auf Flügen oder Flugabschnitten eintreten, bei denen unser Airline-Code für diesen Flug oder Flugabschnitt im Fluggesellschafts-Feld des Tickets angegeben ist. Falls wir für die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft ein Ticket ausstellen oder Gepäck einchecken, handeln wir dabei nur als Vertreter für die andere Fluggesellschaft. Dennoch können Sie in Bezug auf das Gepäck Forderungen gegen die erstere oder die letztere Fluggesellschaft geltend machen.
5.2(c) Wir übernehmen keine Haftung für nicht aufgegebenes Gepäck, sofern die Schäden nicht infolge unserer eigenen Fahrlässigkeit entstehen. Falls es seitens des Passagiers ein Mitverschulden gegeben hat, unterliegt die Haftung der Fluggesellschaft den geltenden Gesetzen über das Mitverschulden.
5.2(d) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die infolge unserer Einhaltung geltender Gesetze oder Regierungsregelungen und -vorschriften oder aus Ihrer Nichteinhaltung dieser Gesetze oder Vorschriften entstehen.
5.2(e) Außer im Falle von Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits mit der Absicht, Schäden zu verursachen, oder falls Ihre Handlungen oder Unterlassungen rücksichtslos und in dem Wissen erfolgen, dass daraus Schäden entstehen können, ist unsere Haftung bei Schäden an aufgegebenem Gepäck auf 17 SZR pro Kilogramm und bei nicht aufgegebenem Gepäck auf 332 SZR pro Passagier beschränkt, unter der Bedingung, dass, falls in Übereinstimmung mit geltendem Recht andere Haftungsbeschränkungen gelten, die anwendbaren abweichenden Beschränkungen gelten. Falls das Gewicht des Gepäcks nicht auf dem Gepäckschein erfasst ist, wird davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks die geltende Freigepäckgrenze für die betreffende Beförderungsklasse nicht überschreitet. Falls bei aufgegebenem Gepäck infolge einer Gepäckzusatzhaftung schriftlich ein höherer Wert erklärt wird, beschränkt sich unsere Haftung auf diesen erklärten höheren Wert.
5.2(f) Vorbehaltlich spezifischer anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen haften wir Ihnen gegenüber nur für einklagbare, ersatzfähige Schäden (mit Ausnahme von Folgeschäden), für nachgewiesene Verluste und Kosten in Übereinstimmung mit dem Abkommen.
5.2(g) Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Sie haften selbst für jegliche Schäden, die anderen Personen oder an deren Eigentum, einschließlich unserem Eigentum, entstehen.
5.2(h) Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, wie z.B. zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, begebbare Dokumente, Aktien oder andere Wertpapiere, Geschäftsunterlagen, Pässe und sonstige Ausweisdokumente.
5.2(i) Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich des Todes, die auf Ihren Gesundheitszustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlechterung Ihres Zustands.
5.2(j) Der Beförderungsvertrag, einschließlich der vorliegenden Beförderungsbedingungen, gilt für unsere Bevollmächtigten Vertreter, Bediensteten, Angestellten und Vertreter in dem gleichen Maße wie für uns. Der Gesamtbetrag, der gegebenenfalls von uns und unseren Bevollmächtigten Vertretern, Bediensteten, Angestellten oder Vertretern zu leisten ist, darf den Betrag unserer eventuellen eigenen Haftung nicht übersteigen.
5.2(k) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, darf nichts in diesen Beförderungsbedingungen als Verzicht auf Ausschlüsse oder Einschränkungen unserer Haftung gemäß dem Abkommen oder geltendem Recht ausgelegt werden.
5.3 Sondervereinbarung
Die Sondervereinbarung, die für die Beförderung aus den oder mit einem vereinbarten Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten von Amerika gilt (siehe anwendbare US-Tarife).
Wir machen von der Haftungsbeschränkung Gebrauch, die in dem Abkommen vorgesehen ist. In Übereinstimmung mit Artikel 22(1) des Abkommens willigen Air Mauritius Limited und bestimmte andere Fluggesellschaften jedoch ein, dass bei allen internationalen Beförderungen durch solche Airlines, für welche das Abkommen gilt und welche gemäß dem Beförderungsvertrag einen Ort in den Vereinigten Staaten von Amerika als Abflugort, Zielort oder vereinbarten Zwischenstopp umfassen, Folgendes gilt:
(i) Die Haftungsgrenze für jeden Passagier für Tod, Verwundung oder andere körperliche Schäden beträgt USD 75.000 einschließlich der gesetzlichen Gebühren und Kosten, mit der Ausnahme, dass, falls die Forderung in einem Staat geltend gemacht wird, in dem es Regelungen für die separate Zuweisung von Gebühren und Kosten gibt, die Grenze bei einer Summe von USD 58.000 ohne gesetzliche Gebühren und Kosten liegt;
(ii) Diese Fluggesellschaften dürfen im Hinblick auf Forderungen infolge des Todes, der Verwundung oder anderer körperlicher Schäden eines Passagiers keinen Gebrauch von den Klageeinwänden laut Artikel 20(1) des Abkommens machen.
Nichts hierin darf so ausgelegt werden, dass es die Rechte und Verpflichtungen dieser Airlines in Bezug auf jegliche Forderungen beeinträchtigt, welche von, im Namen von oder im Hinblick auf Personen geltend gemacht werden, die Schäden verursacht haben, welche zum Tod, der Verwundung oder anderen körperlichen Schäden von Passagieren geführt haben.
Die Namen der Fluggesellschaften, welche die in diesem Absatz erwähnte Vereinbarung abgeschlossen haben, sind bei allen Ticketbüros dieser Fluggesellschaften verfügbar und können auf Anfrage eingesehen werden. Jede dieser Fluggesellschaften hat diese Vereinbarung nur im eigenen Namen und in Bezug auf die durch sie ausgeführte Beförderung abgeschlossen und hat damit keine Haftung anderer Airlines hinsichtlich des durch diese ausgeführten Abschnitts der Beförderung begründet und auch keinerlei Haftung hinsichtlich des durch andere Fluggesellschaften ausgeführten Abschnitts der Beförderung übernommen.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Air Mauritiius abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Diese BBB Air Mauritius und die ABB von TUIfly.com enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Mauritius und den ABB haben die ABB Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck