Fly Egypt BBB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit der Fly Egypt Aviation Co. als ausführender Luftfrachtführer (nachfolgend Fly Egypt) 

 

1. Anwendungsbereich

1.1.
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB flyEgypt) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch flyEgypt ausgeführt werden.


1.2.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von flyEgypt ausführen lassen. FlyEgypt ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.


1.3.
Zusätzlich zu diesen BBB Fly Egypt gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB flyEgypt und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang.

 

 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Fly Egypt

2.1.
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar:

TUI fly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3. 
Alle direkt bei flyEgypt vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das flyEgypt Service Center unter folgenden Kontaktdaten vorgenommen:

SeatandLuggage@Flyegypt.com

Postanschrift:

Gad el Haq Street, Block No. 1226

Masaken Sheraton, Cairo, Egypt

3. Check-In

3.1.
Der spätest mögliche Zeitpunkt zum Check-In variiert von Flughafen zu Flughafen: Es wird daher empfohlen, dass Sie sich rechtzeitig diesbezüglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. FlyEgypt behält sich das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check-In Zeiten nicht einhalten.

3.2.
Sie dürfen am Flugsteig nicht später erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlässlich des Check-In bekannt gegeben wurde.

 

3.3.
Strengere Sicherheitsverfahren an den meisten Flughäfen können zu verspäteten Abflügen und Ankünften aller Flugzeuge führen, ohne dass der Beförderer dies verschulden muss. Um Verspätungen zu minimieren, sollten die Fluggäste diese Anforderungen berücksichtigen:

a) Alle Personen, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen an den Check-In-Schaltern gültige Reisedokumente vorlegen; 

b) Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses sollte mindestens sechs Monate ab dem Tag der Abreise betragen;

c) Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Zielländer werden Belege wie Visa bereits beim Check-In am Abflughafen kontrolliert;

d) Vor- und Nachnamen der Fluggäste in ihren Ausweisen und auf Tickets und Buchungsbestätigungen sollten identisch sein;

e) Aufgrund verbindlicher Sicherheitsvorschriften sind einige Gegenstände nicht an Bord erlaubt.

3.4.

Fluggäste, die aus Gründen, die flyEgypt nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vom Luftfrachtführer festgelegten Frist zu einem Check-In-Schalter erscheinen oder nicht rechtzeitig zum Einsteigen in das Flugzeug (Boarding) erscheinen, dürfen nicht an Bord genommen werden und ihre Buchung für einen bestimmten Flug wird ohne weitergehende Ansprüche annulliert.

.

3.5.
Jeder Fluggast ist verpflichtet, die jeweiligen Vorschriften eines bestimmten Staates und Anweisungen vom Flughafenpersonal zu befolgen. Die Missachtung solcher Vorschriften und Anordnungen von Staatsbeamten kann dazu führen, dass der Fluggast abgelehnt wird.

3.6.
Wenn sich der Abflug verzögert, weil ein Fluggast nicht am Gate erschienen ist (was das Entladen seines aufgegebenen Gepäcks erforderlich macht), ist dieser Fluggast verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ein Fluggast, der nach dem Einsteigen in ein Flugzeug dieses freiwillig ohne wichtigen Grund verlässt und somit eine Verspätung oder  Annullierung des Fluges verursacht, haftet für Schäden, die dem Luftfrachtführer aufgrund von Verspätung oder Annullierung entstehen, ohne jegliche Begrenzung.

3.7.
flyEgypt lehnt gegenüber dem Fluggast die Haftung für Verluste oder Ausgaben ab, die dadurch verursacht werden, dass der Fluggast die Anforderungen der Absätze 3.4. bis 3.6.  nicht erfüllt.

 

3.8. Flugfähigkeit

3.8.1. Der Fluggast muss vor Betreten des Flugzeugs medizinisch für die Beförderung flugfähig sein. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich, es sei denn, der Fluggast hat Grund zu der Annahme oder der Fluggast sollte bei vernünftiger Betrachtung eigentlich wissen, dass er eine Krankheit hat, die sich durch einen regulären Flug verschlimmern oder der Fluggast Probleme bereiten könnte, sofern der Fluggast vor Ende des Fluges keine professionelle ärztliche Behandlung erhält. Ist dies der Fall, ist der Fluggast verpflichtet, vor dem Flug professionellen ärztlichen Rat einzuholen und flyEgypt spätestens 48 Stunden vor dem Flug den medizinischen Bericht eines ausreichend qualifizierten Arztes vorzulegen, der die Flugfähigkeit für alle vom Fluggast gebuchten Flüge bestätigt.
Wenn der Fluggast in bestimmte Länder fliegt oder von dort abfliegt, können örtliche Gesetze besagen, dass der  Fluggast den Bestimmungen des jeweiligen Landes nachkommen muss. Der Fluggast sollte flyEgypt befragen (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3), wie diese Anforderungen sich unterscheiden.

3.8.2. Wenn der Fluggast während des Fluges aus irgendeinem Grund krank werden sollte (mit Ausnahme von Gründen, die von flyEgypt oder eines bevollmächtigten Agenten zu vertreten sind) oder aufgrund einer Schwangerschaft, erstattet der Fluggast flyEgypt alle Kosten infolge der Behandlung an Bord des Flugzeugs, die Beförderung vom Fluggast auf dem Boden oder der Behandlung durch Dritte.

 

4. Besondere Unterstützung

Besondere Unterstützung kann angefordert werden für: Unbegleitete Kinder, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Kranke oder andere Personen. Die Unterstützung ist vorab beim TUI fly Vermarktungs GmbH Service Center anzumelden (für Kontaktdaten siehe Abschnitt 2.2).

Passagieren, denen die Unterstützung schriftlich bestätigt wurde, darf die Beförderung nicht nachträglich verweigert werden.

5. Beförderung von Schwangeren

Schwangere Fluggäste können mit flyEgypt unter folgenden Bedingungen reisen:

a) Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest mit flyEgypt fliegen. Dennoch wird empfohlen, dass ein solches Attest (in der Muttersprache und in Englisch) von Frauen nach der 28. Schwangerschaftswoche mitgeführt werden sollte. In diesem Fall sollte aus dem ärztlichen Attest hervorgehen, dass es im Verlauf der Schwangerschaft keine Komplikationen und keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt. 

b) Fluggäste mit einer bekannten Risikoschwangerschaft werden von flyEgypt nicht befördert.

c) Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen des Reiselandes, da Behörden die Einreise von Schwangeren verweigern können. Für den Fall, dass Ihnen aufgrund der länderspezifischen Gesetzeslage keine Flugerlaubnis erteilt werden sollte, übernimmt flyEgypt keine Haftung. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorher bei den zuständigen Behörden über die länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten bezüglich der Flugerlaubnis für werdende Mütter zu informieren.

 

6. Beförderung von Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

6.1. Sofern der Fluggast an einer Krankheit oder einem anderen Gebrechen leidet, bei dem der Fluggast ärztliche oder besondere Betreuung beim Ein- und Aussteigen oder während des Fluges benötigt, muss der Fluggast das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter bei der Buchung darüber informieren (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.).

Wenn behinderte Passagiere reisen, werden alle Anstrengungen unternommen, um ihre Reise angenehm zu gestalten, und alle notwendigen Vorkehrungen werden im Voraus getroffen, um sie zu erleichtern. Flugunfähige Passagiere sind definiert als solche mit einer körperlichen Behinderung oder einer neurologischen Störung oder mit einem medizinischen Zustand, die individuelle Betreuung oder Unterstützung beim Ein- und Aussteigen, während des Fluges und während der Bodenabfertigung benötigen. .

Flugunfähige Passagiere werden unabhängig von ihrem körperlichen oder gesundheitlichen Zustand in verschiedene Gruppen eingeteilt.

• WCHR Rollstuhl-R für Rampe (Passagier kann Stufen hinauf-/hinabsteigen und zum Sitzplatz gehen)

• WCHS Rollstuhl-S für Stufen (Passagier kann keine Stufen hinauf-/hinabsteigen, aber zum Sitz gehen)

• WCHC Wheelchair-C für Kabinensitz (Passagier völlig immobil)

• BLND Blinder Passagier (bitte angeben, wenn er von einem Blindenführhund begleitet wird)

• DEAF Gehörloser Passagier

• Medizinischer MEDA-Koffer (ärztliche Genehmigung erforderlich)

• OXYG Sauerstoffbedarf während des Fluges

• LEGL Linkes Bein im Gips

• LEGR Rechtes Bein in Gips

• LEGB Beide Beine in Gips

Einschränkungen:

Passagiere werden gebeten, Rollstühle zum Zeitpunkt der Flugbuchung im Voraus über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). zu buchen, um Verzögerungen in letzter Minute / Nichtverfügbarkeit von Rollstühlen zu vermeiden. Aus Sicherheitsgründen ist die Beförderung von Rollstuhlfahrern auf unseren Flügen eingeschränkt. Das Ziel dieser Einschränkung ist in erster Linie die Sicherheit aller Passagiere im unwahrscheinlichen Fall einer Notevakuierung.

flyEgypt kann die Beförderung von Passagieren unter folgenden Bedingungen verweigern:

  • Wenn der körperliche oder medizinische Zustand eines Passagiers eine Gefahr für die Sicherheit anderer Passagiere und ihres Eigentums, des Flugzeugs oder der Besatzung darstellt.
  • Passagier, der sich weigert oder sich den besonderen Beförderungsbedingungen von flyEgypt nicht unterwirft
  • Wenn Personen, die auf einer Trage oder mit einem Inkubator reisen, Personen mit schwerer Immobilitätsbeeinträchtigung, Personen mit schwerer Hör- oder Sehbehinderung nicht von einer Begleitperson begleitet werden, die für sie und ihre Bedürfnisse beim Einsteigen, Aussteigen, während des Fluges und während der Notfallevakuierung verantwortlich ist .
  • Person, die eine Infektionsquelle darstellen und bei bestimmten Krankheiten andere Passagiere belästigen kann.

Für die Nutzung von Rollstühlen wird keine Gebühr erhoben.

Mobilitätshilfe am Flughafen und während des Fluges

6.2. Wenn Sie eine Person benötigen, um Sie durch den Flughafen zu begleiten, fordern Sie diese bitte nach Ihrer Buchung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) an , damit der Service erbracht werden kann.

6.3. Um Passagieren, die Rollstuhlhilfe benötigen, am Flughafen zu helfen, stellt FfyEgypt sicher, dass:

Behinderte Passagiere zuerst ein- und aussteigen können, um das Ein- und Aussteigen anderer Passagiere nicht zu behindern. Der Flugzeugführer und die Kabinenbesatzung werden umfassend über alle diese Fälle informiert, einschließlich ihrer Krankengeschichte, falls vorhanden, damit die Kabinenbesatzung jede Unterstützung an Bord leisten kann. Bei der Ankunft am Zielflughafen wird den Passagieren beim Aussteigen geholfen und eine Begleitung bis zur Gepäckhalle bereitgestellt.

 

6.4. Ärztliche Bescheinigung

a) Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich für behinderte Passagiere, die nur am Flughafen oder beim Ein- oder Aussteigen besondere Betreuung benötigen oder für Passagiere, die dauerhaft oder chronisch behindert sind und keine ärztliche Genehmigung benötigen, sondern möglicherweise nur Unterstützung benötigen

 

b) Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich:

flyEgypt kann die Beförderung von Passagieren verweigern, die eine ärztliche Genehmigung benötigen, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen von flyEgypt.

Wenn der Passagier eine ärztliche Bescheinigung erbringen muss, hat der behandelnde Arzt ein MEDIF-Formular in deutscher und englischer Sprache auszufüllen. Das ausgefüllte Formular muss zur erforderlichen Genehmigung an das flyEgypt Medical Services Department weitergeleitet werden (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3.) Bei Nichterteilung der Flugfähigkeit durch das flyEgypt Medical Services Department lehnt flyEgypt die Beförderung ab.

 

 

6.5. Verfügbarkeit von Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln

 

flyEgypt stellt sicher, dass:

Für das Ein- und Aussteigen von Passagieren ausreichend Rollstühle zur Verfügung stehen. Passagiere, die mit ihrem eigenen Rollstuhl oder Hilfsmitteln reisen, können diese auf Anfrage und vorbehaltlich der Platzverfügbarkeit in der Passagierkabine mitnehmen Die Anfrage erfolgt über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinforma-tionen siehe Artikel 2.2.). Alternativ können der Rollstuhl oder die Hilfsgeräte in den Gepäckraum geladen werden. Passagiere, die beabsichtigen, ihren eigenen Rollstuhl einzuchecken, haben die Möglichkeit, den Airline-/Flughafen-Rollstuhl zu verwenden. Wenn der Fluggast seinen eigenen Rollstuhl am Flughafen benutzen möchte, kann ihm dies bis zur Flugzeugtür gestattet werden. Der ordnungsgemäß gekennzeichnete Rollstuhl muss dann zum Verladen in den Laderaum übergeben werden. Zur Unterstützung an Bord stehen in der Passagierkabine schmale rollstuhlartige Hilfsmittel ohne Armlehnen zur Verfügung.

Eine Anfrage für eine Trage muss im Voraus über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) gestellt werden und unterliegt streng der Platzverfügbarkeit. Es wird pro Flug nur eine Trage akzeptiert. .

Das MEDIF-Formular ist ein von der IATA genehmigtes Dokument und listet die Mindestinformationen auf, die der Fluggesellschaft für die Beförderung zur Verfügung gestellt werden müssen. Es steht flyEgypt frei, zusätzliche Informationen oder Klarstellungen anzufordern, falls dies für die Beförderung solcher Passagiere erforderlich ist. Das MEDIF-Formular ist vollständig auszufüllen. Während sich der Informationsteil auf Reisedetails und die angeforderten Dienstleistungen bezieht, ist ein wichtiger Aspekt von MEDIF vom behandelnden Arzt des behinderten Passagiers auszufüllen und enthält Informationen über den klinischen Zustand des Passagiers.

Kategorien von Passagieren, die MEDIF benötigen

Ein Passagier mit dem folgenden medizinischen/gesundheitlichen Zustand muss ein MEDIF-Formular ausfüllen.

• Passagiere, die an Bord des Flugzeugs eine Trage oder einen Inkubator benötigen

• Passagiere, deren Gesundheitszustand eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr an Bord des Flugzeugs erfordert, wie von ihrem behandelnden Arzt empfohlen.

• Passagiere, die zusätzlichen Platz zum Anheben der Beine benötigen.

• Passagiere, die an Bord des Flugzeugs medizinische Ausrüstung benötigen.

Idealerweise sollte MEDIF vom behinderten Passagier / seinem Vertreter auf der Grundlage des letzten medizinischen Status des Passagiers auf Empfehlung des behandelnden Arztes spätestens 14 Tage vor Reiseantritt weitergeleitet werden.

6.6. Akzeptanz von Passagieren mit geistiger Behinderung.

• Passagiere mit geistiger Behinderung werden ohne geeignete Begleitperson nicht akzeptiert.

• Die geschulte Begleitperson muss das Attest des behandelnden Arztes zusammen mit einem Rezept für ein injizierbares Beruhigungsmittel mit sich führen, das möglicherweise von der Begleitperson vor Reiseantritt oder nach Bedarf unterwegs verabreicht werden muss.

• Die Begleitperson muss darüber informiert werden, dass keine Kabinenbesatzung speziell mit der Betreuung des geistig behinderten Fluggastes beauftragt wird.

7. Beförderung von Fluggästen an Notausgängen

Aufgrund behördlicher Sicherheitsauflagen muss sichergestellt werden, dass die auf dem Sitz gebuchte/n Person/en bei Antritt der Reise:

  • die Bereitschaft besitzen sowie geistig und physisch in der Lage sind in Notsituationen den Notausstieg zu bedienen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • keine Tiere in der Kabine mitführen und
  • Deutsch oder Englisch sprechen.

Sollte dies nicht der Fall sein sind sowohl Check-In als auch Bordpersonal berechtigt der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht nicht. Sollte die Zuweisung eines alternativen Sitzplatzes trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht realisierbar sein, behält sich flyEgypt das Recht vor, die Beförderung insgesamt zu verweigern.

 

8. Beförderung von Kleinkindern und Kindern

8.1. Kleinkinder (Babys)
Als Kleinkinder gelten bei flyEgypt Kinder unter zwei Jahren.

Die Beförderung von Kleinkindern ist im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anmeldepflichtig. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges.

Aus Sicherheitsgründen müssen Babys, die während des Reisezeitraums Geburtstag haben und zwei Jahre alt werden, als Kinder gebucht werden (mit eigenem Sitzplatz). Beispiel: Sie verreisen vom 1. bis zum 20. November 2023 mit Ihrem Kind, das am 15. November 2021 geboren wurde.

Babys haben an Bord keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz. Das Mitbringen von Kindersitzen an Bord ist nicht gestattet. 

8.2. Kinder
Als Kinder gelten auf Fly Egypt Flügen Kinder im Alter zwischen zwei und elf Jahren.  

 

8.3. Unbegleitete Kinder

Die Beförderung von allein reisenden Kindern zwischen dem vollendeten 2. Lebensjahr und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr ist nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich. Beförderung von allein reisenden Kindern muss vorher beim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter angemeldet werden (Kontaktdaten s. Artikel 2.2.) Alleinreisende Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr werden nicht befördert. Vorschriften für die Beförderung von allein reisenden Kindern sind bei flyEgypt erhältlich (Kontaktdaten s. Artikel 2.3).

9. Beförderung von Gepäck und Tieren

9.1. Freigepäck

Ein (1) Gepäckstück pro Person (Erwachsener und Kind) kann kostenfrei mitgenommen werden. Die zulässigen Maße sind: Max. Umfang 150 cm (Höhe + Breite + Länge) und max Gewicht von 20 kg. Klappbare Kinderwägen bis zu einem Gewicht von 10 kg werden für Babys und kleine Kinder kostenfrei transportiert. Kleinkinder haben ausschließlich 5 kg Handgepäck frei (kein Freigepäck).

 

9.2. Handgepäck / Nicht aufgegebenes Gepäck

Ein (1) Handgepäckstück bis max. 5 kg, max. 56 x 45 x 25 cm.

Zusätzlich dazu darf ein weiterer persönlicher Gegenstand mit in die Kabine mitgenommen werden. Beispiele dafür sind eine Damenhandtasche, eine Laptoptasche, eine Umhängetasche, ein Regenschirm, ein Fotoapparat, eine Filmkamera, Unterarmgehstützen, ein Gehstock oder orthopädische Hilfsmittel.

Reist der Fluggast mit einem Kind unter 2 Jahren kann er noch folgenden Gegenstand kostenfrei mit an Bord nehmen:

  • eine nicht zertifizierte Babyschale, die ins Handgepäckstaufach passt
  •  

Bitten beachten Sie, dass abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp und/oder Sicherheitsauflagen nationaler Behörden, Ausnahmen möglich sind.

 

Die Maximalgröße und das Maximalgewicht für nicht aufgegebenes Gepäck sind zu beachten. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein Gepäckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden.

9.3. Übergepäck

Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäcksgrenze hinaus ist zuschlagspflichtig. Die geltenden Sätze für Übergepäck können bei flyEgypt erfragt werden (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3).

Als Übergepäck zählt Gepäck, das schwerer oder größer ist als erlaubt, oder weitere Gepäckstücke bis zu einer Dimension von 250 cm (Länge + Breite + Höhe), max. 32 kg. Gepäckstücke, die schwerer als 32 kg sind, werden von flyEgypt nicht befördert.

Wenn der Fluggast mehr als 100kg Übergepäck und/oder sperrige Gegenstände (wie Fahrräder oder Rollstühle) transportieren möchte, so hat er dies flyEgypt im Voraus mitzuteilen (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3). Wenn der Fluggast dies unterlässt, behält sich flyEgypt vor, die Beförderung von Übergepäck und/oder sperrigen Gegenständen zu verweigern. Übergepäck, das der Fluggast als Luftfracht befördern will, muss spätestens 24 Stunden vor dem Check-in zum Flug aufgegeben sein.

 

9.4. Als Gepäck nicht anzunehmende Gegenstände

9.4.1 Im Gepäck vom Fluggast dürfen folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:

9.4.1.1. Gegenstände, die dazu geeignet sind, das Flugzeug oder Personen und Gegenstände an Bord des Flugzeugs zu gefährden, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO (International Civil Aviation Organisation), den technischen Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in der Luft sowie in den in der IATA (International Air Transport Association), in den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter sowie in den Fly Egypt Vorschriften aufgeführt sind (weitere Informationen sind auf Anfrage bei flyEgypt erhältlich (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3);

9.4.1.2. Gegenstände, deren Beförderung nach den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen des Staates, der angeflogen oder überflogen oder von dem aus geflogen wird, verboten sind;

9.4.1.3. Gegenstände, die von flyEgypt als für die Beförderung ungeeignet betrachtet werden, da sie gefährlich oder unsicher sind, aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Charakters als unsicher gelten bzw. zerbrechlich oder verderblich sind, wobei unter anderem der Typ des eingesetzten Flugzeugs berücksichtigt werden muss. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneter Gegenstände erhält der Fluggast auf Anfrage bei flyEgypt (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3).

9.4.2. Im nicht aufgegebenen Gepäck darf Folgendes nicht enthalten sein:
a) Echte, nachgeahmte oder Spielzeugwaffen (aus Kunststoff oder Metall) oder Gegenstände, die wie eine Waffe aussehen oder bei vernünftiger Betrachtung dafür gehalten werden können, Werkzeuge eines Handwerkers, Munition, Sprengkapseln, Zündvorrichtungen, Granaten, Gas und Gasbehälter, wie z. B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff, Explosivstoffe oder irgendein Objekt, das Explosivstoffe enthält, Katapulte, Armbrüste, Harpunen und Speergewehre, Betäubungs- oder Schreckgeräte, wie z. B. Elektroschocker, ballistisch geführte Energiewaffen, Feuerzeuge in Schusswaffenform, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere Pyrotechnik (einschließlich Partybomben, Knaller und Zündplättchenpistolen), Streichhölzer, sofern es keine Sicherheitsstreichhölzer sind, raucherzeugende Kanister oder Patronen, entzündliche Flüssigbrennstoffe, wie z. B. Benzin, Diesel, Feuerzeugbenzin, Alkohol, Ethanol, Sprayfarbe, Terpentin und Verdünnung, Getränke mit über 70 Volumenprozent Alkohol, Säuren und Laugen, wie z.B. Nassbatterien, die auslaufen könnten, Substanzen mit Korrosions- oder Bleichwirkung wie z.B. Quecksilber, Chlor, außer Gefecht setzende und kampfunfähig machende Abwehrsprays wie z.B. Muskat- und Pfeffersprays, Tränengas, radioaktives Material, wie z.B. medizinische oder kommerzielle Isotope, Gifte, Infektionsstoffe oder gefährliches biologisches Material, wie z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren, selbstentzündliches oder selbstbrennbares Material, Feuerlöscher, Pfeile, Haushaltsbesteck, Scheren, Korkenzieher, Nagelfeilen, Messer mit Klingen jeder Länge, Stricknadeln, Papiermesser, Schlagstöcke und Schläger, Rasierklingen (mit Ausnahme von Sicherheitsrasierern und den dazu gehörigen Kartuschen), Billard-, Snooker- oder Poolstöcke, Injektionsnadeln (außer denen, die aus medizinischen Gründen benötigt werden und für die ein ärztliches Attest vorliegt, das die Krankheit bestätigt), harte Sportbälle oder Kampfsportgeräte.

b)Schusswaffen (echte, nachgeahmte oder Spielzeugwaffen), Luftdruckpistole, Komponenten von Schusswaffen und Munition, die nicht für die Jagd und sportliche Aktivitäten bestimmt sind, sind von der Beförderung als Gepäck ausgeschlossen. Waffen und Munition, die für jagdlichen bzw. sportlichen Zwecke bestimmt sind, dürfen nur nach eigenem Ermessen als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Die Waffen müssen entladen sowie mit einer Sicherheitssperre versehen und in einem dafür bestimmten Koffer sicher verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter 9.4.1.1 genannten Bestimmungen der ICAO und der IATA.

c) Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können in unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck zugelassen werden. Das Mitführen dieser Waffen in die Kabine des Flugzeugs ist jedoch nicht gestattet.  Solche Gegenstände werde das Sicherheitspersonal des Flughafens übergeben, das Personal wird sie an die jeweiligen Fluggäste weitergeben.

9.4.3. Im aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Juwelen, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Gegenstände, gespeicherte Daten oder Arzneimittel oder medizinische Ausrüstung, die während des Fluges oder während Ihrer Reise benötigt werden oder bei Verlust oder Beschädigung nicht schnell ersetzt werden können, Haus- oder Autoschlüssel, begebbare Wertpapiere, Effekten oder andere wertvolle Gegenstände oder Dokumente, Geschäftspapiere, Reisepässe oder andere Ausweispapiere oder Muster nicht enthalten sein.

9.4.4. Nach den „Technischen Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr“ der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), Ausgabe 2015 - 2016, dürfen E-Zigaretten und andere elektronischen, batteriebetriebenen Raucherbedarfsartikel nicht mehr im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Außerdem ist das Aufladen der Akkus von Fluggästen sowie den Besatzung an Bord von Flugzeugen untersagt.

9.4.5. Falls der Fluggast trotzdem Gegenstände, die in 9.4.1, 9.4.2, 9.4.3 und 9.4.4 genannt sind, in seinem Gepäck mitführt, haftet flyEgypt nicht für den Verlust oder für die Beschädigung solcher Gegenstände.

9.4.6. Es wird empfohlen keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mitzuführen. Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind (z.B. empfindliche Musikinstrumente) werden zur Beförderung in der Kabine nur dann angenommen, wenn der Fluggast flyEgypt im Voraus informiert und flyEgypt die Erlaubnis dazu erteilt hat. flyEgypt ist berechtigt, hierfür einen Zuschlag zu erheben.

9.5. Durchsuchung von Personen und Gepäck

Aus Sicherheitsgründen kann flyEgypt verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem Gepäck Gegenstände wie in Artikel 9.4. beschrieben zum Transport übergeben haben oder mitführen. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, kann flyEgypt Ihnen und Ihrem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haftet flyEgypt grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

9.5.1.Vom Flughafensicherheitspersonal entfernte Gegenstände

flyEgypt haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafensicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.

9.6. Aufgegebenes Gepäck

Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nimmt flyEgypt es in die Obhut und stellt für jedes Gepäckstück eine Gepäckidentifizierungsmarke aus. Falls flyEgypt beim Einsteigen verlangt, dass der Fluggast das Gepäck, das er an Bord als Handgepäck mitnehmen wollte, abzugeben hat, wird das Gepäck zum Frachtraum gebracht. Das Gepäck wird in Verbindung mit Gepäckschein vom Fluggast als aufgegebenes Gepäck betrachtet.

9.6.1. Aufgegebenes Gepäck sollte mit dem Namen oder anderen Angaben vom Fluggast zur Identifizierung (einschließlich Telefonnummer) versehen sein.

9.6.2. Der Fluggast muss dafür sorgen, dass das aufgegebene Gepäck ausreichend robust und gut gesichert ist, um die üblichen Belastungen einer Luftbeförderung ohne Schaden zu überstehen (abgesehen vom normalen Verschleiß).

9.6.3. Wenn möglich wird das aufgegebene Gepäck mit demselben Flugzeug befördert, in dem der Fluggast befördert wird, es die denn, dass flyEgypt aus Sicherheits- oder Betriebsgründen entscheidet, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird das aufgegebene Gepäck auf einem anderen Flug befördert, wird flyEgypt es an dem vom Fluggast genannten Aufenthaltsort ausliefern, soweit nach geltendem Recht am Abholort nicht die Anwesenheit des Fluggastes bei der Zollbeschauung erforderlich ist oder der Grund für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks in einem anderen Flugzeug durch Größe, Gewicht oder Art des aufgegebenen Gepäcks oder der Nichterfüllung dieser Beförderungsbedingungen bedingt ist.

9.7. Abholung und Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks

9.7.1. Sie sind verpflichtet, Ihr Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Zwischenlandung zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Fluggast das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholt, ist flyEgypt berechtigt, dem Fluggast eine Verwaltungsgebühr in Rechnung zu stellen. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck nicht von drei (3) Monaten nach der Bereitstellung abholt, ist flyEgypt dazu berechtigt, frei darüber zu verfügen, ohne dem Fluggast gegenüber haftbar gemacht zu werden.

9.7.2. Kann die das Gepäck entgegennehmende Person den Gepäckschein nicht vorweisen oder das Gepäck durch den Identifizierungsteil der Gepäckmarke, falls eine solche ausgestellt wurde, nicht identifizieren, so liefert flyEgypt das Gepäck nur unter Bedingung aus, dass das Recht auf Herausgabe zur flyEgypt Zufriedenheit glaubhaft gemacht wurde, und – falls die Fluggesellschaft dies verlangt – eine ausreichende Sicherheit hinterlegt wird, um die Fluggesellschaft gegenüber Verlust, Beschädigung oder Kosten, die aufgrund einer solchen Übergabe entstehen könnten, schadlos zu halten.

9.7.3. Im Falle von verloren gegangenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck muss flyEgypt unverzüglich nach der Ankunft verständigt werden. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt ist der Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.

9.8. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheits-kontrolle überprüft wurden.

Wenn der Fluggast mit einem Transit über einen anderen Flughafen zum endgültigen Bestimmungsort reist, sollte der Fluggast das vom Geschäft zur Verfügung gestellte spezielle Duty-Free-Gepäck erst am endgültigen Bestimmungsort öffnen. Andernfalls kann der Inhalt des Gepäcks am Transitflughafen / Sicherheitspunkt sichergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, muss der Fluggast die Sicherheitsbeamten am Flughafen kontaktieren.

9.9. Zoll
Der Fluggast ist für die Begleichung etwaiger Zölle im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.

9.10. Tierbeförderung

flyEgypt befördert keine Tiere im Frachtraum des Flugzeugs, weder als Fracht noch als aufgegebenes Gepäck.

9.10.1. Nur Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Kleinvögel werden von flyEgypt zur Beförderung in der Kabine akzeptiert.

9.10.2. Voranmeldung und Buchung vor dem Reisedatum sind erforderlich.

9.10.3. Die Beförderung von Tieren in der Kabine unterliegt den nachfolgenden Bedingungen:

a) Damit es das Wohlbefinden anderer Fluggäste nicht beeinträchtigt, muss das Tier in einer Transportkiste untergebracht werden. Das Gesamtgewicht (Tier plus Transportkiste) darf 5 kg und die Abmessungen der Transportkiste dürfen 55 x 35 x 35 cm nicht überschreiten. Ansonsten wird die Beförderung seitens flyEgypt abgelehnt.

b) Der Fluggast haftet für die Einhaltung aller tierrechtlichen Vorschriften, welche für die Einreise bzw. Ankunft der Tiere in oder die Durchreise durch die jeweiligen Staaten gelten.

c)Begleithunde für behinderte Fluggäste werden zuschlagsfrei in der Kabine befördert, vorausgesetzt, dass die Rechtsvorschriften der jeweiligen Staaten eingehalten werden und eine Voranmeldung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter erfolgt ist (Kontaktinformation s. Artikel 2.2).

9.11. Verweigerung der Gepäckbeförderung

9.11.1. flyEgypt verweigert die Mitführung von Gepäck, welches Gegenstände wie in Artikel 9.4 beschrieben, enthält. Ferner darf Fly Egypt die Beförderung solcher Gegenstände bei deren Entdeckung verweigern, unabhängig davon, ob oder wann flyEgypt solche Gegenstände entdeckt oder über sie informiert wird.

9.11.2. flyEgypt darf die Beförderung jedes Gepäckstückes verweigern, welches flyEgypt begründet aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Erscheinungsbild, Inhalt oder Beschaffenheit oder aus operativen Gründen oder Sicherheitsgründen oder im Interesse anderer Passagiere als nicht geeignet für die Beförderung erachten. Informationen über nicht zur Beförderung geeignete Gegenstände erhält der Fluggast auf Anfrage bei flyEgypt (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3.).

9.11.3. flyEgypt darf die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es dem Erachten nach nicht ordnungsgemäß in Koffern oder ähnlichen Behältern verpackt ist. Informationen über nicht zur Beförderung geeigneter Verpackung und Behälter erhält der Fluggast auf Anfrage (Kontaktinformationen s. Artikel 2.3.).

9.11.4. Sofern nicht vorab Vereinbarungen mit flyEgypt bezüglich der Beförderung von Gepäck getroffen wurden, ist flyEgypt berechtigt, diese über die Freigrenze hinaus gehenden Gepäckstücke auf späteren Flügen zu befördern.

 

10. Recht auf Verweigerung der Beförderung

10.1. flyEgypt kann die Beförderung bzw. die des Gepäcks nach ihrem Ermessen verweigern, wenn flyEgypt dem Fluggast zuvor schriftlich mitgeteilt hat, dass flyEgypt den Fluggast ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung nicht mehr auf den flyEgypt Flügen befördern wird. In diesem Fall haftet flyEgypt nicht, aber der Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises.

10.2. flyEgypt darf ferner die Beförderung vom Fluggast oder die Beförderung des Gepäcks (ohne die Pflicht zu einer vorherigen Mitteilung) auf jedem Flug verweigern (selbst wenn der Fluggast über einen gültigen Flugschein und eine Bordkarte verfügt), wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse oder Umstände eingetreten sind, oder flyEgypt den Grund zu der Annahme hat, dass sie eintreten können.

10.2.1. Die Maßnahme ist zur Einhaltung maßgeblicher Gesetze, Verordnungen oder Anweisungen erforderlich;

10.2.2. Die Beförderung vom Fluggast oder die Beförderung des Gepäcks könnte die Sicherheit, die Gesundheit oder das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung wesentlich gefährden oder beeinträchtigen;

10.2.3. Der geistige oder körperliche Zustand vom Fluggast, beispielsweise aufgrund des Genusses von Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr für den Fluggast selbst, für Fluggäste, für die Besatzung oder das Flugzeug oder für Sachgüter dar;

10.2.4. Der Fluggast sich geweigert hat, sich selbst oder das Gepäck einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen, oder der Fluggast hat bei dieser Kontrolle die Sicherheitsfragen nicht zufriedenstellend beantwortet, oder der Fluggast hat die Auswertung oder Analyse eines Sicherheitsprofils nicht bestanden oder der Fluggast verletzt oder entfernt Kontrollsiegel auf seinem Gepäck oder Sicherheitsaufkleber auf seiner Bordkarte;

10.2.5. Der Fluggast hat den gültigen Flugpreis, Steuern, Abgaben oder Gebühren nicht vollständig bezahlt.

10.2.6. Der Fluggast ist augenscheinlich nicht im Besitz gültiger oder rechtmäßig erworbener Reisedokumente, oder der Fluggast erfüllt der Ansicht von flyEgypt nach nicht die erforderlichen Visabestimmungen; 

10.2.7. Der Fluggast möchte in ein Land einreisen, für das der Fluggast nur durchreiseberechtigt ist oder er keine gültigen Einreisepapiere besitzt (oder der Fluggast erfüllt die Visabestimmungen nicht); der Fluggast seine Reisedokumente während des Fluges oder zwischen Check-in und Boarding vernichtet, oder der Fluggast deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung verweigert oder der Fluggast flyEgypt der Anfertigung einer Kopie seiner Reisedokumente nicht zustimmt;

10.2.8. Der Fluggast legt einen gesetzeswidrig erworbenen, nicht bei flyEgypt oder einem der bevollmächtigten Agenten gekauften, als verloren oder gestohlen gemeldeten oder gefälschten Flugschein vor oder der Fluggast kann sich nicht als die im Flugschein genannte Person ausweisen;

10.2.9. Der Fluggast legt einen Flugschein vor, der weder von flyEgypt noch von einem der bevollmächtigten Vertreter ausgestellt oder geändert wurde oder der beschädigt ist;

10.2.10. Der Fluggast befolgt nicht die flyEgypt Sicherheitsanweisungen vor dem Boarding oder an Bord des Flugzeugs oder die Anweisungen von Bodenpersonal oder Besatzungsmitgliedern und behindert diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Der Fluggast manipuliert das Flugzeug, dessen Ausrüstung oder irgendeinen Teil davon oder der Fluggast droht mit dieser;

10.2.11. Der Fluggast hat sich auf einem früheren Flug regelwidrig verhalten und Grund zur Annahme besteht, dass sich ein solches Verhalten wiederholen kann.

10.2.12. Der Fluggast hat auf einem früheren Flug einen der oben genannten Verstöße begangen und es besteht Grund zur Annahme, dass der Fluggast es noch einmal tun wird;

10.2.13. Der Fluggast begeht eine Straftat, während er sich am Check-In befindet, das Flugzeug besteigt oder verlässt oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start oder während der Fluggast eine Leistung von flyEgypt nutzt;

10.2.14. Der Fluggast gibt Drohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen von sich, belästigt andere, benutzt unanständige Worte oder bedroht, beschimpft oder beleidigt das Bodenpersonal oder Besatzungsmitglieder vor oder während des Besteigens des Flugzeugs oder beim Verlassen Flugzeugs oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start;

10.2.15. Der Fluggast befolgt nicht die flyEgypt Anweisungen im Bereich Sicherheit oder Wohlbefinden anderer Fluggäste (zum Beispiel in Bezug auf die Sitzverteilung; Lagerung von nicht aufgegebenem Gepäck; Rauchen; Alkoholkonsum; Drogengebrauch; Nutzung elektronischer Ausrüstung, einschließlich Mobiltelefonen, Laptop-Computern, PDAs [Minicomputern], tragbaren Rekordern, tragbaren Radios, CD-, DVD- und MP3-Playern, elektronischen Spielen und Übertragungsgeräten) oder der Fluggast verursacht Chaos und Unruhe an Bord;

10.2.16. Der Fluggast hat eine falsche Bombendrohung, Entführungsdrohung oder eine andere Sicherheitsbedrohung von sich gegeben (oder augenscheinlich von sich gegeben) oder von sich zu geben versucht;

10.2.17. flyEgypt ist (mündlich und schriftlich) von der Einwanderungsbehörde oder anderen Behörden des Landes, in oder durch das der Fluggast reisen möchte oder in dem der Fluggast eine Zwischenlandung geplant hat, darüber informiert worden, dass dem Fluggast die Einreise in dieses Land verweigert wird, selbst wenn der Fluggast über gültige Reisedokumente verfügt;

10.2.18. Der Fluggast versäumt es oder weigert sich, flyEgypt die in seinem Besitz befindlichen oder dem Fluggast zur Verfügung stehenden Informationen zu geben, die eine staatliche Behörde rechtmäßig über den Fluggast von flyEgypt verlangt hat, oder flyEgypt den Eindruck hat, dass die vom Fluggast zur Verfügung gestellten Informationen falsch oder irreführend sind;

10.2.19. Der Fluggast medizinisch gesehen flugunfähig ist;

10.2.20. Der Fluggast unrechtmäßig im Besitz von Drogen ist oder flyEgypt den hinreichenden Verdacht zu dessen Annahme hat.

 

11. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

 

12. Verpflichtungen von flyEgypt vor und während eines Fluges

flyEgypt stellt einem Fluggast Informationen und Anweisungen in Bezug auf den Sitz und die Verwendung zur Verfügung:

a) Sicherheitsgurte;

b) Notausgänge und Ausrüstung für den gemeinsamen Gebrauch der Fluggäste;

c) Schwimmwesten und Sauerstoffmasken für Fluggäste;

d) sonstige für den individuellen Gebrauch vorgesehene Ausrüstung;

flyEgypt muss den Fluggästen die Möglichkeit geben, beim Start, bei der Landung, bei Turbulenzen und auf Befehl der Flugzeugbesatzung Sicherheitsgurte anzulegen.

flyEgypt ist verpflichtet, die Fluggäste dahingehend zu unterweisen, wie sie ihr Gepäck und ihre persönlichen Gegenstände im Flugzeug verstauen können.

flyEgypt behält sich das Recht vor, während des Fluges zusätzliche, ungeplante Unterbrechungen vorzunehmen, die auf einen unverzichtbaren technischen Zwischenstopp zurückzuführen sind oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden.

flyEgypt informiert die Fluggäste über das Rauchverbot und die Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug. Im Bedarfsfall informiert die Fluggesellschaft die Fluggäste über Sofortmaßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu ergreifen sind

 

13. Verhalten an Bord des Flugzeuges

13.1. Verhalten an Bord

Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach dem begründeten Ermessen von flyEgypt derart, dass

  • das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder Gegenstände gefährdet werden,
  • Sie die Besatzung in der Ausführung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen, insbesondere in Fällen betreffend das Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder
  • Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,

wird flyEgypt jene Maßnahmen ergreifen, die flyEgypt für geeignet erachtet, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen Fällen kann flyEgypt Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie für Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen.

Außerdem behält sich flyEgypt das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.

Die Besatzung kann das Verstauen von Gegenständen (inkl. "leichten" elektronischen Geräten) während des Rollens, des Starts und der Landung anordnen, sofern der Gegenstand aufgrund der Größe, der Form oder des Gewichts von der Besatzung als sicherheitsgefährdend beurteilt wird.

13.2. Verpflichtungen des Fluggastes

a) Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Reisedokumente mit sich zu führen und alle Anforderungen des Staates zu erfüllen, in dem sich der Bestimmungsort, der Transitort oder der Zwischenstopp befindet. Ein Fluggast ist verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die flyEgypt entstehen, weil flyEgypt verpflichtet ist, den Fluggast in den Abflugstaat zurückzubringen, wenn dem Fluggast die Einreise in den Transitstaat oder den Bestimmungsstaat verweigert wurde;

b) Der Fluggast ist verpflichtet, einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seiner Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung seines Gepäcks einzuwilligen. Auch im Falle seiner Abwesenheit kann sein Gepäck untersucht werden um festzustellen, ob er in seinem Gepäck verbotene Gegenstände (siehe Artikel 9.4.) zum Transport übergeben hat oder mitführt. Sollte der Fluggast in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, kann flyEgypt dem Fluggast und seinem Gepäck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass sein Gepäck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschädigt wird, haftet flyEgypt grundsätzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

c) Der Fluggast  ist verpflichtet, bei einer Zollkontrolle seiner aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäckstücke anwesend zu sein. flyEgypt haftet nicht für Verluste oder Schäden, die während einer solchen Überprüfung oder aufgrund der Weigerung des Fluggasts gegen eine solche Überprüfung auftreten;

d) Auf Aufforderung der Besatzung die Sitze zu wechseln, wenn dies für die Wartung des Luftfahrzeugs oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist;

e) 12 Stunden vor einem Flug, bei tieferem Tauchen oder bei einem Zwischenstopp - 24 Stunden vor Abflug - nicht zu tauchen;

f) Im Falle eines gesundheitlichen Problems Erste Hilfe unverzüglich annehmen und dem Personal persönliche Angaben machen;

g) flyEgypt Gebühren für Verluste und Schäden zu zahlen, die der Fluggast durch seine Handlungen oder als Folge der illegalen Beförderung gefährlicher Güter und Tiere usw. verursacht hat;

h) Die Verwendung von Standbild- und Videokameras oder anderen elektronischen Geräten, die Fotos aufzeichnen oder aufnehmen können, sowie das Fotografieren oder Videoaufzeichnen von Personal und Ausrüstung der Fluggesellschaft ist verboten.

13.3. Benutzung elektronischer Geräte
Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte bis zu einem Gewicht von 1 kg (2.2 lbs), wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-Books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet; sofern solche Geräte mehr als 1 kg (2.2 lbs) Kilogramm wiegen oder aufgrund ihrer Größe nicht in die Sitztasche passen (z.B. Standard-Laptops), müssen diese während des Rollens, des Starts und der Landung des Flugzeuges ausgeschaltet und verstaut werden. Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck). Die Verwendung anderer elektronischer Geräte mit Sendefunktion (z.B. ferngesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Hörgeräte und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden. Während der Sicherheitsunterweisungen ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte untersagt. Außerdem kann das Bordpersonal aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren.

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B.Akku-Safe).

13.4. Anschnallpflicht

Der Fluggast ist gehalten während des Fluges grundsätzlich auf seinem Sitz Platz zu nehmen, dort besteht Anschnallpflicht.

13.5. Nichtraucherflüge
Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeuges und während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauch-verbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können einen Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in jedem Fall von Ihnen zu tragen.  

13.6. Alkoholische Getränke
Der Genuss von alkoholischen Getränken, die Sie selbst mit an Bord gebracht haben, ist während des gesamten Aufenthaltes an Bord untersagt. Sollten Sie die Regel nicht befolgen, können Sie von der zukünftigen Beförderung ausgeschlossen werden. Im Falle eines Verbots-verstoßes ist ein Fluggast verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen eine Strafgebühr zu zahlen. Die Flugbesatzung hat das Recht, an Bord genommenen Alkohol einzuziehen..

13.7. Allergien
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, aber auch im Sinne der anderen Fluggäste und der Flugsicherheit, dass Sie das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) über etwaige Allergien gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe spätestens 48 Stunden vor dem Abflug in Kenntnis setzen.

Die Fluggäste sind verpflichtet eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass es keine Kontraindikationen für Flugreisen gibt (MEDIF-Formular in Muttersprache und in Englisch). Fluggäste mit schweren Allergien, die unter 16 Jahre alt sind, können nicht unbeaufsichtigt reisen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, soweit der Fluggast eine Allergie mit der Folge einer erheblichen Gefährdung der eigenen Gesundheit gegen bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe besitzt, deren Absenz an Bord, in der Verpflegung oder der Raumluft nicht garantiert werden kann.

Fluggäste mit Allergien sind verpflichtet, leicht zugängliche On-the-Fly-Medikamente oder andere Allergieschutzmittel sowie einen schriftlichen Notfallplan mitzuführen. Der Fluggast erkennt an und stimmt zu, dass die Fluggesellschaft den Fluggästen die allergenfreie Umgebung sowohl im Cockpit als auch am Flughafen nicht garantieren kann.

 

 

 

 

14. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von flyEgypt richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.

 

15. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und flyEgypt alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder flyEgypt oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und flyEgypt befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

 

16. Änderungen

16.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB flyEgypt mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB flyEgypt vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB flyEgypt erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

16.2. 
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB flyEgypt abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

17. Mündliche Abreden

Diese BBB flyEgypt und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB flyEgypt und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang.

18. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 
 
TUI fly Vermarktungs GmbH  
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover  
Germany  
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 12.10.2020