Eurowings BBB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Eurowings GmbH als ausführendem Luftfrachtführer für die Marken Eurowings und Germanwings (nachfolgend Eurowings) 

 

1. Anwendungsbereich

1.1. 
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Eurowings) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Eurowings ausgeführt werden. 

1.2. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Eurowings ausführen lassen. Eurowings  ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften. 

1.3.  
Zusätzlich zu diesen BBB Eurowings gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Eurowings und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang. 

 

2. Kontakt zu TUI fly und zu Eurowings

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.  
Alle direkt bei Eurowings vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Eurowings Call Center bearbeitet. Dieses ist wie folgt erreichbar 
 
Tel: 0180 6 320 320 (5:00 - 24:00 Uhr) 
(0,20 € pro Anruf aus dem aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk maximal 0,60 € pro Anruf) 
 
Eurowings ist unter der folgenden Anschrift erreichbar: 
 
Eurowings GmbH 
Großenbaumer Weg 6 
D-40472 Düsseldorf 

Internet: http://www.eurowings.com 

 

3. Zusatzleistungen

3.1. 
Aktuelle Gebühren für Zusatzleistungen, die direkt bei Eurowings buchbar sind, können der Webseite von Eurowings entnommen werden oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden. 

4. Beförderung von Schwangeren

Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwendung gesundheitlicher Schäden befördert Eurowings Schwangere bis 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung; Eurowings kann die Vorlage des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis darüber verlangen, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Ab 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist eine Beförderung ausgeschlossen. 
 
Achtung: 
Wurden ein Hin- und Rückflug gebucht, so kann der Eurowings die Beförderung bereits auf dem Hinflug verweigern. 

 

5. Beförderung von Kindern

5.1. 
Eurowings befördert Kinder unter 12 Jahren nur, wenn sie zusammen mit einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson reisen. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um einen zur Personensorge berechtigten Elternteil, muss die Begleitperson eine schriftliche von allen gemeinsam zur Personensorge Berechtigten eigenhändig unterschriebene Erklärung vorlegen, aus der sich das Einverständnis der Sorgeberechtigten mit der Flugreise unter Aufsicht der Begleitperson ergibt. Abweichend davon besteht für Kinder ab Vollendung des 5. Lebensjahres die Möglichkeit, den entgeltpflichtigen Betreuungsservice von Eurowings für allein reisende Kinder nach den näheren Bestimmungen des Artikels 5.3. unten in Anspruch zu nehmen. 

5.2.  
Unabhängig davon ist die Ein- oder Ausreise von Kindern und Jugendlichen 
unter 18 Jahren nach den nationalen Rechtsvorschriften verschiedener Staaten von 
dem Nachweis einer Autorisierung durch sämtliche zur Personensorge berechtigter 
Personen abhängig. Die an einen solchen Nachweis gestellten Anforderungen 
können im Einzelfall durchaus über die in Artikel 5.1 festgelegten hinausgehen. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Einhaltung staatlicher Einreise- und 
Ausreisebestimmungen jedem Fluggast in eigener Verantwortung obliegt. Daher wird empfohlen sich rechtzeitig vor der Reise bei den zuständigen staatlichen Behörden über die Anforderungen zu informieren und die benötigten Unterlagen zu beschaffen. 

5.3. 
Kleinkinder, die am Tag der Reise das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ausschließlich wie folgt befördert werden: 

5.3.1. auf dem Schoß einer erwachsenen Begleitperson, wenn das Kleinkind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert wird, der nach Anweisung von Eurowings anzulegen ist. In diesem Fall erhebt Eurowings für die Beförderung des Kleinkindes anstelle des tariflichen Flugpreises eine pauschale Servicegebühr, deren Höhe der Webseite von Eurowings entnommen werden kann oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden kann. 

5.3.2. auf einem eigenen Sitzplatz am Fenster, unmittelbar neben einer erwachsenen Begleitperson, wenn das Kleinkind durch ein spezielles von Eurowings ausdrücklich zugelassenen Kinderrückhaltesystem gesichert wird. In diesem Fall wird der volle tarifliche Kinderflugpreis erhoben. Die benötigten Kinderrückhaltesysteme werden nicht von Eurowings gestellt, sondern sind vom Fluggast mitzubringen. Die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems ist nur zulässig, wenn dieses bei der Abfertigung am Check-In-Schalter vorgezeigt und dort die Übereinstimmung mit einem der von Eurowings zugelassenen Kinderrückhaltesysteme festgestellt wurde. In diesem Fall gilt das Kinderrückhaltesystem als Freigepäck im Sinne von Artikel 7.1.2. 

5.4. Betreuungsservice für alleinreisende Kinder 
 
5.4.1. Gegenstand 
Mit diesem Service ermöglicht es Eurowings Kindern ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bis einschließlich 11 Jahren, auch ohne die in Artikel 5.1 vorgeschriebene Begleitung einer volljährigen Begleitperson als alleinreisendes Kind (unaccompanied minor) zu reisen. Der Betreuungsservice für allein reisende Kinder ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung, für die neben dem tarifmäßigen Flugpreis ein Zusatzentgelt erhoben wird, dessen Höhe der Webseite von Eurowings entnommen werden oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden kann. 

5.4.2. Verfügbarkeit und Buchbarkeit 
Der Betreuungsservice für allein reisende Kinder wird ausschließlich auf ausgesuchten Direktverbindungen in begrenzten Kontingenten angeboten. Eine Kombination mit dem Umsteigeverbindungs-Tarif ist daher nicht möglich. 

Der Betreuungsservice für allein reisende Kinder kann ausschließlich telefonisch über das Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) oder persönlich über einen der Eurowings Flughafen-Schalter gebucht werden. Eine Buchung über das Internet ist nicht möglich. 

5.4.3. Besondere Bestimmungen 
a)Neben der Buchungsbestätigung und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis kann das allein reisende Kind nur befördert werden, wenn beim Einchecken das von sämtlichen Sorgeberechtigten  eigenhändig unterschriebene und vollständig ausgefüllte Betreuungsformular für allein reisende Kinder vorgelegt wird und die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Das Betreuungsformular für allein reisende Kinder kann über die Webseite von Eurowings (siehe Artikel 2.3) an jedem Eurowings Flughafen-Schalter oder telefonisch über die Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) zur Übersendung per Telefax, als Brief  oder Email angefordert werden. 

b) Die Sorgeberechtigten haben unter Verwendung des Betreuungsformulars für allein reisende Kinder zu bestätigen, dass Eurowings berechtigt ist, die mit der elterlichen Sorge verbundenen Rechte und Pflichten gegenüber dem allein reisenden Kind während der Flugreise wahrzunehmen, insbesondere das Kind zu pflegen, zu beaufsichtigen und zu vertreten sowie dessen Aufenthalt zu bestimmen. Gleichzeitig ist die Person namentlich zu benennen, in deren Obhut das allein reisende Kind am Zielflughafen zu übergeben ist. 

c) Die Berechtigung der Sorgeberechtigten zur Personensorge ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen, die in Kopie beizufügen sind. Handelt es sich bei den Sorgeberechtigten um die Kindeseltern, reicht grundsätzlich ein Auszug aus dem Familienbuch oder eine Abstammungsurkunde aus. Bei der Übergabe des Kindes haben sich die Sorgeberechtigten oder die von diesen damit beauftragten Personen durch Vorlage gültiger amtlicher Lichtbildausweise zu legitimieren. Soweit Sorgeberechtigte nicht persönlich am Flughafen des Abflugortes erscheinen, muss zudem eine Kopie ihrer amtlichen Lichtbildausweise beigefügt werden. 

d) Das allein reisende Kind muss von den Sorgeberechtigten oder einer von diesen in dem Betreuungsformular für allein reisende Kinder schriftlich autorisierten volljährigen Begleitperson zum Check-In Schalter am Flughafen des Abflugortes und von dort aus zum Abfluggate begleitet werden. Die Sorgeberechtigten bzw. die autorisierte Begleitperson erhält am Check-In Schalter einen Berechtigungsschein, der es ermöglicht, das allein reisende Kind durch die Sicherheitskontrollen bis an das Abfluggate zu begleiten. Erst dort wird das allein reisende Kind in die Obhut von Eurowings bzw. einem von Eurowings beauftragten Servicemitarbeiter übernommen.  Für den Zugang zum Sicherheitsbereich sind die geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände und Flüssigkeiten zu beachten. Die Begleitperson ist verpflichtet, so lange am Flughafen zu warten, bis das Flugzeug gestartet ist. 

e) Beachten Sie bitte unbedingt, dass die erforderlichen Formalitäten eine längere Eincheckzeit zur Folge haben. Alleinreisende Kinder, die sich nicht spätestens zwei Stunden vor der flugplanmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden und  beim Abfertigungspersonal zur Abfertigung gemeldet haben, können nicht mehr abgefertigt werden. 

f) Die von den Sorgeberechtigten in dem Betreuungsformular für allein reisende Kinder zur Abholung des allein reisenden Kindes autorisierte Person ist verpflichtet, sich durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Überzeugung von Eurowings zu legitimieren. 

g) Kann das allein reisende Kind am Zielflughafen nicht wie vorgesehen in die Obhut der von den Sorgeberechtigten zur Abholung autorisierten Person übergeben werden, insbesondere weil diese nicht oder nicht rechtzeitig am Zielflughafen erscheint oder aber sich nicht zur Überzeugung von Eurowings durch einen Lichtbildausweis legitimieren kann, ist  Eurowings berechtigt, alle zum Wohle des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies schließt das Recht von Eurowings ein, das Kind zum Ausgangsflughafen zurückzubefördern, um es dort in die Obhut der Sorgeberechtigten zu übergeben. 

h) Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, Eurowings die im Fall des Artikels 5.3.3 g) der entstehenden zusätzlichen Kosten und Auslagen zu erstatten, soweit diese nicht auf eine vorwerfbare Pflichtverletzung von Eurowings zurückzuführen sind. Im Falle der notwendigen Rückbeförderung zum Ausgangsflughafen gilt auch der zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Rückflug übliche Flugpreis zuzüglich des Zuschlags für den Betreuungsservice für allein reisende Kinder als zu erstattende Kosten. 

i) Im Übrigen gelten für die Beförderung des allein reisenden Kindes die allgemeinen Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen. 

 

6. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität

6.1.  
Die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Personen, die besondere Unterstützung benötigen, ist von einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit Eurowings abhängig. Buchungen für Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen sollten daher über das TUI fly Vermarktungs GmbH Service-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) vorgenommen werden. Ist eine Buchung über das Internet erfolgt, muss das Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) unter Angabe der Bestätigungsnummer möglichst umgehend nachträglich über die Anforderungen im Detail informiert werden. 

6.2. 
Ungeachtet der erforderlichen Zustimmung von Eurowings im Einzelfall und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten folgende Regelungen: 

6.2.1. Passagiere mit speziellen Bedürfnissen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht vor den Notausgängen sitzen. 

6.2.2. Eurowings kann maximal einen Fluggast pro Flug befördern, dessen Behinderung die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfordert, es sei denn, der Fluggast reist selbst in Begleitung einer geeigneten Betreuungsperson. Als zur Betreuung geeignet kann eine Begleitperson nicht angesehen werden, wenn sie für die Betreuung von mehr als einem Fluggast verantwortlich ist. 

6.2.3. Zusammenklappbare Rollstühle von Passagieren werden zusätzlich zum erlaubten Freigepäck (Artikel 7.1.2) kostenlos befördert. Der Transport von Rollstühlen mit Nassbatterien, mit nicht versiegelten oder nicht auslaufsicheren Batterien ist jedoch ausgeschlossen. Sollte der Rollstuhl batteriebetrieben sein, ist zu beachten, dass Rollstühle oder andere batteriebetriebene Mobilitätshilfen mit einer auslaufsicheren Trocken- oder Gelbatterie nur unter der Voraussetzung befördert werden können, dass die Batterie nicht betriebsbereit angeschlossen ist und die Batteriepole gegen Kurzschluss gesichert sowie isoliert sind. Darüber hinaus muss die Batterie sicher am Rollstuhl oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein. Eurowings kann grundsätzlich pro Flug maximal fünf Fluggäste mit Rollstuhl akzeptieren. Die Beförderung größerer Gruppen von Fluggästen mit Rollstühlen ist nur aufgrund besonderer Vereinbarungen mit Eurowings möglich. 

6.2.4. Für Passagiere, die völlig unbeweglich sind, nicht ohne Hilfe gehen, die Stufen zum Flugzeug nicht hinaufgehen oder keine größeren Distanzen zurücklegen können, stehen am Flughafen Rollstühle zur Verfügung. Der Transport von Liegend kranken, die eine zusätzliche Liege ("Strecher") benötigen, ist auf Flügen von Eurowings nicht möglich. 

6.2.5. Eurowings kann pro Flug nur einen Blindenhund befördern. Dieser wird kostenfrei befördert und muss im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angemeldet werden. Über die Bestimmungen zur Mitnahme von Tieren lesen Sie bitte Artikel 8. Für Großbritannien gelten allerdings besondere Vorschriften bzgl. der Ein- und Ausreise von Tieren. Über diese informieren Sie sich bitte unter https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/181660/pets-neu.pdf  oder postalisch unter: 

Britische Botschaft 
Wilhelmstr. 70-71 
10117 Berlin 
Germany 
 
Tel +49 (0)30 20457-0 

 

7. Beförderung von Gepäck

7.1. Erlaubtes Freigepäck

7.1.1. Die Beförderung von Gepäck ist mit dem Flugpreis nur abgegolten, soweit es die folgenden Bedingungen für Freigepäck erfüllt.

7.1.2. Als Freigepäck gilt Gepäck, welches

(a) nicht aufgeben wird, sondern als 1 kleines Handgepäckstück bis 40 cm x 30 cm x 25 cm (z.B. eine mittelgroße Handtasche, Laptoptasche oder ein kleiner Rucksack) in die Flugzeugkabine mitgenommen wird und Eurowings als Handgepäck beim Einchecken vorgezeigt wurde, sofern dem nicht gesetzliche oder behördliche Vorschriften beziehungsweise Anordnungen – beispielsweise solche des UK Department of Transport oder der VO (EG) 1546/2006 – entgegenstehen. Größeres Handgepäck bis 8kg und den Maßen bis 55 cm x 40 cm x 23 cm kann bei Bedarf ab 10 EUR pro Person und Flug direkt über Eurowings hinzugebucht werden. Fluggäste, die sich dazu entscheiden, ein zweites Gepäckstück hinzuzubuchen, profitieren zusätzlich vom Priority Boarding.

 (b) aufgrund einer besonderen Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen, einer besonderen Vereinbarung mit Eurowings , oder einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung als Freigepäck gilt bzw. von der Entrichtung eines besonderen Entgeltes ausgenommen ist.

7.1.3. Die Beförderung von Tieren richtet sich nach Art. 8. Sie gelten auch dann nicht als Freigepäck, wenn sie ansonsten die Anforderungen von Art. 7.1.2. (a) erfüllen.

7.1.4. Das Gepäck von Dritten darf nicht als eigenes erklärt und insbesondere nicht als erlaubtes Freigepäck, aber auch nicht  als Sondergepäck oder Übergepäck zur Beförderung eingecheckt werden.

7.2. Entgeltpflichtiges Gepäck

7.2.1. Gepäck, welches nicht als Freigepäck gilt, insbesondere aufgrund seines Gewichts, seiner Sperrigkeit oder sonstiger Erschwernisse bei der Beförderung, kann nur gegen ein zusätzliches Entgelt befördert werden. Dies ist im Einzelnen:

7.2.2. Gepäckzuschlag: Bitte beachten Sie, dass Eurowings für jedes aufgegebene Gepäckstück einen Gepäckzuschlag, dessen Höhe der Webseite von Eurowings entnommen werden oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden kann. Der Gepäckzuschlag ermäßigt sich (ermäßigter Gepäckzuschlag), wenn die zuschlagpflichtigen Gepäckstücke bis spätestens zwei Stunden vor der flugplanmäßigen Abflugzeit entweder über die Webseite von Eurowings (siehe Artikel 2.3) oder bis spätestens zwei Stunden vor der flugplanmäßigen Abflugzeit telefonisch über die Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) verbindlich angemeldet werden und der dafür anfallende Zuschlag auf dem dabei angegebenen Zahlungsweg entrichtet wird.

7.2.3. Übergepäckzuschlag: Ein Anspruch auf die Beförderung von aufzugebendem Gepäck besteht nicht, soweit das einzelne Gepäckstück oder das aufzugebende Gepäck eines Fluggastes insgesamt ein Gewicht von 23 kg übersteigt. In der Regel akzeptiert Eurowings im Rahmen der Kapazitäten aufzugebendes Gepäck von bis zu fünf Gepäckstücken à maximal 32 kg pro Fluggast. Im Einzelfall ist eine vorherige Absprache mit Eurowings erforderlich.

Akzeptiert Eurowings Übergepäck, erhebt Eurowings zusätzlich zu dem Gepäckzuschlag gem. Artikel 7.2.2. die folgenden Zuschläge:

(a) einen Übergepäckzuschlag („XBA/XMA“) für das erste Gepäckstück bis max. 9 kg Übergewicht.

(b) einen Übergepäckzuschlag („XBB–XBE/XMB-XME“) pro Gepäckstück für zusätzliche Gepäckstücke bis max. 9 kg Übergewicht.

7.2.4. Sperrgepäckzuschlag: Für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck, welches nicht in Reisekoffern oder ähnlich kompakten Behältnissen verstaut ist, erhebt Eurowings anstelle des Gepäckzuschlags nach Art. 7.2.2. und des Übergepäckzuschlags nach Artikel 7.2.3. besondere Zuschläge. Ein Anspruch auf die Beförderung von Sperrgepäck besteht nicht. In der Regel wird Eurowings jedoch im Rahmen Kapazität des Flugzeuges aufzugebendes Sperrgepäck akzeptieren, wenn dieses der Art nach von Eurowings als Sperrgepäck akzeptiert wird und der angegebene Zuschlag entrichtet wird. Im Einzelfall ist eine vorherige Absprache mit Eurowings erforderlich.

7.2.5. Die Höhe der jeweiligen Zuschläge ist über das Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) oder an den Abfertigungsschaltern von Eurowings zu erfragen. Maßgeblich sind stets die am Tag des jeweiligen Fluges, bei vorheriger verbindlicher Anmeldung der zuschlagspflichtigen Leistung die am Tag der Anmeldung veröffentlichten Entgelte. Die angegebenen Entgelte gelten pro Strecke und werden daher für den Hin- und den Rückflug jeweils gesondert berechnet. Bei Buchungen von Flügen im Umsteigeverbindungs-Tarif gelten alle Teilstrecken zwischen dem ersten Abflugort und dem letzten Zielort als eine Flugstrecke.

7.2.6. Im Rahmen der Kapazitäten und vorbehaltlich entgegenstehender
Gründe der Flugsicherheit oder des Schutzes, wird Eurowings auf Anfrage von Fluggästen hin gestatten, dass Musikinstrumente, welche aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Größe kein Handgepäck im Sinne von Artikel 7.1.2 (a) sind, aber auch nicht als Sperrgepäck aufgegeben werden sollen, auf einem „Extra Seat“ zu befördern

7.2.6.1. Dieser Service ist nur buchbar, wenn unmittelbar neben dem reservierten
Sitzplatz noch ein nicht reservierter Sitzplatz zur Verfügung steht, oder aber der Fluggast bereit ist, anstelle des reservierten Sitzplatzes einen anderen Sitzplatz zu
akzeptieren, der diese Voraussetzung erfüllt.

7.2.6.2. Die Zubuchung eines „Extra Seat“ ist ausschließlich über das Eurowings Call Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) oder einen der Eurowings Airport Sales gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe des Flugpreises nach der zum Zeitpunkt der Zubuchung maßgeblichen Buchungsklasse für die betreffende Flugstrecke möglich. Erfolgt die Zubuchung des Extra Seat am selben Tag wie die Flugbuchung, so ist das Zusatzentgelt nicht höher als der entrichtete Flugpreis.

7.2.6.3. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Extra Seat ausschließlich eine
von der Flugbuchung abhängige Zusatzleistung ist, die nicht isoliert umgebucht
oder storniert werden kann. Die Zubuchung eines Extra Seat begründet keinen
gesonderten Anspruch auf die Beförderung von Personen und führt auch nicht zur Gutschrift von Meilen.

7.3. Luftfracht

Eurowings befördert keine Luftfracht. Gepäck kann daher ausschließlich als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck zusammen mit einem Fluggast befördert werden.

7.4.1. Entspricht das Gepäck des Fluggastes nicht den in Artikel 7.1.2 festgelegten Anforderungen, muss es aufgegeben werden. Darüber hinaus ist auch die Mitnahme der folgenden Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt:

• Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet)
• Schleudern
• Tischbesteck
• Messer mit Klingen jeglicher Länge
• Papiermesser
• Rasierklingen
• Werkzeug
• Dartpfeile
• Scheren
• Spritzen
• Stricknadeln
• Sportschläger
• Billard-, Snooker- oder Poolqueues

7.4.2. Neben den sonstigen Beschränkungen für das Handgepäck ist für alle Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie vielen weiteren Ländern (u.a. Schweiz, Russland, Island, Kroatien, Israel, Ägypten, Marokko, Tunesien, Norwegen) die Mitnahme von vor der Fluggastkontrolle erworbenen bzw. mitgebrachten Flüssigkeiten und Gels nur noch eingeschränkt erlaubt:

• Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums,
Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.) sowie wachs- oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden.

• Diese Flüssigkeiten bzw. Stoffe müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 kg Inhalt) vollständig geschlossen,
verpackt sein.

• Diese Beutel müssen Fluggäste selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten z. B. als Gefrierbeutel erhältlich. Es besteht zurzeit keine Möglichkeit, entsprechende Plastikbeutel am Eurowings Check-In zu erwerben bzw. auszugeben.

• Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung dürfen weiterhin im Handgepäck transportiert werden. Der Fluggast muss nachweisen, dass die Medikamente und Babynahrung während des Fluges benötigt werden.

• Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen oder die nur mit Gummiband oder ähnlichem verschlossen sind, müssen leider abgegeben werden.
Der Plastikbeutel ist bei der Handgepäck-Kontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Flüssigkeiten und Gels, die nicht zwingend während des Aufenthalts an Bord benötigt werden, sollten zur raschen Fluggastabfertigung nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck untergebracht werden. Selbstverständlich ist die Mitnahme von allen Flüssigkeiten/Gels/Getränken aus Travel-Value oder Duty Free-Shops, die nach der Fluggastkontrolle erworben werden, weiterhin erlaubt.
Eurowings übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf und deshalb aus Sicherheitsgründen an der Fluggastkontrolle abgeben muss.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Beschränkungen nur auf die Mitnahme der oben genannten Artikel im Handgepäck beziehen und nicht für Gepäck, das aufgegeben wird.

7.4.3. Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) und die nicht den Anforderungen in Artikel 7.1.2 entsprechen, werden nur dann in der Kabine befördert, wenn der Fluggast dies bei Eurowings im Voraus angemeldet und dies von Eurowings bestätigt wurde. Unter Umständen erhebt Eurowings dafür einen besonderen Zuschlag, dessen Höhe der Webseite von Eurowings entnommen werden oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden kann. Unter Umständen erhebt Eurowings hierfür einen gesonderten Zuschlag.

7.5. Abgabe und Ausgabe aufgegebenen Gepäcks

7.5.1. Nach Abgabe des Gepäcks, wird Eurowings dieses
verwahren und an jedes Gepäckstück eine Erkennungsmarke anbringen.

7.5.2. An jedem aufgegebenen Gepäckstück müssen der Name oder andere persönliche Identifizierungskennzeichen des Fluggastes angebracht sein.

7.5.3. Aufgegebenes Gepäck wird, wenn möglich, mit demselben Flugzeug wie der Fluggast befördert, es sei denn, dass Eurowings aufgrund der Flugsicherheit, aus Gründen des Schutzes oder aus betrieblichen Gründen beschließt, das Gepäck auf einem alternativen Flug zu befördern.

7.5.4. Der Fluggast hat aufgegebenes Gepäck sobald es möglich ist am Zielort oder einer Zwischenlandestelle abzuholen. Sollte der Fluggast sein Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholen, berechnet Eurowings ein Aufbewahrungsentgelt nach den geltenden aktuellen Tarifen.

7.5.5. Eurowings ist berechtigt, dem Inhaber des Gepäckscheins, falls ausgestellt, und der Gepäckerkennungsmarke das aufgegebene Gepäck ohne weitere Prüfung der Berechtigung auszuhändigen. Vorstehendes gilt nicht, wenn Eurowings Umstände bekannt sind, die Zweifel an der Berechtigung des Inhabers zu begründen geeignet sind.

7.5.6. Wenn eine Person, die aufgegebenes Gepäck fordert, den Gepäckschein, falls ausgestellt, und die Gepäckerkennungsmarke nicht vorlegen kann, um das Gepäck zu identifizieren, wird Eurowings dieser Person das Gepäck nur dann aushändigen, wenn er oder sie sein Recht auf das Gepäck zur Zufriedenheit von Eurowings nachweisen kann.

7.6. Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden

7.6.1. Gegenstände, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord gefährden. Im Folgenden finden Sie die offizielle Liste der verbotenen Gegenstände in der Flugzeugkabine der International Civil Aviation Organisation (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA):

7.6.1.1 Verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine
7.6.1.1. Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder
Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
Alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
• Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
• Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
• Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
• Signalpistolen
• Startpistolen
• Spielzeugpistolen aller Art
• Druckluftwaffen
• Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
• Armbrüste
• Katapulte
• Harpunen und Harpunenabschussgeräte
• Viehtötungsapparate
• Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte
• Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.

7.6.1.2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
• Äxte und Beile
• Pfeile und Wurfpfeile
• Kanthaken
• Harpunen und Speere
• Eispickel
• Schlittschuhe
• Alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge)
• Messer aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als
Waffe einsetzbar zu machen (unabhängig von der Klingenlänge)
• Fleischerbeile
• Macheten
• Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-
Rasierer mit Klingen in Kassette)
• Säbel, Schwerter und Degen
• Skalpelle
• Scheren
• Ski- und Wanderstöcke
• Wurfsterne
• Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden
können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser,
Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen,
Schraubenschlüssel, Lötlampen.

7.6.1.3. Stumpfe Instrumente
Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
• Baseball- und Softball-Schläger
• Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und
-stöcke
• Cricketschläger
• Golfschläger
• Hockeyschläger
• Lacrosseschläger
• Kajak- und Kanupaddel
• Skateboards
• Billardstöcke
• Angelruten
• Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger,
Nunchaku, Kubatons, Kubsaunts

7.6.1.4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit
von Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
• Munition
• Sprengkapseln
• Detonatoren und Zünder
• Sprengstoffe und Explosivkörper
• Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
• Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
• Granaten aller Art
• Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff - in großen
Mengen.
• Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse
(einschließlich Kleinfeuerwerk ("party poppers") und Spielzeugpistolen mit
Zündplättchen)
• Überallzündhölzer
• Rauchkanister oder Rauchpatronen
• Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge,
Alkohol, Ethanol.
• Farbe in Sprühdosen
• Terpentin und Farbverdünner
• Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.

7.6.1.5. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit von
Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit des
Flugzeugs sowie von Eigentum darstellen, einschließlich:
• Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
• Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
• Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas
• Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
• Gifte
• Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien
und Viren
• Spontan entzündliches oder brennbares Material
• Feuerlöscher

7.6.1.6. Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
• Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und
Sprengstoffe
• Gase: Propan, Butan
• Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
• Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium,
Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
• Feuerzeuge
• Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur
Ausbesserung von Kfz-Karosserien
• Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut
• Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
• Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
• Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitnehmen dürfen, rufen Sie
uns an oder fragen Sie am Check-in-Schalter.

7.6.1.7. Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder
behördlicher Anweisungen eines Staates, der über- oder angeflogen wird, verboten
ist.

7.6.1.8 Gegenstände, die von Eurowings berechtigterweise als zur Beförderung in dem verwendeten Flugzeugtyp ungeeignet erachtet werden, weil sie gefährlich, aufgrund ihres Gewichts, Geruchs oder Inhaltes, ihrer Größe oder Form oder sonst der Art nach unsicher, zerbrechlich oder verderblich sind oder die Bequemlichkeit anderer Fluggäste unzumutbar beeinträchtigen.

7.6.1.9. Feuerwaffen und Sprengstoff, Handwaffen, automatische Waffen, Munition
einschließlich Platzpatronen, Pistolenaufsätze, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkanister und Knallkörper.

7.6.2. Feuerwaffen für Sport- und Wettbewerbszwecke und maximal 5 kg Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden, wenn sie beim Einchecken deklariert werden und ordnungsgemäß verpackt sind.

7.6.3. Waffen, wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Sie sind jedoch nicht in der Kabine des Flugzeugs erlaubt.

7.6.4. Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer oder andere elektronische Geräte, begebbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, keine zerbrechlichen Gegenstände, optische Hilfsmittel oder verderblichen Sachen und keine Schlüssel, Medikamente, geheimhaltungsbedürftige Geschäftsunterlagen, Muster, Pässe oder andere Kennkarten und Ausweise enthalten.

7.6.5. Eurowings befördert keine Rollstühle mit nicht versiegelten oder auslaufbaren Batterien (vgl. Sie dazu bitte auch Artikel 6.2.3., zusätzlichen Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren.

7.7. Das Recht, Gepäck abzulehnen
7.7.1. Unter Berücksichtigung der Ausnahmen in Artikel 7.6.2 und 7.6.3 wird Eurowings die Beförderung oder Weiterbeförderung der in Artikel 7.6 beschriebenen Gegenstände verweigern. Sollte Gepäck oder Teile davon wegen der in Artikel 7.6 beschriebenen Gegenstände nicht befördert werden, erfolgt eine etwaige Aufbewahrung und/oder Auslieferung der Gepäckstücke nicht auf Kosten von Eurowings. Im Falle der Aufbewahrung und/oder Auslieferung werden diese Kosten dem Fluggast gesondert in Rechnung gestellt.

7.7.2. Eurowings kann es ablehnen, Gepäck zu befördern, wenn es der berechtigten Meinung nach nicht ordentlich und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist. Informationen über Verpackungen und ungeeignete Behälter erteilt Eurowings auf Anfrage.

7.8. Recht auf Durchsuchung
Aus Gründen der Flugsicherheit und des Schutzes kann Eurowings den Fluggast auffordern, sich durchsuchen und überprüfen zu lassen sowie sein Gepäck durchsuchen, überprüfen und röntgen zu lassen. Ist der Fluggast nicht erreichbar, kann das Gepäck in Abwesenheit durchsucht werden. Dies geschieht um zu ermitteln, ob das Gepäck verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 7.6. der BBB Eurowings BBB enthält. Kommt der Fluggast einer solchen Aufforderung nicht nach, kann Eurowings die Beförderung des Fluggastes und seines Gepäcks verweigern. Falls eine Durchsuchung oder Überprüfung dem Fluggast Schaden zufügt oder eine Röntgenaufnahme oder Überprüfung sein Gepäck beschädigt, ist Eurowings für einen solchen Schaden nur haftbar, wenn Eurowings den Schaden durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten verursacht hat.

 

8. Beförderung von Tieren

Die Beförderung von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Eurowings möglich. Diese Zustimmung erteilt Eurowings nur für den Transport von Hunden oder Katzen. Wird die Zustimmung erteilt, werden die Tiere vorbehaltlich der folgenden Bedingungen befördert: 
 
8.1. 
Der Fluggast muss sicherstellen, dass die zu befördernden Tiere ordnungsgemäß in dafür vorgesehenen, wasserdichten, bissfesten und vollständig geschlossenen Transporttaschen untergebracht werden, die eine Maximalgröße von 25,5 x 40 x 40cm und ein Maximalgewicht (inklusive Tier) von 8kg nicht überschreiten dürfen, und gültige Gesundheits- und Impfnachweise, Einfuhrerlaubnisse und andere Dokumente vorliegen, die von den Ländern, die zu erreichen sind oder die durchreist werden, gefordert werden. Das Tier muss in der Lage sein, in der Tasche aufrecht zu stehen. Es muss die Möglichkeit haben, sich zu drehen und in eine natürliche Position zu legen. Pro Tasche und Person ist nur ein Tier zugelassen. Anderenfalls werden die Tiere nicht zur Beförderung angenommen. Unabhängig davon kann die Beförderung von Tieren von zusätzlichen Bedingungen abhängig sein, die dem Fluggast auf Anfrage von Eurowings mitgeteilt werden. 
 
8.2. 
Auch, wenn Eurowings den Transport von Tieren akzeptiert hat, gehört das Tier mit seiner Transporttasche und Futter nicht zum Freigepäck. Für die Beförderung des Tieres ist ein besonderes Entgelt zu zahlen. Die Höhe des Entgelds kann der Webseite von Eurowings entnommen werden oder direkt telefonisch im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) angefragt werden. Der Transport von Tieren ist ausschließlich in der Kabine möglich. 
 
8.3. 
Begleithunde, die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden als zusätzliches Freigepäck unentgeltlich befördert. Fluggäste, die mit einem Begleithund reisen wollen, müssen dies im Eurowings Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) im Voraus telefonisch anmelden. Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können, müssen Fluggäste mit Begleithunden mindestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit einchecken.  
 
8.4. 
Eurowings und TUI fly Vermarktungs GmbH sind nicht verantwortlich für ein Tier, dessen Ausfuhr-, Einfuhr- und Gesundheitsbescheinigungen oder andere Dokumente, die notwendig sind für eine Einfuhr oder Durchreise des Tieres in ein Land, einen Staat oder ein Hoheitsgebiet, nicht vollständig sind. Der die Buchung tätigende Kunde und der Fluggast, der das Tier mit sich führt, muss Eurowings und TUI fly Vermarktungs GmbH für alle Bußgelder, Kosten, Verluste und Verpflichtungen entschädigen, die aufgrund einer solchen Unvollständigkeit entstanden sind oder auferlegt wurden. 

 

9. Beförderung von Urnen, menschlichen Leichnamen und Organen

Die Beförderung von Urnen, menschlichen Leichnamen, Leichenteilen und Organen ist auf Flügen von Eurowings nicht gestattet. 

 

10. Elektronische Geräte

Aus Sicherheitsbestimmungen können der Gebrauch von Zugangsberechtigten -, aber nicht nur Mobiltelefonen, Laptops, Aufzeichnungsmöglichkeiten und Radios, CD-Playern, Spielen oder Übermittlungsschutz, Zugriff ferngesteuertem Spielzeug und Walkie-Talkies - und Bord des Flugzeugs durch Eurowings und deren Bordpersonal verboten oder werden werden. Der Gebrauch von Hör gehört und Herzschrittmachern ist erlaubt. 

 

11. Alkoholische Getränke

Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist an Bord nicht gestattet. 

 

12. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre. 

 

13. Beschränkung/Verweigerung der Beförderung aus Sicherheitsgründen

13.1. Voraussetzungen 
Eurowings kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen: 

(a) Ein Fluggast verhält sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass  
- das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder  
 - die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder  
 - die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder  
- sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt,  
- der begründete Verdacht besteht, der Fluggast werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen; 

 (b) Die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen; 

(c) die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen; 

(d) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder, für Sachgegenstände oder fremdes Eigentum dar; 

(e) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert, die aus Sicherheitsgründen ggf. notwendig werden; 

(f) der gültige Flugpreis, fällige Steuern, Gebühren, Zuschläge oder Zusatzentgelte, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt; 

(g) der Fluggast führt nicht alle für die Ein/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen einen Beleg;  
(h) die für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) durch den Fluggast nicht eingehalten sind; 

(i) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die Person ist, für die die Buchung vorgenommen wurde; 

(j) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von Eurowings oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von Eurowings ; 

(k) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich; 

(l) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von Eurowings geführt hat, oder Eurowings hat dem Fluggast Hausverbot erteilt. 

13.2. Maßnahmen von Eurowings  
In den unter 13.1 aufgeführten Fällen kann Eurowings Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. Eurowings kann diesen Fluggast wenn dies zur sicheren Durchführung des Fluges bzw. zum Schutz von Passagieren und Besatzung notwendig ist aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Darüber hinaus ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt. 

13.3. Zuweisung von Sitzplätzen 
Eurowings ist berechtigt, Sitzplätze neu zuzuweisen, auch nach Betreten des Flugzeugs. Dies kann aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen notwendig sein. Ein Anspruch auf Erteilung eines bestimmten Sitzplatzes besteht nicht. Da sich XL-Seats in den Reihen am Notausgang befinden, handelt es sich um sicherheitsrelevante Sitzplätze. Eurowings teilt diese Sitzplätze deshalb nur solchen Fluggästen zu, bei denen aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Verfassung sichergestellt ist, dass in einem Notfall die Räumung des Flugzeugs nicht behindert wird. 

13.3.1. Ein Sitzplatz wird beim Einchecken durch Eurowings zugeteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keinerlei Anspruch darauf besteht, die Auswahl zu beeinflussen und keine Berechtigung vorliegt, einen anderen als den zugewiesenen Sitzplatz zu nutzen. 

13.3.2. Eurowings behält sich das Recht vor, Sitzplatzreservierungswünsche abzulehnen und jederzeit die nach Artikel 13.3.1 zugeteilten oder die reservierte Sitze neu zu verteilen, wenn dies aus Gründen der Flugsicherheit, des Schutzes oder aus betrieblichen Gründen für notwendig erachtet wird, oder wenn unzutreffende oder unvollständige Angaben über den betreffenden Fluggast gemacht wurden, die bei der Reservierung des Sitzplatzes nachgefragt wurden. Wenn dadurch ein reservierter Sitzplatz entzogen wird, erstattet Eurowings die gezahlte Reservierungsgebühr, soweit Eurowings nicht für den Entzug allein oder weit überwiegend verantwortlich ist. 

 

14. Haftung

Die Sicherheit von der TUI fliegen Vermarktungs GmbH und / oder von Eurowings sich selbst nach den Regelnungen der ABB TUI fliegen.  

Die Europäische Kommission unter  http://ec.europa.eu/consumers/odr/  eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. 

 

15. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Eurowings alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Eurowings oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. 
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. 
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Eurowings befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln. 

16. Änderungen

16.1.  
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Eurowings mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Eurowings vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Eurowings erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen. 

16.2.  
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Eurowings abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten. 

 

17. Mündliche Abreden

Diese BBB Eurowings und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Eurowings und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

 

18. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.  

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 
 
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover  
Germany  
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 11.07.2023