Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend TUIfly.com) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Oman Air als ausführenden Luftfrachtführer (nachfolgend BBB Oman Air)
1.1
Diese besonderen Beförderungsbedingungen finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUIfly.com unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com (im Folgenden ABB genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Oman Air ausgeführt werden.
1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUIfly.com wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Oman Air ausführen lassen. Oman Air ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3
Zusätzlich zu diesen BBB Oman Air gelten die ABB von TUIfly.com. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Oman Air und den ABB, haben die ABB Vorrang.
2.1
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
2.2
Alle direkt bei Oman Air vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Oman Air Call Center bearbeitet. Dieses ist wie folgt erreichbar
Tel: 069 58300710
Oman Air ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:
Oman Air
Lurgiallee 10
D-60439 Frankfurt
Internet: www.omanair.com
Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 7 kg aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 51 cm x 41 cm x 23 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt 30 kg je Passagier in der Economy Class (Business Class: 40 kg, First Class 50 kg). Das maximale Gewicht pro aufgegebenes Gepäckstück beträgt 32 kg.
Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheins ausgeliefert. Im Falle der Beschädigung von Gepäck, das im internationalen Transport bewegt wurde, ist sofort nach der Feststellung des Schadens, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft zu senden; im Falle einer Verspätung hat die Beschwerde innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Auslieferung des Gepäcks zu erfolgen. Zum nicht-internationalen Transport siehe die Tarife oder Beförderungsbedingungen.
3.1 Sport- und Sondergepäck
Anmeldepflichtig. Bei Golf- oder Tauchgepäck und Fahrrädern erhöht sich das Freigepäck auf 35kg. Übersteigt das Gewicht von Gepäck und Sportgepäck 35kg, fällt ab 36kg eine Übergepäckgebühr an, welche direkt am Flughafen zu zahlen ist.
3.2 Hinweis für Haftungsbeschränkungen für Gepäck
Die Haftung für Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks ist wie folgt beschränkt, sofern nicht zuvor ein höherer Wert erklärt wurde und zusätzliche Gebühren gezahlt werden. Für viele internationale Reisen gilt eventuell das Warschauer Abkommen mit Haftungsbeschränkungen von ca. USD 20 pro Kilo für aufgegebenes Gepäck und USD 400 pro Passagier für nicht aufgegebenes Gepäck. In einigen Fällen, wenn das Übereinkommen von Montreal für Ihre Reise gilt, beträgt die anwendbare Haftungsbeschränkung ca. USD 1375 für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck. Bei Reisen, die vollständig innerhalb der USA erfolgen, beträgt die Haftung der Airline für Gepäck laut den Bundesgesetzen mindestens USD 2.500 pro Passagier. Für bestimmte Artikel kann ein Zusatzschutz erklärt werden. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche, wertvolle oder verderbliche Güter. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft.
3.3 Folgende Artikel werden kostenfrei transportiert
über das zulässige Gepäck hinaus, wenn sie von Ihnen verwahrt werden – mit Ausnahme von Baby-Tragekörben, faltbaren Rollstühlen und/oder Krücken, die eventuell im Frachtraum verstaut werden müssen. Alle anderen Gegenstände, einschließlich Schlafsäcke, Aktentaschen, Schreibmaschinen, persönliche Radios, Kosmetiktaschen oder -Koffer, Hutschachteln und große Kameras werden zusammen mit dem übrigen Gepäck gewogen und unterliegen den Gebühren für Übergepäck, falls das Gesamtgewicht die Freigepäckgrenze überschreitet.
• Eine Damenhandtasche oder ein Taschenbuch
• Eine angemessene Menge von Lesestoff für den Flug
• Einen Mantel oder Überwurf
• Einen Schirm oder Gehstock
• Babynahrung für den Bedarf während des Flugs und Babytragekorb
• Eine kleine Kamera und ein Fernglas
• Ein faltbarer Rollstuhl und Krücken, sofern der Passagier diese benötigt
3.4 Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Gegenstände wie die unten aufgeführten nicht im Passagiergepäck mitgeführt werden.
Komprimierte Gase (entflammbare, nicht entflammbare und giftige) wie Butan, Sauerstoff, Propan.
Korrosionsmittel wie Säuren, Basen und Nasszellenbatterien.
Druckluft/Gasflaschen.
Krankheitserreger (Bakterien, Viren usw.)
Sprengstoffe, Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtgeschosse.
Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe wie Feuerzeug- oder Heizungsbrennstoffe, Streichhölzer und leicht entzündliche Artikel.
Waffen wie Sport- Handfeuerwaffen
Sprengstoff einschließlich Platzpatronen
Pistolenpatronen
Sturmfeuerzeuge
Streichhölzer sind nicht akzeptabel, Sie dürfen sie nur selbst bei sich tragen
Radioaktive Materialien
Oxidierende Materialien wie Bleichpulver oder Peroxide
Gifte wie Arsen, Zyanid, Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel
Medizinische und Toilettenartikel in begrenzten Mengen, die für den Passagier während der Reise notwendig oder angemessen sind, wie Haarspray, Parfum und Medikamente, die Alkohol enthalten, dürfen mitgeführt werden.
Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, Personen die Beförderung zu verweigern, die beim Erwerb ihres Tickets gegen anwendbares Recht oder Tarife, Regeln oder Vorschriften der Fluggesellschaft verstoßen haben. Alle Airlines bemühen sich, für alle eingegangenen Reservierungen Plätze zur Verfügung zu stellen. Dennoch wird mit den Bezeichnungen „Reservierungen“ und „Buchungen“ und den damit verbundenen Zeitvorgaben keine absolute Garantie für die Verfügbarkeit von Sitzplätzen impliziert.
In Ländern in denen Entschädigungsvorschriften für die Verweigerung des Boardings gelten, arbeiten die Fluggesellschaften mit Entschädigungsplänen für Passagiere mit bestätigten Reservierungen, denen das Boarding aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Sitzplätzen infolge von Überbuchungen verweigert wird. Die Einzelheiten zu diesen Plänen sind bei den Niederlassungen der Airlines verfügbar.
Der Preis dieses Tickets kann Steuern, Gebühren und Abgaben, welche von den Regierungsbehörden auf den Lufttransport erhoben werden, beinhalten. Diese Steuern, Gebühren und Abgaben, die einen wesentlichen Anteil der Kosten der Flugreise ausmachen können, sind entweder im Beförderungsentgelt enthalten, oder separat in dem Feld/den Feldern „STEUER/GEBÜHR/ABGABE“ dieses Tickets ausgewiesen. Sie können außerdem dazu aufgefordert werden, noch nicht eingezogene Steuern, Gebühren und Abgaben zu zahlen.
Die Haftung von TUIfly.com und / oder des ausführenden Luftfrachtführers richtet sich nach den Regelungen der ABB.
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Oman Air abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Diese BBB Oman Air und die ABB von TUIfly.com enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Oman Air und den ABB haben die ABB Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck