Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, benötigen ein ärztliches Attest zur Flugfähigkeit. Darüber hinaus müssen die Passagiere eine Einverständniserklärung (indemnity form for sick passengers) unterzeichnen und damit bestätigen, dass sie über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden (Anschwellen der Gliedmaßen bei niedrigem Luftdruck, Gewebeschädigung, Durchblutungsstörung, Thrombosegefahr, etc.). Wenn möglich sollte ein Flug erst 48 Stunden nach der Fraktur erfolgen aufgrund der in diesem Zeitraum maximalen Schwellung des die Fraktur umgebenden Gewebes.
Sollte ein Passagier dennoch in den ersten 48 Stunden einen Flug antreten wollen, so muss der Gipsverband gespalten sein (wobei die Spaltung sich über die gesamte Länge des Verbands erstrecken muss); sonst wird die Beförderung des Passagiers verweigert.
Wir empfehlen, dass Passagiere bis zum siebten Tag nach Auftreten eines Knochenbruchs nur in einem gespaltenen Gips reisen. Ist die Fraktur älter als sieben Tage, kann der Passagier auch mit einem geschlossenen Gips befördert werden.
Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen zwei weitere Sitze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.