Gern bieten wir einen Begleitservice für Rollstuhlfahrer an, der – ebenso wie die Beförderung Ihres Rollstuhls zusätzlich zum normalen Freigepäck – natürlich kostenlos ist. Der Rollstuhl muss zusammenklappbar sein bzw. darf er nur mit einem von einer Trockenbatterie angetriebenen Motor ausgestattet sein. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rollstühle mit Feuchtbatterie befördern können. Im Falle, dass der Rollstuhlfahrer neben seinem normalen Rollstuhl noch einen klappbaren Rollstuhl für die Nutzung von Duschen etc. mitnehmen muss, ist dieser über das Servicecenter anzumelden; die Beförderung ist kostenfrei.
Die Anmeldung von Gruppen körperlich oder geistig eingeschränkter Reisenden muss über das Servicecenter erfolgen.
Die Beförderung eines Rollstuhls unterliegt aus Platz- und Sicherheitsgründen der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das Servicecenter. Ein Beförderungsanspruch besteht nur bei vorliegender Rückbestätigung. Ein Begleitservice für Rollstuhlfahrer (vom Check-In bis zur Maschine) wird gegenwärtig auf allen innereuropäischen Strecken kostenlos angeboten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unser Servicecenter. Wenn Sie keinen eigenen Rollstuhl mit an Bord nehmen, sondern nur einen Service vom Check-In Schalter bis an Bord anfordern, müssen Sie am Check-In ein ärztliches Attest vorweisen, das bescheinigt, dass Sie gehunfähig sind. Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend.
TUIfly bietet Fluggästen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und deren Begleitperson eine kostenlose Sitzplatzreservierung an. Bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden ist eine Reservierung am Notausgang nicht möglich. Die Reservierung erfolgt grundsätzlich auf einem Fensterplatz und in speziell von uns frei gehaltenen Sitzreihen.