Gepäckschaden/-verlust

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Es ist wichtig, dass Sie sich im Falle einer Gepäckbeschädigung/-verlust direkt am Ankunftsflughafen an das Lost & Found Büro bzw. an unseren Agenten wenden. Die sofortige und schriftliche Meldung ist der Nachweis, dass der Schaden bei der jeweiligen Fluggesellschaft eingetreten ist. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass bei einer internationalen Reise eine Meldefrist von 7 Tagen, bei innerdeutschen Reisen von 3 Monaten gilt. Danach besteht keine Haftung mehr. Bitte lesen Sie hierzu auch die Bestimmungen der jeweiligen Airline:

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