BBB Condor

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Condor Flugdienst GmbH als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend Condor) 

 

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Condor) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Condor ausgeführt werden.


1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Condor ausführen lassen. Condor ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Condor gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Condor und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Condor

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs

GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3. 
Condor ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

Condor Flugdienst GmbH 
An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg
GERMANY
Telefon: +49 (0) 6107 939-0 
Fax: +49 (0) 6107 939-7440

Internet: www.condor.com

Alle direkt bei Condor vorzunehmenden Anmeldungen von Sport und Sondergepäck können über die Internet-Seite http://www.condor.com/ unter folgendem Link http://www.condor.com/de/buchung/sonderservices.jsp vorgenommen werden.

 

3. Reservierung von Sonderleistungen

Sie können bei Condor zahlreiche weitere Sonderleistungen buchen, wie z. B. die Beförderung von Sport- und Sondergepäck, Premium Menüs und Sondermahlzeiten. Im Falle einer Änderung der Reservierung oder Abbestellung der Sonderleistung ist Condor berechtigt, pro gebuchter Sonderleistung bzw. erfolgter Reservierung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Die Zahlung der Sonderleistungen erfolgt direkt bei Buchung per Kreditkarte oder elektronischem Lastschriftverfahren.

 

4. Rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen

Die für Sie maßgebliche Annahmeschlusszeit richtet sich nach der Entfernung des gebuchten Fluges bzw. nach dem jeweiligen Abflughafen. Als Annahmeschlusszeit definiert Condor den von Condor festgesetzten Zeitpunkt, zu dem Sie am Condor Check in/Abfertigungsschalter erschienen sein müssen. Bitte berücksichtigen Sie die nachfolgend genannten Annahmeschlusszeiten entsprechend bei Ihrer Reiseplanung. Um eine reibungslose Abfertigung und einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen, empfiehlt Condor Ihnen dringend, die nachfolgend angegebenen Zeiten einzuhalten, da Condor ansonsten im Falle des verspäteten Eintreffens am Check-In berechtigt ist, Ihre Buchung zu streichen und die Beförderung zu verweigern. Für eventuelle Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden Verletzungen dieser Nebenpflicht entstehen, haftet Condor nicht.

Condor vereinbart mit Ihnen, dass Sie innerhalb nachfolgend angegebener Zeiten (Annahmeschlusszeiten) am Check-in im Abfertigungsbereich der Condor zu erscheinen haben:

bei Kurz- und Mittelstreckenflügen 90 Min. vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt, bei Langstreckenflügen 120 Min. vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt und bei Flügen in die USA/nach Kanada 180 Min. vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt.

Im Falle einer Comfort Class Buchung finden Sie sich bitte spätestens 60 Min. vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt am Check-in/Abfertigungsschalter ein.

Für alle Condor-Passagiere gilt, unabhängig von der gebuchten Beförderungsklasse, dass sie spätestens 45 Min. vor dem im Flugschein angegebenen Abflugzeitpunkt im Besitz ihrer Bordkarte und die Eincheck-Formalitäten abgeschlossen sein müssen.

Aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen und Personen- sowie Gepäcküberprüfungen weist Condor darauf hin, dass Sie sich unverzüglich nach dem Check-in Vorgang zu dem auf der Bordkarte angegebenen Gate begeben und sich bis zum Aufruf des Fluges dort aufhalten sollten. Sie müssen sich bis spätestens zu dem bei der Abfertigung angegebenen Zeitpunkt am Gate zum Einsteigevorgang des von Ihnen gebuchten und bereits eingecheckten Fluges eingefunden haben, da Condor ansonsten berechtigt ist, Ihre Buchung zu streichen und Ihnen die Beförderung zu verweigern, um damit Verzögerungen des Einsteigevorgangs und Verspätungen des Fluges zu vermeiden. Für eventuell dadurch entstandene Schäden und Aufwendungen Ihrerseits übernimmt Condor keine Haftung.

 

5. Verhalten des Fluggastes

Ist Ihr Verhalten während des Check-in Vorgangs, oder während des Einsteigevorgangs oder an Bord derart, dass von Ihnen eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Gegenstände an Bord ausgeht, dass Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung nicht Folge leisten, einschl. der Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogengebrauch, oder dass Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten oder Schaden zufügen, so behält sich Condor das Recht vor, die zur Verhinderung des Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen und die Beförderung zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass Condor Sie im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat, dass Condor Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf Condor-Flügen befördern wird, weil Sie auf einem früheren Flug gegen vorbenannte Verhaltensregeln verstoßen haben und Condor Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist.

 

6. Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung eines Fluggastes oder Gepäcks

Condor kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:

Bei einem Fluggast

Die Beförderung verstößt gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, wenn:

Die Beförderung die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährdet oder eine unzumutbare Belastung für diese Beförderung darstellt.

Soweit Sie Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich führen, so haben Sie dies Condor vor Reiseantritt anzuzeigen. Die Beförderung derartiger Gegenstände ist nur zulässig, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Dies gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Waffentragen verpflichtet sind. Diese haben ihre Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.

Der geistige oder physische Zustand, einschl. alkoholischer und drogenbedingter Beeinträchtigungen, eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen darstellt.

Sie eine Sicherheitsuntersuchung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks verweigern.

Der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge nicht bezahlt wurden;

Sie nicht alle für die Ein-/Ausreise in das Zielland und/oder für die Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Unterlagen mit sich führen, sie keine gültigen Reisedokumente in Ihrem Besitz haben bzw. Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder die Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;

Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung oder sonstiger Gründe eine besondere Betreuung benötigen, die Sie jedoch nicht mindestens 48 Std. vor Ihrem Flug bei Condor angemeldet haben;

Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem Geburtstermin im Rahmen der Schwangerschaft. Darüber hinaus weist Condor darauf hin, dass die Luftbeförderung ab der 36. Schwangerschaftswoche ein erhebliches Risiko für Schwangere und das Kind bedeutet.

Infektionskrankheiten (z. B. offene TBC, infektiöse Hepatitis, Windpocken, etc.) bestehen sowie bei Fluggästen, die während des Fluges auf die Benutzung eines pneumatisch oder elektrisch betriebenen Gerätes und gleichzeitig auf eine Sauerstoffversorgung angewiesen sind.

 

Bei Gepäck

Bei Gepäckgegenständen, die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, so wie in den Gefahrgutregeln der ICAO und de IATA aufgeführt sind, die bei Condor oder einem bevollmächtigten Agenten erhältlich sind.

Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke, Leuchtraketen, Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, entflammbare flüssige Stoffe (z. B. Campinggas, Aerosol, Feuerzeugfüllungen) Farben und Verdünner, entflammbare feste Stoffe (z. B. Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien (z. B. auch Feuerzeuge).

Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln, oxidierende Stoffe wie Bleichpulver und Peroxyde, giftige Stoffe und Krankheitserreger sowie radioaktive Materialien.

Ätzende Materialien (z. B. Quecksilber, auch in Thermometern), Säuren (Alkali, Batterien, gefüllt mit Batterieflüssigkeit), magnetisierende Stoffe, flüssige Stoffe jeder Art und gefährliche Güter, welche in den IATA-Gefahrgutvorschriften aufgeführt sind.

Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, sowie Sprühgeräte. Jagd- und Sportwaffen können als Gepäck nach unserem Ermessen zugelassen werden. Sie müssen entladen und in einer verschlossenen, handelsüblichen Verpackung transportiert werden. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO bzw. IATA Gefahrgutvorschriften. 

Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder der überflogen wird, verboten ist.

Gegenstände, die gefährlich oder unsicher wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind. Nähere Angaben können Sie bei Condor oder einem bevollmächtigten Agenten erhalten.

Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck die oben genannten Gegenstände enthalten und werden diese durch Sicherheitskontrollen im aufgegebenen Gepäck entdeckt, so müssen diese Gegenstände aus dem Gepäck entfernt werden. Hierfür muss Ihr Gepäckstück geöffnet und der gefährdende Gegenstand entfernt werden. Eine Haftung für den entnommenen Gegenstand übernimmt Condor nicht. Darüber hinaus muss Condor die für die Entnahme und eine eventuelle Verwahrung der Condor entstandenen Kosten Ihnen gegenüber geltend machen. Für eventuell durch die Öffnung des Gepäckstücks und die Entnahme entstehende Schäden am Gepäckstück und dessen Inhalt übernimmt Condor keine Haftung.

7. Tierbeförderung auf Condor Flügen

Aus Sicherheitsgründen kann Condor nur Tiere mit bestätigter Reservierung akzeptieren, die in Begleitung eines gebuchten Passagiers reisen. Ein Tierpass ist unbedingte Pflicht. Wer mit Haustieren ins Ausland reisen möchte, benötigt hierfür den blauen EU Heimtierausweis. Der Name des Besitzers, eingetragen im Tierpass, muss mit dem Passagiernamen übereinstimmen. Der EU-Heimtierausweis gilt in allen 27 Staaten der Europäischen Union und attestiert, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus für einige Ziele gesonderte Bestimmungen gelten. Hinweise erhalten Sie hierzu über die Botschaft des Urlaubslandes. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die sichere und störungsfreie Durchführung eines Fluges ist, dass Ihr Tier so ausgebildet ist, das es sich in einer öffentlichen Umgebung gut benimmt. Condor erlaubt die Mitnahme Ihres Tieres nur unter der Voraussetzung, dass sich dieses angemessen verhält und gehorcht. Des weiteren können Sie dazu aufgefordert werden, ihm für den Transport einen Maulkorb anzulegen, das Tier in den Laderaum verladen zu lassen (wenn ein Transportbehälter zur Verfügung steht) oder die Beförderung kann verweigert werden.

Tiere dürfen nur in Behältnissen befördert werden, die den Anforderungen der IATA Life Animals Regulation entsprechen. Das Tier muss in der Lage sein, aufrecht zu stehen, ohne dass der Kopf oder die Ohren die Käfigdecke berühren. Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und sich in natürlicher Position hinzulegen. Wasser- und Futterbehälter müssen vorhanden sein. Der Käfig muss stabil und sauber sein, einen wasserfesten Boden haben und innen mit saugfähigem Material ausgelegt sein. Bitte beachten Sie, dass die Tierbeförderung am Check-In abgelehnt werden kann, wenn das Behältnis zu klein oder ungeeignet ist. Die letzte Entscheidung darüber, ob das Tier in dem entsprechenden Behältnis befördert wird, obliegt nicht dem Check-In-Personal der Condor, sondern dem entsprechenden Tierschutzbeauftragten des jeweiligen Flughafens.

Kranke oder verletzte Tiere, junge Tiere, die noch nicht vom Muttertier abgesetzt sind sowie Hunde und Katzen, die voraussichtlich während der Beförderung gebären oder die vor weniger als 48 Std. vor der planmäßigen Beförderung geworfen haben, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Aufgrund der Verordnung (EG) 998/03 befördert Condor Hunde und Katzen innerhalb der EU erst ab einem Alter von 4 Monaten und von nicht gelisteten Drittländern in die EU erst mit 7 Monaten.

Durch Medikamente ruhig gestellte Tiere müssen bei Ansprache durch das Personal der Condor bzw. den Tierschutzbeauftragten reagieren.

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist Condor berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für dadurch eventuell entstehende Schäden oder unmittelbare Schäden kann Condor nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten Sie oder ein weiterer Mitreisender aus diesem Grunde von der Beförderung absehen, kann der Flugpreis nicht erstattet werden.

Sämtliche notwendigen Einfuhr-, Gesundheitspapiere etc. müssen immer vom Reisenden selbst besorgt werden. Condor weist darauf hin, dass auf Flügen nach und von Dubai und Sharjah keine Tiere, weder in der Kabine, noch im Frachtraum, befördert werden dürfen.

Für die Beförderung von Haustieren in der Kabine oder im Frachtraum berechnet Condor Pauschalkosten.

Im Falle der Nutzung von Zubringer- und Abbringer-Flügen gelten für die gesamte Strecke die Bedingungen der ersten ausführenden Fluggesellschaft.

Es ist möglich, einen Hund oder eine Katze in der Kabine zu transportieren. Wenn die zulässige, begrenzte Anzahl von Tieren in der Kabine nicht überschritten wird, befördert Condor gerne pro Passagier je einen Hund oder eine Katze bis 6 kg Gewicht inklusive Tasche in der Kabine. Condor bittet um Verständnis, dass Condor im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulässt und dass das Tier während des gesamten Fluges in seinem geschlossenen Behältnis am Boden stehen bleiben muss. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserundurchlässig, verschließbar – im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße von 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vögel und Hasen sowie sonstige Nagetiere leider nicht von Condor in der Fluggastkabine befördert werden können. Diese Tiere werden in entsprechend zugelassenen Transportboxen im Frachtraum befördert. Die Beförderung von Mäusen, Ratten, Hamstern und Meerschweinchen ist sowohl in der Kabine als auch im Frachtraum ausgeschlossen.

Wenn im Rahmen des Tierschutzes Hunde oder Katzen nach Deutschland vom Ausland mitgenommen werden, muss der Fluggast mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er die Beförderungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat. Aus Sicherheitsgründen gestattet Condor Tierschützern die Beförderung von maximal einem Tier in der Kabine oder im Frachtraum. Auch in diesem Falle fällt die oben genannte Bearbeitungspauschale an. Es gelten die Richtlinien zur Tierpasspflicht, der Fluggast muss in dem EU-Tierpass als Besitzer des Tieres eingetragen sein.

Die Beförderung von Blinden- oder Begleithunden in der Kabine ist kostenlos. Versandkäfige und Tierfutter werden zuschlagsfrei und außerhalb der Freigepäckzone befördert. In der Kabine mitreisende Tiere (gegebenenfalls einschließlich Transportbehältnis) müssen in den Fußraum Ihres Sitzplatzes Ihrer gebuchten Beförderungsklasse passen und während des gesamten Aufenthaltes an Board angemessen gesichert sein. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Anmeldung mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Flug, die Bestätigung der Anmeldung durch die Condor und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bitte haben Sie Verständnis, das maximal zwei Blinden- oder Begleithunde gleichzeitig in der Kabine befördert werden können.

8. Kinder, Kleinkinder und Personen mit eingeschränkter Mobilität

8.1. Allein reisende Kinder (UM)
Kinder im Alter von 5-11 Jahren können mit Condor auch alleine reisen. Die Anmeldung des UM-Service ist bis 8 Std. vor Abflug möglich und stellt eine intensive Betreuung ab dem Zeitpunkt des Check-In am Boden sicher. Gleichzeitig – jedoch bis spätestens 48 Std. vor Abflug – nimmt Condor eine kostenfreie Sitzplatzreservierung vor und ein Kindermenü kann auf Wunsch kostenfrei dazu gebucht werden. Condor weist darauf hin, dass eine Sitzplatzreservierung bei Zu- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften kostenpflichtig bzw. nicht möglich ist.

Am Abflughafen benötigt Condor die vollständigen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) der bringenden oder abholenden Begleitperson bis zur Übergabe bzw. Übernahme des UM.

Sollte(n) die Begleitperson(en) nicht die Eltern(teile) des/der UM sein, so wird eine Vollmacht beim Einchecken und beim Abholen benötigt. Diese ist allerdings nur notwendig, wenn die Begleitperson(en) nicht mit denen in der Buchung vermerkten Personen übereinstimmen. Die Begleitperson(en) muss sich durch einen gültigen Lichtbildausweis identifizieren können.

Die Flugbegleiter der Condor übernehmen dann an Bord die Betreuung. Condor bittet um Verständnis, dass Kinder vor Vollendung des 5. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Fluges immer in Begleitung der Eltern oder mit Geschwistern ab 16 Jahren oder anderen Personen ab 18 Jahren reisen müssen.

Es besteht eine Anmeldepflicht für allein reisende Kinder von 5 - 11 Jahren.

Jugendliche bis 16 Jahre behandelt Condor auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wie allein reisende Kinder.

 

8.2. Beförderung von Kleinkindern und Kindern
Für den Fall, dass ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nur von einem Elternteil begleitet wird, kann es zur Vermeidung von Missverständnissen und Komplikationen sinnvoll sein, eine schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils über die Berechtigung zur Durchführung des Fluges/der Flüge mit dem begleitenden Elternteil vorzulegen.

Pro Erwachsenen kann maximal ein Kleinkind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ohne Sitzplatzanspruch befördert werden. Ein zweites Kleinkind unter 2 Jahre kann von einem Erwachsenen auf Anfrage nur dann befördert werden, wenn für das weitere Kleinkind ein Sitzplatz zum regulären Flugpreis gebucht wird.

Hinweis: Ein Kleinkind muss als Kind (2-11 Jahre) gebucht und abgerechnet werden, wenn das Kleinkind vor dem Rückflug zwischenzeitlich 2 Jahre alt geworden ist.

Als besonderen Service für Familien mit Kindern unter 2 Jahren bietet Condor die gebührenfreie Sitzplatzreservierung im Voraus an. Sitzplatzreservierungen für Familien mit Kleinkindern unter 2 Jahren (ohne Sitzplatzanspruch), bestehend aus zwei Erwachsenen, mindestens einem Kleinkind und mitreisenden Geschwistern im Alter von 2-11 Jahren, sind kostenfrei. Nach rechtzeitiger Anmeldung bis 48 Std. vor planmäßigem Abflug stellt Condor für Kleinkinder bis ca. 6 Monate und/oder maximal 8 kg Bassinets/Babykörbe an Bord zur Verfügung. Condor weist allerdings darauf hin, dass dieser Service nicht in allen Klassen sowie nicht auf Zu- und Abbringer-Flügen mit anderen Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt werden kann.

 

8.3. Personen mit eingeschränkter Mobilität
Condor bietet behinderten Menschen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität größtmögliche Unterstützung an den Flughäfen und während des Fluges. Die Hilfestellung und Unterstützung ist kostenfrei. Erforderlich aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine vorherige Anmeldung mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Flug und eine Bestätigung durch Condor.

Sofern ein Fluggast aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage ist, sich während des Fluges selbst zu versorgen und auf ständige Betreuung und Hilfeleistung angewiesen ist, kann die Beförderung nur zusammen mit einer Begleitperson erfolgen, die den vollen Flugpreis zu entrichten hat.

Fluggästen mit frischen Knochenbrüchen wird empfohlen, aufgrund hierdurch erhöhter gesundheitlicher Risiken, von einer Flugbeförderung innerhalb von 48 Stunden nach dem Knochenbruch abzusehen. Auf gesundheitliche Risiken, wie z.B. Thrombosegefahr, Durchblutungsstörungen, Schwellungen, etc. wird ausdrücklich hingewiesen. In jedem Fall benötigen Fluggäste mit einem Gipsverband innerhalb der ersten sieben Tage nach dem Knochenbruch ein ärztliches Attest, welches die Flugfähigkeit bescheinigt und der Gipsverband muss der Länge nach geöffnet sein.

9. Gepäckvorschriften

9.1. Gepäckvorschriften
Im Rahmen der Luftbeförderung können Sie in einem bestimmten Umfang Gepäckstücke als Freigepäck mitführen. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die Ihrem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Am Check-In werden stichprobenartig Kontrollen Ihres Gepäcks durchgeführt. Condor weist darauf hin, dass die oben aufgeführten Gegenstände sich nicht im aufgegebenen oder im Handgepäck befinden dürfen. Zusätzlich weist Condor darauf hin, dass sich im Handgepäck spitze und scharfe Gegenstände, wie z. B. Messer, Scheren oder auch der Inhalt eines Maniküre-Sets o. ä. nicht befinden dürfen. Solche Gegenstände gehören in das aufgegebene Gepäck.

Bei der Nutzung von Zu- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften zum Condor-Flug gelten für die gesamte Zu- und Abbringer-Strecke die Allgemeinen Beförderungsbedingungen und Gepäckregelungen der ausführenden Fluggesellschaft. Sofern Sie auf einer Condor-Strecke Sonderleistungen reserviert haben oder Sondergepäck angemeldet haben, gilt diese Reservierung nur auf der von Condor ausgeführten Strecke. Gleiches gilt für Vergünstigungen bzw. Vorteile aufgrund von Buchungen in der Comfort Class der Condor.

 

9.2. Handgepäck
Sie dürfen ein Handgepäckstück bis zu einem Maximalgewicht von 8 kg kostenfrei an Bord mitführen. Weiterhin ist es zulässig, eine kleine Handtasche, ein Laptop inklusive Tasche, einen Regenschirm und eine erforderliche Gehhilfe mit an Bord zu nehmen. Soweit das zulässige Höchstgewicht für Handgepäck überschritten wird, ist Condor berechtigt, einen Zuschlag für Übergepäck zu verlangen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße von 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Boden- und Bordpersonal ist aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, nicht zulässige Gepäckstücke mit dem übrigen Gepäck im Laderaum zu verstauen. Für den Fall der Missachtung der Gewichts- und Maßbeschränkungen ist die Condor für im aufgegebenen Handgepäck befindliche Wertgegenstände und zerbrechliche Gegenstände nicht haftbar.

In jedem Fall muss Handgepäck unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer passen. Wenn Ihr Handgepäck diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, so muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Gegenstände, die dann nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente), werden zur Beförderung in der Kabine nur dann entgegengenommen, wenn sie der Condor im Voraus angekündigt und von Condor zur Beförderung angenommen wurden. In einem solchen Falle ist die Beförderung dieses Sondergepäcks kostenpflichtig.

Gemäß der EG-VO 1546/2006 dürfen Sie auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Auslandsflügen) Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen und andere gelartige Substanzen nur bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge und nicht der Füllstand. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem wieder verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 l passen und werden bei der Sicherheitskontrolle kontrolliert. Pro Fluggast ist nur ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen. Verschiedene Nicht-EU-Staaten haben gleichlautende oder ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können Passagiere bei Condor oder bei bevollmächtigten Agenten erhalten.

9.3. Übergepäck
Wird mit Ihrem Handgepäck das für Ihren Flug festgelegte Höchstgewicht für Handgepäck bzw. das Gesamtgewicht für Ihr Reisegepäck überschritten, so ist Condor berechtigt, Kosten für das Übergepäck zu verlangen. Die Entgelte für den Transport von Übergepäck sind auf der Internetseite von Condor (www.condor.de) zu entnehmen.

Für den Fall, dass Sie Gepäck am Check-In oder am Gate zurücklassen, übernimmt Condor keinerlei Haftung für dieses Gepäck. Sollte durch das von Ihnen zurückgelassene Gepäck bzw. durch dessen Verwahrung oder Entsorgung Kosten entstehen, sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

9.4. Beförderung von Sonder- und Sportgepäck
Die Beförderung von Sonder- und sonstigem Sportgepäck ist kostenpflichtig und muss vor Abflug angemeldet werden.

Die Beförderung von Sondergepäck und Sportgeräten ist nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Jegliches Sportgerät muss separat, das heißt getrennt von Ihrem aufgegebenen Reisegepäck, verpackt und aufgegeben werden. Andernfalls wird das gesamte Gepäck zu den aktuellen Übergepäckgebühren abgerechnet, die möglicherweise über der Pauschalgebühr für Sonder- und Sportgeräte liegen können. Die Mitarbeiter am Check-in behalten sich vor, das verpackte Sonder- und Sportgepäck stichprobenartig zu überprüfen und den Transport bei Nichteinhaltung der Vorschriften ggf. abzulehnen. Condor weist darauf hin, dass im Sportgepäck keine anderen Gegenstände enthalten sein dürfen, als diejenigen, die unmittelbar zur Ausübung des Sports zählen, insbesondere keine Bekleidung. Für die Beförderung von Kanus und Kajaks benötigt Condor eine Regressverzichtserklärung. Bitte beachten Sie, dass Sondergepäck und Sportgeräte anmeldepflichtig sind. Eine Anmeldung ist nur bis 48 Std. vor dem Abflug möglich.

Keine Anmeldung von Sondergepäck ist erforderlich für Kinderwagen, Buggys, Kinderbetten und Autokindersitzen, wenn diese nicht an Bord genutzt werden sollen. Weiterhin müssen nicht angemeldet werden Sonnenschirme und Mehrgepäck im Koffer bis 20 kg über der Freigepäckmenge. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwandes bei dem Einchecken von Sonder-  und Sportgepäck bittet Condor Sie, spätestens 120 Min. (bei USA/Kanada-Flügen 180 Min.) vor planmäßigem Abflug am Check-In-Schalter zu erscheinen. Die Gebühren für die Beförderung von Sonder- und Sportgepäck sowie Übergepäck ist bei der Anmeldung per Kreditkarte oder im Lastschriftverfahren, jedoch spätestens beim Einchecken zu bezahlen. Eine nachträgliche Bezahlung ist nicht möglich.

Bei Nutzung von Zubringer- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften gelten für die gesamte Flugstrecke die Bedingungen der ersten ausführenden  Fluggesellschaft. Condor empfiehlt dringend, sich in diesem Falle bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorher zu informieren.

9.5. Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:
Bargeld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte (z. B. Laptops oder PC´s), empfindliche optische Hilfsmittel, Geschäftspapiere, Muster, wertvolle Kunstgegenstände mit einem Verkehrswert von über € 300, verderbliche und zerbrechliche Gegenstände, Pässe und andere Ausweispapiere, dringend benötigte Medikamente sowie Wertsachen mit einem Wert von über 300 Euro (maßgeblich ist der Neuwert), soweit sie nicht der Bekleidung dienen. Zuzüglich der unter Ziffer 6 aufgeführten Gegenstände.

Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet Condor nach Maßgabe des Artikels 20 des Montrealer Übereinkommens nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben können.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Elektronische Geräte

Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord, z. B. Mobiltelefonen, Laptops, CD-Spielern, elektronischem Spielen und Geräten mit Sendefunktion und Walkie-Talkie ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind Hörgeräte und Herzschrittmacher. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Bordpersonals. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Betrieb eines der von Ihnen mitgeführten Geräte erlaubt ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Bordpersonal.

10.2. Anschnallpflicht

Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass während des gesamten Fluges Anschnallpflicht während der Zeit besteht, die Sie sich auf Ihrem Sitzplatz befinden. Den Anweisungen des Bordpersonals ist strikt Folge zu leisten.

10.3. Nichtraucherflüge

Alle Condor-Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen.

 

10.4. Reisedokumente

Sie sind verpflichtet und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre Reise notwendigen Ein- und Ausreisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird; das gleiche gilt für die diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen der Condor. Condor haftet nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

Sie sind verpflichtet, vor Flugantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und der Condor die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Condor behält sich das Recht vor, Sie von der Beförderung auszuschließen, wenn Sie die maßgeblichen Vorschriften nicht befolgen oder Ihre Dokumente unvollständig sind. Condor haftet nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass Sie diese Bestimmungen nicht befolgen.

10.5. Verletzung von Einreisebestimmungen und Rechtsfolgen

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, so sind Sie zur Zahlung der Strafe des Bußgeldes verpflichtet, das Condor von dem jeweiligen Land auferlegt wird. Sie sind ferner verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls Condor Sie auf Anordnung einer Behörde an Ihren Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen muss, weil Sie in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht einreisen dürfen. Condor kann zur Bezahlung dieses Flugpreises die von Ihnen gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder Ihre im Besitz der Condor befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet.

Falls Condor gehalten ist, Strafen oder Bußgelder zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bzgl. der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt haben oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so sind Sie verpflichtet, der Condor auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Condor ist berechtigt, in Ihrem Besitz befindliche Geldmittel zur Deckung solcher Ausgaben zu verwenden. Die Höhe der Strafe und Bußgelder ist von Land zu Land verschieden und kann den Flugpreis weit übersteigen. Achten Sie daher dringend in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der Einreisebestimmungen.

11. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Condor richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

12. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Condor, alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Condor oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Condor befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

13. Änderungen

13.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Condor mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Condor vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Condor erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

13.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Condor abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

14. Mündliche Abreden

Diese BBB Condor und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Condor und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Stefan Baumert

Stand: 02.12.2021
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover  
Germany  
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 12.10.2020