Stand: Mittwoch, 2. Mai 2012

BBB Atlasjet

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Atlasjet als ausführendem Luftfrachtführer

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (“BBB Atlasjet”) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit der TUIfly Vermarktungs GmbH (im Folgenden “TUIfly.com” genannt) unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com (im Folgenden “ABB” genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Atlasjet (nachfolgend “Atlas” genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden.

1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i. S. d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. Lässt TUIfly.com die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Atlas ausführen, ist Atlas ausführender Luftfrachtführer i. S. d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3
Zusätzlich zu diesen BBB Atlas gelten die ABB von TUIfly.com. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Atlas und den ABB haben die ABB Vorrang.

2. Kontakt zu TUIfly.com und zu Atlas

2.1
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2
Alle direkt bei Atlas vorzunehmenden Anmeldungen werden durch den Kundenservice von Atlas bearbeitet. Dieser ist unter
Tel.: + 90 212 444 3 387
E-mail: customerrelations@atlasjet.com

zu erreichen.

2.3
Atlas ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Atlasjet Havacılık A.Ş.
Yeşilyurt Mah. Eski Halkalı Yolu Alaçatı Evleri Yanı No:5/B 34153 Florya
İstanbul / TURKEY

3. Beförderung von werdenden Müttern

Werdende Mütter zwischen der 28. und 35. Schwangerschaftswoche werden nur gegen Vorlage einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbescheinigung befördert. Das Attest darf höchstens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt worden sein. Selbst wenn der Arzt eine Flugreise befürwortet, sind werdende Mütter nach der 35. Schwangerschaftswoche von unseren Flügen ausgeschlossen.

Achtung:
Wurden ein Hin- und Rückflug gebucht, so kann Atlas die Beförderung bereits auf dem Hinflug verweigern.

4. Beförderung von Gepäck

4.1 Freigepäck
Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages kann Freigepäck mitgeführt werden. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die dem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist entgeltpflichtig. Das jeweils anwendbare Entgelt kann direkt bei Atlas erfragt werden.

4.2 Handgepäck
Ein Handgepäckstück darf bis zu einem Maximalgewicht von 8 kg kostenfrei mitgeführt werden. Soweit das zulässige Höchstgewicht für Handgepäck überschritten wird, ist Atlas berechtigt, ein Entgelt für Übergepäck zu verlangen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 25x45x56 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück pro Person erlaubt. Weitere Gegenstände, die kostenlos als Handgepäck ins Flugzeug mitgenommen werden dürfen, sind unten aufgelistet. Falls in der Kabine Platzmangel herrscht, müssen diese Gepäckstücke als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
• 1 für die Reise geeignete Handtasche
• 1 Mantel oder Überhang, Schal, Halstuch oder Decke
• 1 Einkaufstasche mit Gegenständen, die in Duty-Free-Geschäften eingekauft wurden
• 1 Regenschirm (ausgenommen solche mit spitzem Ende) oder Gehstock
• 1 Baby-Tragetasche oder Kinderwagen (kann auch als Kargo-Ladung im Frachtraum befördert werden)
• 1 kleine Kamera oder Fernglas
• Bücher und Zeitschriften zum Lesen während des Fluges
• Tragbare (zusammenfaltbare) Rollstühle oder Krücken, auf die der Passagier angewiesen ist (kann auch als Kargo-Ladung im Frachtraum befördert werden)
• Baby-Nahrung, Baby-Tragekorb, der während des Fluges verwendet wird
• 1 Laptop

4.3 Sondergepäck
Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählen insbesondere Sportgeräte (Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder, Bodyboards, Surfbretter, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Live Animals Bestimmungen zum Transport von Tieren zu beachten sind.
Hunde und Katzen müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis in der Fluggastkabine transportiert werden. Das Gewicht darf inklusive Transportbehältnis 6 kg nicht überschreiten. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die Fluggesellschaft rückbestätigt wurde. Der Passagier ist für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese Anforderungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, ist Atlas berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern. Bitte beachten Sie, dass der Transport von Haustieren im Frachtraum grundsätzlich nicht möglich ist.
• Als Haustiere sind in diesem Fall nur Hunde und Katzen definiert; sie werden in Transportbehältnissen mit den Maßen 45x35x23 cm transportiert, welche von den Passagieren selbst besorgt werden müssen.
• Der Passagier muss die Gesundheitsbescheinigung, den Impfpass und den Ausweis des Haustieres mitführen.
• Das Gesamtgewicht des Haustieres, einschließlich Transportbehältnis, darf nicht mehr als 6 kg betragen.
• Unabhängig vom Gewicht, dürfen in einem Transportbehältnis nicht zwei Katzen transportiert werden.
• Es werden pro Flug insgesamt höchstens zwei Haustiere in der Flugkabine zugelassen.
• Das Haustier muss gesund, zahm, sauber und frei von Geruch sein.
Falls das Haustier verdächtiges Verhalten aufzeigt, (unruhig, angriffslustig, krankhaft etc.) ist es dem Flughafenpersonal vorbehalten, das Tier nicht zum Flug zuzulassen.

4.4 Unzulässiges Gepäck
Die folgenden Gegenstände dürfen nicht (weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck) mitgeführt werden.
• Gegenstände, deren Beförderung gesetzlich verboten ist.
• Gegenstände, deren Beförderung von uns verboten wurde.
• Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen bzw. Eigentum an Bord des Flugzeuges gefährden können. Dazu gehören die Gegenstände, die in den 'Technischen Anweisungen für den sicheren Transport von Gefahrgut der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)' und den 'Gefahrgutvorschriften der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA)' aufgeführt sind.
• Gegenstände, die von Atlas vernünftigerweise als nicht für die Beförderung geeignet eingestuft werden, weil sie gefährlich, unsicher, zu schwer, zu groß, zerbrechlich oder verderblich sind, oder aufgrund ihrer Form und Eigenschaften. Bei der Entscheidung, welche Gegenstände nicht für die Beförderung geeignet sind, berücksichtigt Atlas auch den Flugzeugtyp, der eingesetzt werden soll.
• Falls Atlas den Transport von verbotenen Gegenständen entdeckt, wird die Beförderung verweigert. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen, welche Gegenstände nicht mitgeführt werden dürfen.

4.5 Schusswaffen
4.5.1 Auf einigen ihrer Flüge befördert Atlas keine Waffen und Munition. Für Flüge, auf denen Schusswaffen und Munition befördert werden, kann Atlas für die Annahme von Schusswaffen und Munition eine Bearbeitungsgebühr erheben oder diese aus der Freigepäckgrenze ausschließen. In diesem Fall ist ein Entgelt für Übergepäck zu zahlen.
4.5.2 Wenn Sie die Beförderung von Schusswaffen und Munition, ausgenommen Sportwaffen oder -munition, durch Atlas wünschen, müssen Sie vor dem Einchecken deren Genehmigung einholen. Falls Sie dies nicht tun, kann Atlas die Beförderung verweigern.
4.5.3 Wenn Sie einen Flug nutzen, auf dem Atlas Schusswaffen befördert, und Sie wünschen die Beförderung von Sportwaffen oder -munition, müssen Sie dies vor dem Einchecken mitteilen. Falls Sie dies nicht tun, kann Atlas die Beförderung verweigern.
4.5.4 Jede Schusswaffe und Munition muss als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Atlas gestattet nicht, dass Sie diese mit in die Kabine des Flugzeuges nehmen.
4.5.5 Alle als aufgegebenes Gepäck beförderten Schusswaffen müssen ungeladen, gesichert und angemessen verpackt sein.
4.5.6 Die Beförderung von Munition und Feuerwaffen unterliegt den o. g. Technischen Anweisungen der ICAO und den Vorschriften der IATA.
4.5.7 Sie haben sicherzustellen, dass Sie über alle erforderlichen Dokumente für Schusswaffen und Munition verfügen. Falls Sie diese Dokumente nicht besitzen, kann Atlas die Beförderung verweigern.
4.6 Gefährliche Gegenstände, die Sie nicht mitführen dürfen
4.6.1 Sie dürfen keine Gegenstände mit in die Flugzeugkabine nehmen, wenn Atlas Ihnen mitteilt, dass sie vernünftigerweise davon ausgeht, dass diese die Sicherheit des Flugzeuges oder der Personen darin beeinträchtigen würden. Sie dürfen keine Gegenstände in die Flugzeugkabine mitnehmen, deren Beförderung gesetzlich verboten ist.
4.6.2 Sie dürfen keine antiken Schuss- oder anderen Waffen sowie Spielzeug- oder Nachbildungen von Schuss- oder anderen Waffen in die Flugzeugkabine mitnehmen.
4.6.3 Sie dürfen keine Schwerter, Messer, Pfeil und Bogen oder ähnliche Waffen in die Flugzeugkabine mitnehmen.
4.6.4 Atlas kann verlangen, dass Gegenstände als aufgegebenes Gepäck befördert werden oder deren Beförderung ganz verweigern.
4.7 Aufgegebenes Gepäck darf keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände enthalten
Ihr aufgegebenes Gepäck darf keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände oder wertvollen Gegenstände enthalten, wie z. B.:

• Bargeld
• Schmuck
• Edelmetalle
• Computer
• Persönliche elektronische Geräte
• Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere
• Geschäftsunterlagen oder
• Pässe und sonstige Ausweisdokumente.

4.8
Recht auf Verweigerung der Beförderung durch Atlas von aufgegebenem Gepäck, das nicht ordnungsgemäß und sicher verpackt ist
Atlas kann die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, wenn sie begründeterweise der Ansicht ist, dass es nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist.

4.9 Recht auf Durchsuchung, Durchleuchtung und Röntgendurchleuchtung Ihrer Person und Ihres Gepäcks durch Atlas
4.9.1 Aus Sicherheitsgründen können Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen Sie dazu auffordern, eine Durchsuchung und Durchleuchtung Ihrer Person und eine Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgendurchleuchtung Ihres Gepäcks zuzulassen. Atlas wird immer versuchen, die Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgendurchleuchtung Ihres Gepäcks durchzuführen, wenn Sie anwesend sind. Sollten Sie jedoch nicht anwesend sein, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden.
Sollten Sie die erforderlichen Sicherheitsdurchsuchungen, -durchleuchtungen und  röntgendurchleuchtungen durch Atlas nicht zulassen, kann Atlas Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks verweigern.
4.9.2 Sollte die Durchsuchung oder Durchleuchtung Schäden an Ihrer Person zur Folge haben, oder sollte die Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgendurchleuchtung zu Schäden an Ihrem Gepäck führen, übernimmt Atlas keine Haftung für diese Schäden, sofern sie diese nicht schuldhaft oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

4.10 Aufgegebenes Gepäck (Gepäck im Frachtraum)
4.10.1 Ist auf dem Gepäck kein Name, keine Initialen oder andere persönliche Identifikation angegeben, muss der Fluggast vor der Aufgabe des Gepäcks eine solche Identifikation am Gepäck anbringen.
4.10.2 Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben, stellt Atlas für jedes Teil Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckabschnitt aus.
4.10.3 Das aufgegebene Gepäck wird von Atlas, sofern möglich, mit dem gleichen Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, Atlas entscheidet aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen, es auf einem anderen Flug zu befördern. Sollte Atlas Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem anderen Flug befördern als Sie, wird Atlas es an Sie ausliefern, es sei denn, Sie sind laut geltendem Recht dazu verpflichtet, bei der Zollabfertigung anwesend zu sein.

4.11 Nicht aufgegebenes Gepäck (Gepäck, das Sie in der Flugzeugkabine mit sich führen)
4.11.1 Bei Atlas gelten für nicht aufgegebenes Gepäck bestimmte Höchstmaße und ein Höchstgewicht. Es muss auch
• unter den Sitz vor Ihnen oder 
• in die Gepäckfächer in der Flugzeugkabine passen.
4.11.2 Falls
• Ihr nicht aufgegebenes Gepäck die zulässigen Höchstmaße oder das Höchstgewicht überschreitet,
• es nicht unter den Sitz vor Ihnen oder in die Gepäckfächer passt oder
• Atlas es aus irgendeinem Grund als unsicher einstuft,
ist es als aufgegebenes Gepäck mitzuführen.
4.11.3 Gegenstände, die nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (wie z. B. ein Musikinstrument), jedoch die zulässigen Höchstmaße oder das Höchstgewicht überschreiten, werden von Atlas zur Beförderung in der Kabine zugelassen, wenn:
• Sie Atlas im Voraus gemeldet haben, dass Sie den Gegenstand in der Flugzeugkabine mitführen wollen,
• Atlas der Beförderung in der Flugzeugkabine vor dem Einchecken zugestimmt hat und
• Sie den Zuschlag, der für diese Dienstleistung gilt, an Atlas gezahlt haben.
Informationen zu Beförderungsentgelten und -konditionen hierzu erhalten Sie bei Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen.

4.12 Abholung und Auslieferung von aufgegebenem Gepäck
4.12.1 Sie müssen Ihr Gepäck am Zielort oder Zwischenstopp abholen, sobald Atlas es dort zur Verfügung stellt. Sollten Sie es nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abholen, kann Atlas eine Lagergebühr verlangen. Falls Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem es von Atlas bereitgestellt wurde, abgeholt wird, kann Atlas ohne jegliche Haftung Ihnen gegenüber darüber verfügen.
4.12.2 Nur der Inhaber des Gepäckabschnitts und – falls dieser ausgestellt wurde – des Gepäckscheins, hat Anspruch auf die Auslieferung des aufgegebenen Gepäcks.
4.12.3 Falls die Person, die aufgegebenes Gepäck anfordert, den Gepäckabschnitt und – falls dieser ausgestellt wurde – den Gepäckschein, nicht vorweisen kann, liefert Atlas das Gepäck nur an diese Person aus, wenn sie das Besitzrecht an dem Gepäck nachweisen kann.

4.13 Tiere
Auf einigen ihrer Flüge befördert Atlas keine Tiere. Wird von Atlas die Zustimmung zur Tierbeförderung erteilt, werden die Tiere vorbehaltlich der folgenden Bedingungen befördert:
4.13.1 Tiere wie Hunde, Katzen, Ziervögel und andere ordnungsgemäß gezüchtete Haustiere, die über gültige Gesundheits- und Impfbescheinigungen, Einreisegenehmigungen und sonstige Dokumente, die für das Einreise- und Transitland erforderlich sind, verfügen, werden vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Luftfrachtführers unter dessen Bedingungen zur Beförderung zugelassen.
4.13.2 Wenn das Tier als Gepäck befördert wird, dann wird es zusammen mit seinem Behälter und dem mitgeführten Futter zwar nicht in die Freigepäckmenge des Passagiers mit einberechnet, es stellt jedoch zusätzliches Gepäck dar, für das der Passagier die entsprechende Gebühr zahlen muss.
4.13.3 Begleithunde, die Fluggäste mit Seh-/Hörbehinderungen begleiten, werden zusammen mit Behälter und Futter zusätzlich zur entsprechenden Freigepäckmenge kostenlos gemäß den Bedingungen des Luftfrachtführers befördert.
4.13.4 Die Annahme von Tieren zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Passagier die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Der Luftfrachtführer ist nicht haftbar für Verletzung, Verlust, Verspätung, Erkrankung oder Tod eines solchen Tieres, wenn diesem die Einreise in oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

5. Fluggäste, für die vorab Vorbereitungen getroffen werden müssen

5.1. Fluggäste mit Behinderung werden auf Absatz 9 verwiesen.

5.1.2 Wenn Sie kein Fluggast mit Behinderung sind, jedoch bei Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen zum Zeitpunkt der Buchung eine besondere Unterstützung beantragen, wird Atlas im angemessenen Rahmen Ihrem Antrag entsprechen.
5.1.3 Atlas kann nach eigenem Ermessen beschließen, folgende Personen nicht zu befördern, falls für deren Beförderung vor dem Einchecken keine Vereinbarung mit Atlas getroffen worden ist:
• Kinder ohne Begleitung
• schwangere Frauen oder
• Passagiere, die krank sind.

6. Check-In und Einsteigen

6.1. Eincheckfristen
Eincheckfristen sind unterschiedlich und Ihre Reise verläuft reibungsloser, wenn Sie ausreichend Zeit für den Check-In einplanen. Bitte machen Sie sich mit Ihren Eincheckfristen vor dem Flug vertraut und halten sie diese ein. Ebenso kann Atlas Ihnen eine Zeit angeben, zu der Sie zum Einchecken erscheinen müssen.
6.1.2 Die Eincheckfrist für Ihren ersten Flug
Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen werden Sie über die Eincheckfrist für Ihren ersten Flug mit Atlas informieren. Für alle Flüge sind Eincheckfristen auf der Website www.atlasjet.com eingestellt und Sie erhalten hierzu jederzeit Informationen bei Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen.
6.1.3 Sie müssen innerhalb der Eincheckfrist eingecheckt sein.
Sofern Sie den Eincheckvorgang nicht rechtzeitig zum Abschluss bringen, ist Atlas berechtigt, Ihre Buchung zu streichen und Ihre Beförderung zu verweigern. Den Eincheckvorgang zum Abschluss bringen bedeutet für Atlas, dass Sie im Besitz Ihrer Bordkarte für den Flug sein müssen.
6.1.4 Sie müssen pünktlich am Flugsteig erscheinen
Sie müssen spätestens zu der von Atlas beim Einchecken angegebenen Zeit am Flugsteig erscheinen. Atlas kann Ihre Beförderung verweigern, falls Sie nicht rechtzeitig am Flugsteig erscheinen.
6.1.5 Atlas haftet nicht, wenn Sie sie nicht rechtzeitig zum Ceck-In bzw. Einsteigen erscheinen.
Atlas haftet nicht für Verlust oder Kosten, die Ihnen aufgrund der Nichteinhaltung der Eincheckfristen, des nicht pünktlichen Erscheinens zum Einchecken (falls Atlas Ihnen einen Zeitpunkt angegeben hat) oder des nicht rechtzeitigen Erscheinens am Flugsteig entstehen.

7. Recht auf Verweigerung der Beförderung

7. Recht auf Verweigerung der Beförderung bzw. auf Ausschluss vom Flug durch Atlas

7.1. Atlas hat das Recht Ihre Beförderung abzulehnen

7.1.2 Atlas kann es ablehnen, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern, wenn einer oder mehrere Fälle der folgenden eingetreten sind oder Atlas begründeterweise annimmt, dass sie eintreten können:

7.1.3 Ihre oder die Beförderung Ihres Gepäcks bringt die Sicherheit des Flugzeuges oder die Sicherheit oder Gesundheit anderer Personen an Bord in Gefahr.
7.1.4 Ihre oder die Beförderung Ihres Gepäcks kann das Wohlbefinden anderer Personen an Bord beeinträchtigen.
7.1.5 Sie sind betrunken oder stehen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
7.1.6 Sie sind in unerlaubtem Besitz von Drogen oder Atlas nimmt begründeterweise an, dass Sie illegal Drogen mit sich führen.
7.1.7 Ihr geistiger oder körperlicher Zustand oder Ihr Gesundheitszustand stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, das Flugzeug oder andere Personen an Bord dar.
7.1.8 Sie haben es abgelehnt, entweder Ihre Person oder Ihr Gepäck einer Sicherheitskontrolle unterziehen zu lassen.
7.1.9 Sie haben Sicherheitsanweisungen des Bodenpersonals oder eines Besatzungsmitglieds nicht befolgt.
7.1.10 Sie haben bedrohende, schmähende oder beleidigende Worte gegen das Bodenpersonal, einen anderen Fluggast oder ein Besatzungsmitglied des Flugzeuges gerichtet.
7.1.11 Sie sind in bedrohender, schmähender, beleidigender oder ordnungswidriger Weise gegen ein Mitglied des Bodenpersonals oder ein Besatzungsmitglied des Flugzeuges vorgegangen.
7.1.12 Sie haben vorsätzlich ein Besatzungsmitglied des Flugzeuges in der Ausübung seiner Pflichten behindert.
7.1.13 Sie haben die Sicherheit des Flugzeuges oder der Personen an Bord in Gefahr gebracht.
7.1.14 Sie haben eine falsche Bombendrohung oder eine andere Sicherheitsbedrohung ausgesprochen.
7.1.15 Sie haben während des Eincheckens, des Einsteigens oder an Bord des Flugzeuges eine Straftat begangen.
7.1.16 Sie besitzen keine oder anscheinend keine gültigen Reisedokumente.
7.1.17 Sie versuchen in ein Land einzureisen, für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen.
7.1.18 Die Ausländerbehörde des Landes, in das Sie reisen oder eines Landes in dem Sie zwischenlanden, hat Atlas mündlich oder schriftlich mitgeteilt, dass sie Ihre Einreise nicht gestatten wird, auch für den Fall, dass Sie im Besitz oder anscheinend im Besitz von gültigen Reisedokumenten sind.
7.1.19 Sie vernichten Ihre Reisedokumente während des Fluges.
7.1.20 Sie haben es abgelehnt, dass Atlas Ihre Reisedokumente fotokopiert.
7.1.21 Sie haben sich geweigert, Ihre Reisedokumente auf Aufforderung von Atlas einem Besatzungsmitglied des Flugzeugs auszuhändigen.
7.1.22 Sie beantragen bei den zuständigen staatlichen Behörden, in ein Land einzureisen, in dem Sie im Transit gelandet sind.
7.1.23 Ihre Beförderung wäre eine Verletzung von nationalen Gesetzen, Verordnungen oder Verfügungen.
7.1.24 Sie haben sich geweigert oder Sie haben es versäumt, Atlas Informationen zukommen zu lassen, die eine staatliche Behörde über Sie angefordert hat, einschließlich der im Vorfeld zu dem Flug beantragten Information über den Fluggast.
7.1.25 Sie haben kein gültiges Ticket vorgelegt 
• oder Ihr elektronischer Flugschein wird weder im Abflugkontrollsystem noch in den Buchungssystemen gefunden
• oder Ihr elektronischer Flugscheinstatus ist nicht für Ihren Flug gültig.
7.1.26 Sie haben den Flugpreis (oder die anwendbaren Zuschläge, Steuern, Gebühren oder Abgaben) nicht bezahlt.
7.1.27 Sie haben einen illegal erworbenen Flugschein vorgelegt.
7.1.28 Sie haben einen Flugschein vorgelegt, den Sie nicht von Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen erworben haben.
7.1.29 Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der nicht von Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen ausgestellt wurde.
7.1.30 Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist.
7.1.31 Sie haben einen gefälschten Flugschein vorgelegt.
7.1.32 Sie haben einen Flugschein mit einer Änderung vorgelegt, die weder von Atlas noch von deren Erfüllungsgehilfen vorgenommen wurde.
7.1.33 Sie haben einen ungültigen, eingerissenen oder beschädigten Flugschein vorgelegt oder einen Flugschein, der in betrügerischer Absicht verändert worden ist.
7.1.34 Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Flugschein eingetragene Person sind.
7.1.35 Sie haben Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung geändert.
7.1.36 Sie haben Ihren Flugschein, Ihre Bordkarte oder Ihre Reisedokumente nicht vorgelegt, als Atlas Sie begründeterweise dazu aufgefordert hat.
7.1.37 Sie sind nicht rechtzeitig im Besitz einer Bordkarte für den Flug.
7.1.38 Sie sind nicht rechtzeitig am Flugsteig erschienen.
7.1.39 Sie haben es abgelehnt oder versäumt, sich einer durch Atlas, eine Regierungsbehörde oder eine Strafverfolgungsbehörde angeforderten Vorsorge- oder ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
7.1.40 Sie haben sich auf oder im Zusammenhang mit einem früheren Flug wie oben beschrieben verhalten und Atlas geht davon aus, dass Sie dieses Verhalten wiederholen können.

8. Recht auf Verweigerung Ihrer Beförderung

8. Recht auf Verweigerung Ihrer Beförderung durch Atlas, wenn Sie von deren Streckennetz ausgeschlossen wurden

8.1.1 Atlas ist berechtigt, Ihre oder die Beförderung Ihres Gepäcks abzulehnen, wenn Atlas Ihnen eine Ausschlussmitteilung zukommen lassen hat und Sie Ihren Flugschein während der Gültigkeit des Ausschlusses erworben haben.
8.1.2 Unter einer Ausschlussmitteilung versteht Atlas eine schriftliche Mitteilung, mit der Atlas Sie darüber informiert hat, dass Sie von der Beförderung auf deren Streckennetz ausgeschlossen sind. (Dies bedeutet, dass Sie von allen Flügen, die von Atlas durchgeführt werden, ausgeschlossen sind.) In dieser Mitteilung werden der Zeitpunkt, zu dem der Ausschluss in Kraft tritt, und der Gültigkeitszeitraum des Ausschlusses angegeben. Ebenso werden Sie in der Ausschlussmitteilung gebeten, keinen Flugschein zu kaufen oder einer anderen Person zu gestatten, dies für Sie zu tun.
8.1.3 Wenn Sie versuchen, während der Gültigkeit einer Ausschlussmitteilung zu fliegen, wird Atlas Ihre Beförderung ablehnen und Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.

9. Fluggäste mit Behinderung

Allgemeines und Reservierungen
9.1. Wenn Sie ein Fluggast mit Behinderung sind und spezielle Unterstützung benötigen, sollten Sie Atlas zum Zeitpunkt der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.
9.1.2 Wenn Sie ein Fluggast mit Behinderung sind, wird Atlas Sie befördern, wenn Vorkehrungen zur Erfüllung Ihrer speziellen Bedürfnisse getroffen wurden, wobei die Verfügbarkeit des Flugzeuges sowie der weiteren erforderlichen Ausrüstung gewährleistet sein muss. Wenn Sie Atlas zum Zeitpunkt der Buchung nicht über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren, wird Atlas sich dennoch angemessen bemühen, sich an Ihre besonderen Bedürfnisse anzupassen.

10. Sitzplätze

Alle die Sitzplätze betreffenden Regelungen gelten auch für Fluggäste mit Behinderung. Wenn Sie darüber hinaus ein Fluggast mit einer Behinderung sind, die einen besonderen Sitzplatz erfordert, z. B. einer Behinderung, die einen Begleithund in der Kabine erforderlich macht, wird Ihnen dieser Sitzplatz beim Einchecken gemäß den Regeln und Vorschriften zugewiesen, soweit der Sitz (die Sitze) nicht bereits einem anderen Fluggast mit Behinderung zugewiesen wurde(n).

11. Gepäck

11.1 Für die Beförderung von Hilfsmitteln, wie z. B. einem Rollstuhl oder Gehstock wird keine Gebühr erhoben. Solche Hilfsmittel werden auch nicht zu Ihrer Freigepäckmenge hinzugerechnet.

12. Verhalten an Bord / Inakzeptables Verhalten

12.1. Wenn Sie sich an Bord des Flugzeugs so verhalten, dass Atlas begründeterweise annimmt, dass:
• Sie das Flugzeug oder Personen an Bord gefährden
• Sie die Besatzungsmitglieder vorsätzlich an der Ausübung ihrer Pflichten hindern
• Sie den Anweisungen der Besatzungsmitglieder in Bezug auf die Sicherheit nicht  Folge leisten
• Sie Sicherheitsgurt- oder Nichtraucher-Zeichen nicht befolgen
• Sie eine Straftat begangen haben
• Ihr körperlicher oder geistiger Zustand von Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist
• Sie die Anweisungen der Besatzung in Bezug auf Alkohol und Drogen nicht  befolgen
• Sie eine falsche Bombendrohung oder eine andere Sicherheitsbedrohung ausgesprochen haben
• Sie die Besatzung oder andere Fluggäste bedroht, beschimpft oder beleidigt haben
• Sie in bedrohender, schmähender, beleidigender oder ordnungswidriger Weise gegen die Besatzung oder andere Fluggäste vorgegangen sind oder
• Ihr Verhalten zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung führt
kann Atlas alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Sie sich weiterhin so verhalten. Wenn das Flugzeug landet, kann Atlas beschließen:
• dass Sie das Flugzeug verlassen müssen
• sich zu weigern, Sie auf den in Ihrem Flugschein verbleibenden Flugabschnitten zu befördern und
• im Hinblick auf eine strafrechtliche Verfolgung Ihres möglichen Fehlverhaltens den Vorfall an Bord des Flugzeuges den zuständigen Behörden zu melden.

12.1.2 Aus Sicherheitsgründen ist der Alkoholkonsum der Fluggäste auf den von Atlas ausgegebenen Alkohol beschränkt. Alkohol, der von Fluggästen als Duty-Free-Einkauf an Bord erworben oder durch Fluggäste an Bord gebracht wurde, kann nicht an Bord des Flugzeuges konsumiert werden.

12.1.3 Der Alkoholkonsum in Mengen, die den körperlichen oder geistigen Zustand beeinträchtigen, ist strengstens untersagt und Atlas ist berechtigt, den Ausschank von Alkohol nach eigenem Ermessen zu verweigern.

12.1.4 Der Besitz, Transport, Konsum oder Gebrauch von Drogen an Bord des Flugzeuges ist streng verboten.

13. Durch inakzeptables Verhalten verursachte Kosten für eine Umleitung

Falls Atlas das Flugzeug aufgrund Ihres Verhaltens zu einem nicht planmäßigen Bestimmungsort umleitet und veranlasst, dass Sie das Flugzeug verlassen, müssen Sie Atlas die vertretbaren und angemessenen Kosten dieser Umleitung erstatten.

14. Nutzung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeuges

Aus Sicherheitsgründen kann Atlas die Nutzung elektronischer Geräte an Bord des Flugzeuges untersagen. Dazu gehören:
• Mobiltelefone
• Laptops
• Persönliche Aufnahmegeräte
• Persönliche Radios
• MP3-, Kassetten- und CD-Player
• Elektronische Spiele oder
• Geräte mit Sendefunktion (z. B. ferngesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies)
• oder sonstige elektronische Geräte, die auch im Flugmodus betrieben werden können.
Sie dürfen diese Gegenstände nicht ohne die Genehmigung von Atlas benutzen.
Atlas erlaubt die Benutzung von Hörgeräten und Herzschrittmachern.

15. Reisedokumente, Einreisebestimmungen, Zollkontrollen und Sicherheitsüberprüfungen

15.1. Sie (nicht Atlas) müssen:
• die jeweiligen Einreisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen, überprüfen und
• Atlas alle Reisepässe, Visa, Gesundheitszeugnisse und andere für den Flug erforderlichen Reisedokumente vorlegen.
15.1.2 Sie müssen alle Gesetze, Vorschriften und Anweisungen der Länder beachten, aus denen aus- oder in die sie einreisen oder die Sie im Transit durchqueren.
15.1.3 Atlas haftet nicht, wenn:
• Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitszeugnisse und anderer Reisedokumente sind
• Ihr Pass, Visa, Gesundheitszeugnisse oder andere Reisedokumente ungültig oder abgelaufen sind oder
• Sie nicht die jeweils anwendbaren Gesetze befolgt haben.

16. Sie müssen Atlas gültige Dokumente vorlegen

16. Sie müssen Atlas gültige Reisepässe, Visa, Gesundheitszeugnisse sowie andere gültige Reisedokumente vorlegen

16.1 Vor Reiseantritt müssen Sie Atlas alle Reisepässe, Visa, Gesundheitszeugnisse und andere für den Flug erforderliche Reisedokumente vorlegen. Wenn Atlas Sie dazu auffordert, müssen Sie:
• Atlas gestatten, Kopien davon anzufertigen und einzubehalten und
• Ihren Pass oder ein gleichwertiges Reisedokument bei einem Besatzungsmitglied des Flugzeuges zur sicheren Verwahrung bis zum Ende des Fluges hinterlegen.

17. Was geschieht, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird?

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie für folgende Ausgaben aufkommen:
• Geldstrafen, Gebühren oder Kosten, die Atlas von der betreffenden Regierung auferlegt werden
• Haftkosten, die Atlas in Rechnung gestellt werden
• Den Flugpreis für den Rücktransport zu Ihrem Abflugort und
• Alle anderen Kosten, die Atlas begründeterweise zahlt oder zu zahlen bereit ist.
Atlas erstattet Ihnen nicht den Flugpreis für die Beförderung zu dem Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde.

18. Sie müssen Atlas Entgelte zurückerstatten

18. Sie müssen Atlas Geldstrafen, Haftkosten und andere Entgelte zurückerstatten

Wenn Atlas eine Strafe, Gebühren, Kosten oder Auslagen (wie Haftkosten) zahlen muss, weil Sie die Gesetze oder Vorschriften oder andere Reisebestimmungen des Landes, in das Sie gereist sind, nicht befolgt haben, oder um die für dieses Land erforderlichen Dokumente ausstellen zu lassen, müssen Sie Atlas den Betrag, den sie aufgrund dessen gezahlt hat, zurückerstatten. Atlas kann diesen Betrag vom Wert des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins einziehen bzw. von Ihrem Geld, das Atlas in ihrem Besitz hat.

19. Haftung für Schäden

19.1. Die Haftung für Schäden Ihnen gegenüber wird durch diese Beförderungsbedingungen geregelt.
19.1.2. Die Haftung für Schäden, die Ihnen bei anderen Luftfahrtunternehmen entstehen, wird durch deren Beförderungsbedingungen geregelt.
Die Haftung für Schäden, die Ihnen bei anderen an Ihrer Flugreise beteiligten Luftfahrtunternehmen entstehen, wird durch die Beförderungsbedingungen des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens geregelt. Andere Luftfahrtunternehmen können niedrigere Haftungsgrenzen haben.

20. Anwendbares Recht

Die Haftung von Atlas für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck ist durch das anwendbare Recht und das Warschauer Abkommen bzw. Montrealer Übereinkommen geregelt. Dieser Absatz 20 legt die Grenzen unserer Haftung fest und fasst die von Atlas unter dem Warschauer Abkommen bzw. dem Montrealer Übereinkommen angewandten Haftungsregelungen zusammen. Stehen die vorliegenden Haftungsregelungen jedoch im Widerspruch zum Warschauer Abkommen bzw. Montrealer Übereinkommen oder anderen anwendbaren Gesetzen, heben letztere den Absatz 20 auf.

20.1 Haftung für Tod, Körperverletzung oder andere Verletzungen von Fluggästen
20.1.1 Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden im Todesfall, bei Körperverletzung oder anderen Verletzungen eines Fluggastes im Falle eines erlittenen Unfalls unterliegt dem Warschauer Abkommen bzw. dem Montrealer Übereinkommen und den einschlägigen Rechtsvorschriften.
20.1.2 Wenn Atlas ungeachtet der Bestimmungen des Absatzes 20.1 beweist, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit oder eine andere rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des verletzten oder getöteten Fluggastes oder der Person, die Entschädigung beansprucht, verursacht oder mitverursacht wurde, kann Atlas gemäß den geltenden Gesetzen ganz oder teilweise von der Haftung befreit werden.
20.1.3 Atlas zahlt unverzüglich, nicht später als 15 Tage nach Feststellung der Identität der schadensersatzberechtigten natürlichen Person einen Vorschuss zur Befriedigung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse im Verhältnis zur Schwere des Falles.
20.1.4 Eine Vorauszahlung stellt keine Anerkennung unserer Haftung dar.
20.1.5 Eine Vorauszahlung kann mit späteren auf der Grundlage unserer Haftung gezahlten Beträgen verrechnet werden.
20.1.6 Außer in den in Absatz 20.1.2 beschriebenen Fällen oder unter Umständen, in denen nachträglich nachgewiesen wird, dass die Person, die eine Vorschusszahlung erhalten hat, nicht die schadensersatzberechtigte Person war, muss eine Vorauszahlung nicht zurückgezahlt werden.
20.1.7 Atlas ist weder für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand zurückzuführen sind, noch für die Verschlechterung dieses Zustands verantwortlich.

20.2 Haftung für Gepäckschäden
20.2.1 Atlas haftet nicht für Schäden an Handgepäck (ausgenommen Schäden durch Verspätung, die durch Absatz 20.2.4 unten abgedeckt sind), es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit seitens Atlas oder Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht.
20.2.2 Falls Sie beim Einchecken eine Sondererklärung über einen höheren Wert ausfüllen und die entsprechende Gebühr bezahlen, erstreckt sich unsere Haftung auf diesen von Ihnen angegebenen Wert.
20.2.3 Atlas übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Reisegepäck durch Verspätung, wenn Atlas nachweist, dass Atlas und ihre Erfüllungsgehilfen alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass die Ergreifung solcher Maßnahmen für Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen nicht möglich war.
20.2.4 Atlas ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden.
20.2.5 Sie sind verantwortlich für Schäden, die anderen Personen und deren Eigentum durch Ihr Gepäck und Ihr Eigentum verursacht werden.
20.2.6 Atlas ist in keiner Weise für Schäden an Gegenständen in Ihrem aufgegebenen Gepäck verantwortlich, deren Beförderung gemäß den Absätzen 4.4, 4.5 oder 4.7 nicht gestattet ist, oder falls Sie sich bei erlaubten Schusswaffen nicht an die Bedingungen gemäß Absatz 4.5 gehalten haben. Dazu gehören zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Gegenstände mit einem besonderen Wert, wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Aktien, Anleihen und andere wertvolle Dokumente, Geschäftsunterlagen, Pässe oder andere Ausweispapiere.
20.2.7 Atlas ist in keiner Weise für Schäden an Gegenständen in Ihrem Handgepäck verantwortlich, deren Beförderung gemäß den Absätzen 4.4 oder 4.6 nicht gestattet ist.

20.3 Haftung für Schäden durch Verspätung
20.3.1 Atlas haftet nicht für Schäden, die den Fluggästen durch Verspätung entstehen, wenn Atlas nachweist, dass Atlas und ihre Erfüllungsgehilfen alle angemessenen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass die Ergreifung solcher Maßnahmen für Atlas oder deren Erfüllungsgehilfen nicht möglich war.

21. Fristen für Gepäckreklamationen

21.1
Wenn Sie aufgegebenes Gepäck ohne Beanstandung entgegennehmen, so gilt dies als ausreichender Beweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand ausgegeben wurde.
Wenn eine Person mit Gepäckschein oder Gepäckanhänger aufgegebenes Gepäck ohne Beanstandung entgegen nimmt, so gilt dies als ausreichender Beweis dafür, dass das aufgegebene Gepäck gemäß dem Beförderungsvertrag in guten Zustand ausgegeben wurde, es sei denn, Sie beweisen das Gegenteil.
21.1.2 Reklamationen wegen Schäden an aufgegebenem Gepäck müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich erhoben werden.
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt ist, müssen Sie unverzüglich nach der Entdeckung des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum, an dem Sie das aufgegebene Gepäck erhalten haben, schriftlich bei Atlas Beschwerde einreichen.
21.1.3 Reklamationen wegen Verspätung von aufgegebenem Gepäck müssen innerhalb von 21 Tagen, nachdem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich erhoben werden.
Wenn Ihr aufgegebenenes Gepäck verspätet eintrifft, müssen Sie spätestens innerhalb von 21 Tagen, nachdem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich bei Atlas Beschwerde einlegen.

22. Schadensersatzklage muss innerhalb von zwei Jahren erhoben werden

Sie haben kein Recht auf Schadensersatz, wenn eine Schadensersatzklage nicht innerhalb von zwei Jahren erhoben wird, und zwar gerechnet ab:

• dem Ankunftsdatum am Bestimmungsort
• dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen oder
• dem Datum, an dem die Beförderung abgebrochen wurde.
Die Berechnungsmethode der Verjährungsfrist wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestimmt, an dem der Fall verhandelt wird.

23. Datenschutz und Datensicherheit

TUIfly.com und/oder Atlas ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird TUIfly.com und/oder Atlas ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von TUIfly.com und/oder des ausführende Luftfrachtführers bereitstellen, zu übermitteln. TUIfly.com und/oder Atlas sind ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.

24. Änderungen

24.1
TUIfly.com behält sich das Recht vor, diese BBB Atlas mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Atlas vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Atlas erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
24.1.1 Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Atlas abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

25. Mündliche Abreden

Diese BBB Atlas enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

26. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
Handelsregister-Nr.: HRB 55840 / Handelsregister: Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck

Stand: Mittwoch, 2. Mai 2012 nach oben