Die neue EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union abfliegen, unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Durch die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs wird die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mitnehmen dürfen, beschränkt.
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen.
Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge – ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist dabei nur ein Plastikbeutel gestattet.
Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, wie z.B. Zahnpasta, Haargele, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
Es gibt keinen vordefinierten Standard-Plastikbeutel. Der entsprechende 1LPlastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Da sowohl für die Flughäfen als auch für die Fluggesellschaften keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten, empfiehlt es sich, diese Vorab zu organisieren.
Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp- Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden.
Ja. Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (z.B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.
Bei medizinischem Sondergepäck gelten in der Kabine die maximalen Gewichte für Kabinengepäck (45x35x20cm). Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig, es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (zum Beispiel Krücken).
Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-in vorgezeigt und dort geprüft werden können. Es ist vom Passagier ein ärztliches Attest mitzuführen, welches auf Anfrage vorgezeigt werden muss. Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenlos befördert:
Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren, eigner Sauerstoff, Katheder, Verbandsmaterial, Gehilfen (Krücken, Rollator), Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuellen Einschränkungen), Hygieneartikel (Windeln), Stoma, Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer, Prothesen, Notfallkoffer für Ärzte, Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtheraphiegerät, Absauggeräte, Irrigatoren.
Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (zum Beispiel Arzneien, Spritzen, Lebensmittel, Pflegemittel, Wäsche) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der aktuellen Übergepäckgebühr befördert.
Grundsätzlich besteht eine Ausnahme der Flüssigkeitsmengenbegrenzung für Duty Free Waren, die folgendermaßen erworben wurden:
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und –ort festgehalten sind.
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung bei dem der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die denen im vorgenannten Punkt entsprechen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Hat der erste Flug aber seinen Ursprung in einem Drittland, welches nicht den EU-Regelungen unterliegt und somit ein ausreichender Sicherheits-Check nicht garantiert werden kann, so dürfen die dort erworbenen Flüssigkeiten nicht mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden.
Da die neue EU-Verordnung eine aufwendige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Natürlich sind die beteiligten Sicherheitskräfte bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Hierfür ist es unabdingbar, den genannten Regelungen Folge zu leisten und somit einen reibungslosen Ablauf für alle Reisenden zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in-Schalter einfinden.
Zusätzlich zu den bereits genannten neuen Regelungen zum Handgepäck sind die Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z.B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen. Darüber hinaus wird ab dem 06. Mai 2007 das Handgepäck in seiner Größe auf maximal 45 cm x 35 cm x 20 cm beschränkt. Ausnahmeregeln, wie z.B. für Musikinstrumente, werden weiterhin bestehen bleiben.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig.
Die Freigepäckgrenze für Handgepäck beträgt 5kg (45cm x 35cm x 20cm), d.h. 1 Gepäckstück pro Person plus Notebook. Leichte Sachen – Mäntel oder kleine Taschen – verstauen Sie bitte in den Fächern über Ihrem Sitz. Bitte achten Sie darauf, dass schwere Teile unter dem Vordersitz deponiert werden müssen. Da sich die Gegenstände während des Fluges verschieben können, öffnen Sie die Ablagefächer vorsichtig, damit nichts herausfällt. Weiteres erfahren Sie unter der Überschrift „Neue EU-Handgepäckbestimmungen.
Beachten Sie bitte auch, dass stumpfe Gegenstände, wie Sportschläger (Golf, Baseball, Tennis oder ähnliche) nicht in der Kabine befördert werden können.
Aus Sicherheitsgründen ist Ihr Reisegepäck Beschränkungen und Auflagen unterworfen. In bestimmten Fällen sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zu beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie in den ABB (§ 16).
Sofern Musikinstrumente nicht die übliche Größe und das übliche Gewicht für Handgepäck überschreiten, können diese ohne Probleme in der Kabine mitgeführt werden. Instrumente, die größer sind als die üblichen Handgepäck-Maße, müssen über unser Servicecenter gesondert angefragt und von dort rückbestätigt werden. Diese Instrumente werden nur gut verpackt (Hartschale) im Frachtraum befördert. Wenn Sie die Freigepäckgrenze damit überschreiten, können Sie das Instrument für eine Pauschale von EUR 25/ GBP 20/ SEK 240/USD 40 auf internationalen Flügen und EUR 29,75 auf nationalen Strecken pro Strecken im Frachtraum mitnehmen..
Unsere Flugbesatzung wird alle an Bord des Flugzeuges gefundenen Gegenstände sofort an unser Bodenpersonal weiterleiten. Bitte wenden Sie sich an unser Bodenpersonal in der Ankunftshalle. Sollte die Suche ergebnislos verlaufen, wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale Gepäckermittlung in Hannover.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck ist 20 kg. Sie können auch zwei Gepäckstücke, die zusammen nicht mehr als 20 kg wiegen, aufgeben. Einzelne Gepäckstücke bei zusammenreisenden Personen dürfen max. 30 kg wiegen, jedoch darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von 20 kg pro Person nicht überschreiten.
Die Freigepäckgrenze für Handgepäck beträgt 5 kg (Maße: L45cm x B35cm x H20cm).
Auch Kinder unter 2 Jahren mit einer Buchung zum Kleinkindtarif haben Anspruch auf Freigepäck und Handgepäck. Als Inhaber der TUI Card Gold sowie bluemiles Gold Card liegt die Freigepäckgrenze für Sie bei 30kg.
TUIfly bietet Ihnen vorab buchbare Übergepäckpakete an. Es können folgende Pakete gebucht werden:
- 5 kg EUR 25,00 (GBP 20/SEK 240/USD 40)
- 10 kg EUR 45,00 (GBP 36/SEK 430/USD 72)
- 20 kg EUR 80,00 (GBP 64/SEK 760/USD 127)
Ein am Check-In zu zeigender Gutschein bestätigt den Kauf eines Übergepäckpakets. Pro Passagier und Strecke kann nur ein Übergepäckpaket gebucht werden. Die Gebühr für das Übergepäckpaket ist nicht erstattbar.
Für Übergepäck, das am Check-In aufgegeben wird, erheben wir einen Betrag von EUR 8/GBP 6/SEK 80/USD 13 auf allen Flugstrecken pro Kilo Übergepäck, das Sie zusätzlich zu den erlaubten 20kg (bzw. mehr, falls Sie vorab ein Übergepäckpaket gekauft haben) aufgeben. Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 30 kg wiegen.
Für Rückfragen zum Sportgepäck lesen Sie bitte unsere nächsten Beiträge.
Das Fahrrad muss gut verpackt sein (Plastikfolie, Pappe etc). Zusätzlich müssen die Lenkstangen nach innen gedreht und die Pedalen entfernt werden. Für eventuelle Schäden, die aufgrund des Transports entstehen können, übernimmt TUIfly keine Haftung. Die Flugreisenden müssen beim Check-in einen „Limited Release“ Aufkleber unterschreiben, der TUIfly von der Haftung entbindet.
Da Binter zwischen den Kanarischen Inseln sehr häufig auch mit Maschinen des Typs ATR fliegt, die eine begrenzte Ladekapazität haben, ist die Mitnahme von Sonder-/Über- oder Sportgepäck in jedem Fall über das Servicecenter anzufragen und rückbestätigen zu lassen. Große Gepäckstücke wie Drachen, Fahrräder oder ähnliches können nicht akzeptiert werden.
Kann ich mein Gepäck durchchecken, wenn ich mit Binter fliege?
Diese ist leider nur möglich, wenn Ihr Umsteigeflughafen Las Palmas de Gran Canaria ist. Bei allen anderen Flughäfen auf den Kanarischen Inseln müssen Sie für den Flug mit Binter neu einchecken.
Diese ist leider nur möglich, wenn Ihr Umsteigeflughafen Las Palmas de Gran Canaria ist. Bei allen anderen Flughäfen auf den Kanarischen Inseln müssen Sie für den Flug mit Binter neu einchecken.
Da wir einzelne Flüge verkaufen, wird Ihr Gepäck nicht durchgecheckt. Sie müssen daher mit Ihrem aufgenommenen Gepäck erneut einchecken. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 30 Minuten vor Abflug im Besitz der Bordkarte sein müssen. Sollten Sie den Flug verpassen, so verfällt der Flug ohne Rückerstattung.
Tauchgerät (Tauchflaschen müssen vollständig geleert sein), sowie Ski- und Snowboardgepäck werden bis zu einem Maximalgewicht von 30 kg gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 25,00/GBP 20,00/SEK 240,00/USD 40 pro Stück/Flugstrecke befördert und müssen vorab in unserem Servicecenter oder auf der Webseite angemeldet werden. Golfsäcke bis zu einem Gewicht von 30 kg werden kostenlos befördert, müssen aber ebenfalls vorab angemeldet werden. Für nicht angemeldetes Sportgepäck erhebt TUIfly eine Check-In Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00/GBP 8,00/SEK 95,00/USD 16,00 pro Person und Flugstrecke.
Größere Sportgeräte wie Sail-, Surfboards, Fahrrad, Kanu, Kajak u.ä können bis zu einem Maximalgewicht von 30 kg gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 (GBP 20; SEK 240; USD 40) auf internationalen Flügen und EUR 29,75 auf nationalen Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Bei Sportgepäck über 30 kg tritt die Übergepäcksregelung (EUR 8 / GBP 6/ SEK 80/ USD 13) in Kraft. Für große Sportgeräte müssen Sie die Beförderung Ihrer Sportausrüstung aufgrund begrenzter Ladekapazitäten im Voraus bei unserem Servicecenter telefonisch buchen und bezahlen, da Ihnen sonst der Transport am Flughafen verwehrt werden kann. Bei der Flugbuchung im Internet können Sie Ihr Sportgepäck als „Zusätzliche Services - Ja, ich wünsche Zusatzleistungen“.“ online mit hinzubuchen. Sportwaffen müssen Sie zwingend im Servicecenter anmelden unter Angabe der genauen Daten: Fabrikat, Hersteller, Bezeichnung, Kaliber, Munition. Die Einhaltung der Ein- und Ausführbestimmungen für die Mitführung von Waffen liegen in der Verantwortung des Fluggastes.
Flugreisende, die Fahrräder mitnehmen möchten, müssen diese gut verpacken. Zusätzlich müssen die Lenkstangen nach innen gedreht, die Pedale entfernt und die Luft aus den Reifen herausgelassen werden. Das Fahrrad muss z.B. in Plastikfolie, Pappe etc. eingewickelt werden. Für eventuelle Schäden, die aufgrund des Transports entstehen können, übernimmt TUIfly keine Haftung. Die Flugreisenden müssen beim Einchecken einen "Limited Release" Aufkleber unterschreiben, der TUIfly von der Haftung entbindet.
Rettungswesten mit CO2 Patronen sind anmeldepflichtig und müssen telefonisch in unserem TUIfly-Servicecenter angemeldet werden. Sie können kostenfrei innerhalb der Freigepäckgrenze mitgeführt werden. Rettungswesten und Patronen werden nur im aufgegebenen Gepäck befördert. Bei der Mitnahme Ihrer Tauchausrüstung müssen Sie beachten, dass die Tauchflaschen vollständig geleert sind - Anmeldung als Sportgepäck - und die Tauchlampen in unserem TUIfly-Servicecenter telefonisch angemeldet werden müssen (diese müssen im Handgepäck – max. 5 kg befördert werden).
Unser Personal wird beim Einchecken jedes Gepäckstück mit einem Aufkleber markieren, der mit einer Seriennummer versehen ist.
Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Am aufgegebenen Gepäck muss der Name des Passagiers angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
Wir bedauern es sehr, wenn Sie ein Gepäckstück vermissen und werden jede Anstrengung unternehmen, dieses so bald wie möglich wiederzubeschaffen. Bitte zeigen Sie den Verlust unverzüglich unserem Abfertigungsagenten in der Ankunftshalle an. Ihr Gepäck wird Ihnen so bald als möglich im Rahmen angeliefert. TUIfly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom/zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet TUIfly nicht.
Es ist wichtig, dass Sie sich im Falle einer Gepäckbeschädigung direkt am Ankunftsflughafen an das Lost & Found Büro bzw. an unseren Agenten wenden. Die sofortige und schriftliche Meldung ist der Nachweis, dass der Schaden bei TUIfly eingetreten ist. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass bei einer internationalen Reise eine Meldefrist von 7 Tagen, bei innerdeutschen Reisen von 3 Monaten gilt. Danach besteht keine Haftung mehr. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere ABB.
Wir benötigen die offizielle Schadensmeldung des Flughafens, Ihren Flugschein bzw. die Reservierungsnummer des elektronischen Tickets, sämtliche Gepäckkontrollabschnitte, die Reparaturrechnung sowie für die Erstattung der Kosten Ihre Bankverbindung.
In diesem Falle reichen Sie die Unterlagen bitte ausschließlich bei Ihrer Versicherung ein.