Unser Engagement für Barrierefreiheit
TUIfly bemüht sich, seine Website und seine mobilen Anwendungen vollständig barrierefrei zu gestalten, um all seinen Kundinnen und Kunden die möglichst vollständige Nutzung dieser Dienstleistungen zu ermöglichen.
Wir optimieren unsere Website tuifly.com, damit Kundinnen und Kunden mit Behinderungen die Wahl haben, alle Bestandteile ihres Fluges entweder online zu buchen oder uns direkt zu kontaktieren.
Wir arbeiten daran, die Website im Einklang mit dem European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zu gestalten, einschliesslich der technischen Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, bewährter Verfahren sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf AA-Niveau.
Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit und WCAG 2.1 AA
Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein EU‑Gesetz, dessen Umsetzung alltägliche Produkte und Dienstleistungen – wie Bankdienstleistungen, Verkehr und E‑Commerce – für Menschen mit Behinderungen barrierefreier macht.
Durch die Einführung einheitlicher Vorschriften in ganz Europa werden Barrieren abgebaut und Unternehmen dabei unterstützt, inklusivere Angebote für alle bereitzustellen.
Was ist WCAG 2.1 AA?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen für Designer und Entwickler zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
Sie unterscheiden drei Konformitätsstufen – Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA.
Die Richtlinien decken ein breites Spektrum an Anforderungen ab, darunter Schriftgröße und Farbgestaltung, Navigation per Tastatur sowie die Kompatibilität mit Screenreadern.
Wie barrierefrei ist unsere Website aktuell?
Die auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen wurden gemäß der europäischen Norm EN 301 549 entwickelt. Dennoch arbeiten wir weiterhin daran, bestehende Lücken und Einschränkungen zu identifizieren und zu beheben.
Wir haben etwa ein geringfügiges Problem im Flugsuchbereich unserer Website identifiziert, das allerdings weder die Suche noch den Abschluss einer Buchung beeinträchtigt. Wir arbeiten daran, dieses Problem in einem kommenden Update zu beheben.
Darüber hinaus haben wir eine TUI Digital Accessibility Policy entwickelt, um klare Leitlinien für barrierefreie Webentwicklung zu definieren, unsere Teams geschult und unterstützt sowie eine Digital Accessibility Working Group eingerichtet, die unsere Prozesse überprüft und weiterentwickelt.
Was können Nutzer mit Behinderungen tun, wenn sie auf Barrierefreiheitsprobleme stoßen?
Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen, die auf Barrierefreiheitsprobleme auf unserer Website stoßen, können sich an unser Kundenservice-Center wenden.
Unser Team unterstützt Sie gerne dabei, etwaige noch vorhandene Barrieren zu überwinden, sei es in der physischen oder in der digitalen Welt. Z. B. organisieren wir Flughafentransfers und stellen Informationen in alternativen Formaten für Sie bereit.
Bitte entnehmen Sie die Kontaktdaten unseres Kundenservice-Centers in den verschiedenen Ländern den folgenden Informationen.
Land | Tel. | Öffnungszeiten |
Belgien | +32 (0)2 717 86 61 | Mo-Fr 9:00-20:00, Sa 9:00-18:30, So 10:00-18:30 Uhr |
Deutschland | +49 (0)511 87 9898 - 33 | Mo-So 8:00-20:00, Feiertage 10:00-18:00 Uhr |
Niederlande | +41 (0)88 - 088 58 85 | Mo-Sa 8:00-20:00, So 9:00-20:00 Uhr |
GBR & Irland | +44 (0)203 451 2688 | Mo-Fr 8:00-20:00, Sa 8:00-18:00, So 10:00-17:00 Uhr |
Nordics | +46 (0)771-84 01 00 | Mo-Fr 8:00-17:00, Sa 9:00-15:00 Uhr |
Anpassung Ihrer Nutzungserfahrung an Ihre Bedürfnisse
Wir möchten, dass alle Nutzerinnen und Nutzer eine optimale Erfahrung auf unserer Website machen. Es kann jedoch hilfreich sein, Einstellungen auf Ihrem Gerät individuell anzupassen.
Sie können beispielsweise:
die Farben der Website ändern, um die Lesbarkeit zu verbessern
die Schriftgröße erhöhen, um Inhalte besser erkennen zu können
Inhalte vorlesen lassen, um Informationen anzuhören statt zu lesen
Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Einstellungen benötigen, können Sie die Website von AbilityNet oder die Tipps der Web Accessibility Initiative nutzen.
Was tun wir, um die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern?
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Lücken und Einschränkungen zu identifizieren und zu beheben. Unser Ziel ist es, innerhalb der nächsten 12 Monate deutliche Fortschritte bei der Barrierefreiheit unserer Website zu erzielen.
Derzeit arbeiten wir an folgenden Maßnahmen:
Fortlaufende Schulung und Unterstützung unserer Teams zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Überprüfung unserer Prozesse durch die Accessibility Working Group und Umsetzung notwendiger Verbesserungen
Verbesserung der Barrierefreiheit im Zuge von Website-Updates und neuen digitalen Produkten
Entwicklung von Möglichkeiten zur Sammlung von Nutzerfeedback und Auswertung hinsichtlich Barrierefreiheit
Kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Design Systems zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Optimierung von Schriftgrößen und Farbkontrasten
Verbesserung der Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität
Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit mithilfe automatisierter Tools und manueller Audits
Regelmäßige Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie können Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit geben?
Wir begrüßen Feedback von Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website.
Wenn Sie auf Probleme stoßen oder Anmerkungen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an wecare@tuifly.com.
Ihr Feedback hilft uns, unsere Website weiter zu verbessern und für alle zugänglicher zu machen.
Folgende Informationen können Sie in Ihrem Feedback angeben:
die konkrete Seite oder die Seiten, auf denen das Problem aufgetreten ist
eine Beschreibung des Problems
technische Informationen wie verwendetes Gerät oder Browser
Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir schätzen Ihr Feedback sehr und nutzen es zur kontinuierlichen Verbesserung unseres Angebots.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns bezüglich eines Barrierefreiheitsproblems kontaktieren und mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Land wenden.
Dies kann eine Organisation sein, die für Verbraucherrechte, Barrierefreiheit oder Gleichstellungsrecht zuständig ist.
In der Europäischen Union sind nationale Behörden für die Durchsetzung der Anforderungen des European Accessibility Act verantwortlich.
In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Im Vereinigten Königreich ist der Equality Advisory and Support Service (EASS) die zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Diskriminierung, Menschenrechten oder Verstößen gegen Gleichstellungsgesetze.
Wir empfehlen, sich zunächst an uns zu wenden, da wir bemüht sind, Probleme schnell und effektiv zu lösen.
Für vollständige Unternehmensangaben beachten Sie bitte unser Impressum.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2026 aktualisiert. Wir hoffen, dass sie Ihnen unser Engagement für Barrierefreiheit verständlich macht. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.