Freebird Europe BBB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Freebird Airlines Europe Limited als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend Freebird Europe) 

1. Anwendungsbereich

1.1. 
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Freebird Europe) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Freebird Europe ausgeführt werden. 

1.2. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Freebird Europe ausführen lassen. Freebird Europe ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften. 

1.3. 
Zusätzlich zu diesen BBB Freebird Europe gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Freebird Europe und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang. 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Freebird Europe

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.  
Freebird Europe ist unter folgendem Kontakt erreichbar (auch für direkt bei Freebird Europe vorzunehmenden Anmeldungen wie Sportgepäck, Übergepäck u.ä.): 

Freebird Airlines Ground Operation 
Telefonnummer: +90 242 349 330 131 oder +90 242 349 330 142 
E-Mail: groundops@freebirdairlines.com 

 
Hauptsitz Freebird Airlines Europe Limited: 
259 Triq il Kbria II Mosta MST 1014 Malta 

3. Beförderung von Schwangeren

3.1.  
Schwangere Fluggäste befördert Freebird Europe bis zur 28. Schwangerschaftswoche ohne ärztliche Genehmigung. Dieser Termin kann dem Mutterpass entnommen werden, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Ab dem Ende der 28. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Genehmigung erforderlich, die die Flugtauglichkeit bestätigt. Die ärztliche Genehmigung muss innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt ausgestellt sein. Eine Beförderung nach dem Ende der 36. Schwangerschaftswoche (bei einer Mehrlingsschwangerschaft nach dem Ende der 32. Schwangerschaftswoche) wird abgelehnt. Wurden Hin- und Rückflug gebucht und fällt der Rückflug auf den Zeitraum nach der 36. Schwangerschaftswoche (bei einer Mehrlingsschwangerschaft nach dem Ende der 32. Schwangerschaftswoche) kann Freebird Europe bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern. Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren. 

4. Beförderung von körperlich eingeschränkten Passagieren

4.1. 
Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen keine Sitzplätze zugewiesen bekommen, an denen sie

  • den Zugang zu Notfallausrüstung versperren
  • die Notevakuierung des Flugzeugs behindern.
     

Unter einer Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person zu verstehen, deren Mobilität aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch), eines geistigen Mangels, eines Alters, einer Krankheit oder einer anderen Ursache eingeschränkt ist. Freebird Europe ist berechtigt, auf der Vorlage eines schriftlichen, ärztlichen Berichts (in englischer Sprache) über die Reisefähigkeit zu bestehen.

4.1.1. Sitzplätze an Bord für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
Alle Passagiere mit eingeschränkter Mobilität müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen Platz nehmen:

  • In der Regel in jeder Reihe am Fensterplatz „A“ oder „F“ sitzen;
  • Pro Reihe ist maximal ein Passagier mit eingeschränkter Mobilität zulässig.
     

Passagieren mit eingeschränkter Mobilität dürfen nicht die Plätze C und D sowie die Plätze in den Notausgangsreihen (Exit Plätze) zugewiesen werden.

4.2. Beförderung fluggasteigener Rollstühle / Umsteigehilfe an Flughäfen
Behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität wird Freebird Europe durch die Partnerunternehmen der Flughäfen eine Hilfestellung beim Transport zum/vom Flugzeug anbieten. Dieser Service ist kostenfrei und durch den Fluggast bei Buchung im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anzumelden.
Die kostenlose Mitnahme eines Rollstuhls für einen gehbehinderten Fluggast ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung hierfür ist:
a) dass dies bei der Buchung mitgeteilt wird,
b) die Beförderung des Rollstuhls wird spätestens drei Werktage (Montag-Freitag) vor dem Abflugdatum im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und
c) vom Servicecenter schriftlich bestätigt.
d) Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden. Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier bzw. dessen Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden.

Die Anzahl der beförderten Rollstühle pro Flug kann von Freebird Europe begrenzt werden, wenn dies aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften erforderlich ist.

Batteriebetriebene Rollstühle können unter folgenden Voraussetzungen transportiert werden:
• Die Batteriepole müssen durch Isolierung gegen Kurzschluss gesichert sein
• Die Batterie darf nicht betriebsbereit angeschlossen sein

Je nach Batterietyp muss zusätzlich Folgendes beachtet werden:
• Lithium-Batterien:
- Die Batterie darf 300Wh nicht überschreiten und eine Ersatzbatterie mit 300Wh bzw. zwei Ersatzbatterien mit je 160Wh dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden
- Bei faltbaren Rollstühlen muss die Batterie entfernt werden und geeignet verpackt (battery pack) in der Passagierkabine befördert werden

• Auslaufsichere Batterien (Gelbatterien):
- Die Batterie muss sicher, aber nicht betriebsbereit (siehe oben), am Rollstuhl befestigt sein
- Bei Rollstühlen, die dafür gebaut wurden, dass die Batterie entfernt werden kann, muss die Batterie entfernt und in fester Verpackung im Laderaum befördert werden

• Nassbatterien:
- Freebird Europe lehnt den Transport von nicht auslaufsicheren Nassbatterien ab.

Ab- und Umbauten am Rollstuhl müssen durch den Passagier / Begleitung vor dem Check-in erfolgen und können nicht vom Check-in- oder Verladepersonal oder der Flugzeugbesatzung durchgeführt werden. Der Rollstuhl muss transportfertig als Sondergepäck aufgegeben werden.

4.3. Beförderung eines Bordrollstuhls 
Bei Bedarf haben mobilitätseingeschränkte Fluggäste die Möglichkeit, kostenfrei einen Bordrollstuhl zu bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Bestellung bis spätestens drei Werktage (Montag bis Freitag) vor Abflug über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) erfolgt. Die Flugbegleiter sind Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen ihrer Möglichkeiten während des Fluges gerne behilflich. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Flugbegleiter nicht verpflichtet sind, die Fluggäste zu heben oder zu tragen. Die Hilfestellung der Flugbegleiter darf außerdem nur für den Weg vom Sitzplatz bis zur Toilettentür gegeben werden. Darüber hinaus gehende Hilfestellungen können ausschließlich durch eine mitreisende Begleitperson erfolgen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auf den von uns eingesetzten Flugzeugen sowohl der Sanitärbereich beengt als auch der Gangbereich schmaler ist als in anderen Verkehrsmitteln.

4.4. Assistenzhunde (Blindenführhunde / Signalhunde / Servicehunde)
Freebird Europe befördert Assistenzhunde kostenlos in der Kabine. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie einen Assistenzhund während des Flugs benötigen und ein Sachkundenachweis darüber, dass der Assistenzhund zweckmäßig ausgebildet wurde.

Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften ist die Anzahl der Assistenzhunde pro Flug im Fluggastraum begrenzt. Daher muss die Beförderung des Assistenzhunds im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden.

Für die Mitnahme des Assistenzhunds an Bord beachten Sie bitte auch folgende Regeln:

  • Der Hund passt vor meinen Sitzplatz (in den Fußraum meines Sitzplatzes).
  • Der Hund wird auf dem Boden vor meinem Sitzplatz angeleint liegen oder sitzen.
  • Der Hund wird in keinem Fall auf einem Fluggastsitz sitzen.
  • Wir empfehlen den Hund nicht mit einem Halsband, sondern mit einem Geschirr zu sichern.
     

Einstufungen: 

  • Blindenführhunde (engl. guide dog) haben die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und zeigen wichtige Orientierungspunkte wie Lifte, Treppen, Zebrastreifen oder Ampeln an.
  • Signalhunde oder Gehörlosenhunde (engl. hearing dog) unterstützen gehörlose und hörbehinderte Menschen beim Verständigen bzw. Anzeigen verschiedener Haushaltsgeräusche wie Klopfen oder Läuten an der Türglocke, Anzeigen von Alarmglocke, Wecker, Zeitschaltungen, Telefon, Schreien eines Babys, Rufen des Namens des Hundeführers/der Hundeführerin, Feueralarm. Die Hunde sind ausgebildet physischen Kontakt aufzunehmen und leiten ihre Partner/in zur Geräuschquelle hin.
  • Medizinische Signalhunde (engl. medical response dog) unterstützen Menschen mit Diabetes, indem sie auf deren Unter- oder Überzuckerung aufmerksam machen (engl. diabetes alert dog). Auch Epileptiker werden im Umfeld gewarnt, dass in Kürze ein epileptischer Anfall beginnen wird (engl. seizure alert dog). Die Hunde sind teils auch speziell darauf trainiert, einem Epileptiker während eines Anfalls zu helfen (engl. seizure response dog).
  • Servicehunde (engl. service dog) erbringen Hilfeleistungen, indem sie motorische Tätigkeiten durchführen und als Stützen zur Verfügung stehen. Beispielsweise können sie heruntergefallene Gegenstände aufheben, Türen öffnen oder den Lichtschalter betätigen. Eine vor allem in Deutschland weitere Bezeichnung für Hunde, die in unterschiedlichem Maße Unterstützung für Menschen mit Behinderungen leisten, ist Behindertenbegleithund. · Kombinationshunde sind derart ausgesuchte und ausgebildete Hunde, die die Fähigkeiten von Blindenführhunden und Signalhunden kombinieren und den mehrfachbehinderten Hundeführern kombinierte Tätigkeiten ausführen.
     

4.5. Passagiere mit Knochenbrüchen und Gipsverbänden
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten und benötigen ein ärztliches Attest zum Nachweis der Flugfähigkeit:

  • Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
  • Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.
     

Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten ist. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz.

Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen 2 weitere Sitzplätze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss, und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.

4.6. Begleitperson 
Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf Freebird Europe verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt. Freebird Europe befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Passagiere besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.

4.7. Kranker Passagier 
Der Transport auf dem Luftweg kann zu Gesundheitsrisiken führen. Kranke Passagiere werden nur akzeptiert, wenn sie über eine schriftliche Fluggenehmigung / einen Gesundheitsbericht eines Arztes verfügen (vorzugsweise in englischer Sprache). Fluggäste, die Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen oder unvorhersehbare medizinische Hilfe benötigen, werden normalerweise nicht für die zusätzlichen Leistungen belastet. Wenn eine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit eines Arztes erforderlich ist, muss diese Bescheinigung auch eine Erklärung über die Notwendigkeit einer Begleitperson / Anwesenheit enthalten. Ist aufgrund der Bescheinigung eine Begleitperson erforderlich müssen die Passagiere ihre eigene Begleitperson zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.

4.8. Passagier mit Sauerstoffbedarf   
Passagiere, die während des Fluges therapeutischen Sauerstoff benötigen, dürfen die von Freebird Europe zur Verfügung gestellten Geräte nur im medizinischen Notfall benutzen. Anderer tragbarer Sauerstoff (eigener Sauerstoff), ausgenommen kleine 2L / 200bar-Flaschen, darf während des Fluges nicht verwendet werden, es sei denn, dieser entspricht den Bestimmungen für gefährliche Güter. Die Gesamtzahl der Sauerstoffflaschen ist auf höchstens 10% der Kabinenkonfiguration beschränkt. Freebird Europe akzeptiert die leeren Sauerstoffflaschen des Passagiers mit geöffneten Ventilen als aufgegebenes Gepäck.
Der Fluggast muss eine ärztliche Bescheinigung mit sich führen aus der Folgendes hervorgeht:
- Grund für den Sauerstoffbedarf
- Attestierung der Fitness zum Fliegen

Die Besatzung muss darüber informiert werden, dass Sauerstoff benötigt wird.

Der Anforderung für therapeutischen Sauerstoff bzw. die Mitnahme eigener Sauerstoffflaschen ist anmeldepflichtig im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.).

5. Beförderung von Kindern und Jugendlichen

5.1. Kleinkinder  
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen nicht befördert. Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) ist unter folgenden Bedingungen möglich: Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) und auf maximal 20 Kleinkinder pro Flug begrenzt. Freebird Europe Flugzeuge sind nicht mit Babywiegen ausgestattet. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene (Mindestalter 18 Jahre, es sei denn es ist das Elternteil des Kindes) darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten, hierbei wird das Kleinkind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert, der nach Anweisung des Bordpersonals anzulegen ist. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Passagiere müssen, wenn sie es wünschen, mit dem Buggy bis zum Gate des Flugzeugs beim Einsteigen gelassen werden. 

5.2. Kinder 
Als Kinder gelten auf Freebird Europe Flügen Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, also Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren. 

  • Jedes Kind muss von einem Erwachsenen begleitet werden, es sei denn, das Kind reist als unbegleiteter Minderjähriger. Die Person, die das Kind begleitet, muss mindestens 18 Jahre alt sein (es sei denn, diese ist ein minderjähriger Elternteil des Kindes). 

  • Freebird Europe akzeptiert keine Rückhaltesysteme für Kinder, wenn die Sitzkapazität und - abmessungen begrenzt sind. 

  • Drei Kinder dürfen nicht nebeneinander sitzen. 

HINWEIS: In manchen Ländern müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen. 

Freebird Europe stellt keine Begleitung oder Aufsicht und haftet nicht für Folgen mangelnder Begleitung oder Aufsicht. 

6. Beförderung von Gepäck

6.1. Freigepäck- und allgemeine Regelungen 
Soweit nicht in Artikel 6.2. für Sonder- und Übergepäck abweichende bzw. ergänzende Regelungen enthalten sind, gelten für die Beförderung von Gepäck auf Freebird Europe Flügen die nachstehenden Regelungen:

6.1.1. Aufgabe, Beförderung und Auslieferung 
(a) Freebird Europe kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 6.2.

(b) An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.

(c) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.

(d) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.

(e) Das Gepäck des Fluggastes wird nicht befördert, wenn der Fluggast nicht in das Flugzeug, in das es eingeladen wird, einsteigt oder der Fluggast das Flugzeug nach dem Anbordgehen vor dem Start oder an einem Zwischenlandeort verlässt, ohne wieder an Bord zu gehen.

(f) Im Falle von verloren gegangenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck muss Freebird Europe unverzüglich nach der Ankunft verständigt werden. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Inhaber der Gepäckidentifizierungsmarke ohne Beanstandung zum Abholzeitpunkt ist der Anscheinsbeweis, dass das Gepäck in einwandfreiem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag abgeliefert wurde.

Freebird Europe unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet Freebird Europe nicht. Es wird empfohlen keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.

In Übereinstimmung mit Art. 20 des Montrealer Übereinkommens und / oder Art. 20 und 21 des Warschauer Abkommens übernimmt Freebird Europe keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die im aufgegebenen Gepäck unter Verstoß gegen die Bestimmungen befördert werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Folgeschäden und indirekte Schäden, die durch den Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck entstehen.

6.1.2. Freigepäck, Handgepäck, Maximalgewicht und -maße 
Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm und einer maximalen Größe von 80cm x 65cm x 45cm einschließlich Gepäckgriff und Räder pro Fluggast transportiert Freebird Europe bei Flugbuchung im Perfect-Tarif als Freigepäck (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen). Dies gilt auch für Gepäck von Kindern. Für Kleinkinder unter 2 Jahren beträgt die Freigepäckgrenze 10 Kilogramm. . 

Bei Flugbuchung im Pure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck.

Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifs erhebt Freebird Europe Zuschläge.

Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes innerhalb derselben Buchungsnummer möglich ist. Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs. Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 32 Kilogramm wiegen.

Zusätzlich kann pro Person ein Handgepäckstück (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 8 Kilogramm) sowie zusätzlich einer der folgenden Gegenstände kostenlos als Handgepäck befördert und an Bord genommen werden:
1 Handtasche, 1 Mantel, 1 Einkaufstasche mit Artikeln, die im Duty-Free-Shop gekauft wurden, 1 Regenschirm (ausgenommen solche mit spitzem Ende) oder Gehstock, 1 kleine Kamera oder Fernglas, Bücher und Zeitschriften zum Lesen während des Fluges, Babynahrung, 1 Laptop.
Bei Platzmangel in der Kabine müssen diese Gegenstände als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Kleinkinder unter 2 Jahren haben kein freies Handgepäck. Ein Buggy wird kostenfrei befördert.

Das Handgepäck vom Fluggast ist in jedem Fall unter den vor dem Fluggast befindlichen Sitz oder in ein Gepäckfach in der Kabine des Flugzeugs zu verstauen. Wenn das Handgepäck die veröffentlichten, maximalen Grenzen überschreitet, wird es nicht zur Beförderung in der Flugzeugkabine genehmigt und ist aufzugeben. Übergepäckzuschläge können anfallen. An manchen Flughäfen gibt es Einschränkungen bzgl. der Beförderung von Flüssigkeiten, Aeorosolspray und Gel. Fluggäste sollten beim Abflughafen die bestimmten Sicherheitseinschränkungen erfragen.

Es besteht kein Anspruch auf Beförderung von Gegenständen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und die nicht für den Transport im Flugzeugraum als aufgegebenes Gepäck geeignet sind (z. B. zerbrechliche Musikinstrumente). Solche Gegenstände werden nur befördert, wenn dies Freebird Europe im Voraus mitgeteilt wurde und wenn Freebird Europe sie für den Transport akzeptiert hat. Da es sich bei diesen Gegenständen um Sondergepäck handelt, wird ein Aufpreis von EUR 8,00 pro Strecke/kg erhoben. Wenn Sie aufgefordert werden, Ihr Gepäck beim Check-in oder am Gate abzustellen, übernimmt Freebird Europe keine Haftung für dieses Gepäck, es sei denn, es wurde ein gebührenpflichtiger Vertrag über die Hinterlegung geschlossen.

6.1.3. Vom Flughafensicherheitspersonal entfernte Gepäckgegenstände
Freebird Europe haftet unter keinen Umständen für Gegenstände, die vom Flughafensicherheitspersonal aus dem Gepäck des Fluggast aus Sicherheitsgründen entfernt und/oder zurückgehalten wurden.

6.1.4. Im Duty-Free-Shop gekaufte Produkte  
Die im Duty-Free-Shop gekauften Produkte werden zusammen mit der Rechnung in eine spezielle Tüte gelegt und die Tüte sollte versiegelt werden. Dieses Gepäckstück darf erst an Bord gebracht werden, nachdem das Gepäckstück und die Rechnung an der Sicherheitskontrolle überprüft wurden. Wenn der Passagier mit einem Transit über einen anderen Flughafen zum endgültigen Bestimmungsort reist, sollte der Passagier das vom Geschäft zur Verfügung gestellte spezielle Duty-Free-Gepäck erst am endgültigen Bestimmungsort öffnen. Andernfalls kann der Inhalt des Gepäcks am Transitflughafen / Sicherheitspunkt sichergestellt werden. Falls nicht anders angegeben, muss der Passagier die Sicherheitsbeamten am Flughafen kontaktieren.

6.2. Beförderung von Sonder-/Übergepäck 
HINWEIS: Die nachstehenden Regelungen (a) bis (l) gelten nur für die Beförderung mit Freebird Europe. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.

(a) Allgemeines 
Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die die in Artikel 6.1.2. genannten Freigrenzen, Maß- und Gewichtsvorgabenhinaus, sowie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) durch Freebird Europe ist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. 
Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm pro Stück sowie Tiere (auch Assistenzhunde) werden nur bei Vorlage einer von Freebird Europe schriftlich bestätigten Anmeldung befördert. Dies ist aus Sicherheitsgründen und, weil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig. Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Über-/Sondergepäck sind die verfügbare Kapazität und einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden. 
(b) Sollte nicht angemeldetes Sondergepäck vom Abfertigungsagenten entgegen den vorstehenden Regelung unter (a) ausnahmsweise akzeptiert werden, erfolgt das gegen Zahlung eines zusätzlichen Serviceentgelts direkt am Flughafen. 
(c) Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sondergepäckkapazität können nicht erstattet werden. 
(d) Übergepäck kostet je Flugstrecke zusätzlich EUR 8,00 pro Kilogramm. 
(e) Sportgeräte wie Tauchgepäck, Skier/Snowboards, Surfbretter, Sailboards, u. ä. können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Entgelts von EUR 35,00 auf Freebird Europe Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. 
Der Preis für nicht in Anspruch genommene, gebuchte Sportgepäckkapazität kann nicht erstattet werden. Sportgepäck muss im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) vor Abflug angemeldet werden, da nur eine begrenzte Ladekapazität zur Verfügung steht. 
(f) Sofern Musikinstrumente nicht die übliche Größe und das übliche Gewicht für Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 8 Kilogramm) überschreiten, können diese in der Kabine mitgeführt werden. Die Beförderung von Instrumenten, die größer sind als diese üblichen Handgepäck-Maße, müssen über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) gesondert angefragt und von dort rückbestätigt werden. Diese Instrumente werden nur gut verpackt (Hartschale) im Frachtraum befördert. 
(g)Rettungswesten mit CO2 Patronen, Tauchlampen und Tauch-Scooter sind über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anzumelden und für die Beförderung ist eine separate Bestätigung durch Freebird Europe erforderlich. Für die Anmeldung eines Tauch-Scooters muss das Sicherheitsdatenblatt der Batterie eingereicht werden. 
(h) Sportwaffen werden nur eingeschränkt befördert, bei Zustimmung des Luftfrachtführers und nach dessen Vorgaben. Die Beförderung von Sportwaffen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die mitgeführte Munition ist getrennt von der Waffe sicher zu verpacken und anmelde- sowie genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Mitführung von Waffen und Munition ist der Fluggast verantwortlich. 
(i) Die Beförderung von Rollstühlen erfolgt kostenlos, eine vorherige Anmeldung und Rückbestätigung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) ist erforderlich. Es werden keine E-Bikes durch Freebird Europe befördert, E-Bikes gelten nicht als Mobilitätshilfe. 
(j) Eine Beförderung von medizinischem Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.), es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken). Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können. 

Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenfrei befördert: 

  • Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren 

  • Eigener Sauerstoff 

  • Katheter 

  • Verbandsmaterial 

  • Gehhilfen (Krücken, Rollator) 

  • Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen) 

  • Hygieneartikel (Windeln) Stoma 

  • Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer 

  • Prothesen 

  • Notfallkoffer bei Ärzten 

  • Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät 

  • Absauggeräte, Irrigatoren 

  • Arzneimittel, Spritzen und besondere Lebensmittel 

Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (z.B. Pflegemittel, Wäsche etc.) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der Übergepäckgebühr in Höhe von je Flugstrecke EUR 8,00 pro Kilogramm befördert. 

(k) Verpackung von Sondergepäck: 
Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen separat zu verpacken. Freebird Europe kann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist. Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von Freebird Europe - es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung zu sorgen. Freebird Europe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren. 

Fahrräder müssen entsprechend verpackt sein, zusätzlich müssen die Lenkstangen und die Pedalen nach innen gedreht, Kette und Schaltung abgedeckt werden. 
Tauchflaschen müssen vollständig entleert sein. 
Tauchlampen dürfen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Die Energiequelle (Batterie) und das Leuchtmittel (Birne) müssen voneinander getrennt sein. 
Der Inhalt der Sportgepäckstücke kann auf Verlangen durch das Check-In Personal kontrolliert werden. 
Weihnachtsbäume müssen für den Transport zwingend in einem Netz verpackt sein. 

(l) Den Nachweis über aufgegebenes Sonder-/Sportgepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen. 
Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern. Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. 

Freebird Europe unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet Freebird Europe nicht. 

6.3. Tierbeförderung 
6.3.1. Allgemeines 
Freebird Europe befördert keine Tiere im Frachtraum des Flugzeugs, weder als Fracht noch als aufgegebenes Gepäck. Der Transport von Haustieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations. Bei Nichteinhaltung der nachstehenden Beförderungsbedingungen ist Freebird Europe berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet Freebird Europe nicht. Nur Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Kleinvögel werden von Freebird Europe zur Beförderung in der Kabine akzeptiert. Wildtiere sind generell verboten. 

6.3.2. 
Haustiere müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Tier muss sich in einem geeigneten und sicheren Transportbehältnis befinden, das vom Fluggast zu stellen ist. Die Anzahl der Tiere pro Flug ist auf max. 6 begrenzt, daher ist in jedem Fall eine Anmeldung und Rückbestätigung erforderlich. Hunde und Katzen müssen mind. 10 Wochen alt sein. Für eine Beförderung in der Kabine muss eine flexible, wasserdichte, geeignete Tragetasche/Transportbox, die die Maße 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf, verwendet werden. Das Tier darf inklusive der Tragetasche/Transportbox das maximale Gewicht von 8 Kilogramm nicht überschreiten. Der Kopf des Tieres darf nicht aus der Tragetasche herausschauen. Während des gesamten Fluges darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Der Behälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Jedes Tier-Transportbehältnis muss zum Schutz des Tieres gegen innere und äußere Schäden bei der Luftbeförderung geeignet sein. Freebird Europe übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren. Assistenzhunde werden kostenlos, ohne Transportbehältnis, in der Kabine befördert (vgl. hierzu auch Artikel 6.4.). 

Personen, die ein Tier in der Kabine befördern, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf folgenden Sitzplätzen sitzen. Sitzplätze in der ersten Reihe, Sitzplätze am Notausgang (XL-Sitz) und Sitzplätze am Gang. 

Freebird Europe übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden. 

Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Haustier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt Freebird Europe. Die Beförderung von Haustieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2.). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 10 Wochen werden von Freebird Europe nicht befördert. 

6.3.3. Begleithunde für behinderte Fluggäste 
Begleithunde für behinderte Fluggäste werden zuschlagsfrei in der Kabine befördert, vorausgesetzt, dass die Rechtsvorschriften der jeweiligen Staaten eingehalten werden und eine Voranmeldung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter erfolgt ist (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). 

6.4. Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus 
Sofern Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithium-Ionen-Zellen oder -Akkus (max.100Wh) bzw. mit Lithium-Metall-Zellen oder -Akkus (max.2g Lithiumgehalt) betrieben werden gelten folgende zusätzliche Vorschriften: 

  • Sie sind vorzugsweise in der Fluggastkabine im Handgepäck mitzuführen. 

  • Im aufgegebenen Gepäck mitgeführte Geräte müssen komplett ausgeschaltet (d.h. nicht im Bereitschaftsmodus oder im Ruhezustand) und vor Beschädigung geschützt sein. Dem versehentlichen Einschalten der Geräte muss vorgebeugt werden. 

Bei Gepäckstücken, die einen Lithium-Akku enthalten (Smart Luggage), muss der Akku herausgenommen werden können. Solche Gepäckstücke dürfen nur dann als Gepäck und als Handgepäck befördert werden, wenn der Akku entfernt und separat im Handgepäck mitgeführt wird. 

Für Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh gelten folgende Vorschriften: 

  • Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh (z.B. professionelle Kameras, mobile medizinische Geräte, Powerbanks), müssen als Handgepäck befördert werden und bedürfen der vorherigen Anmeldung und Zustimmung der Fluggesellschaft. 

  • Lithium-Metall-Akkus dürfen maximal 2g Lithium enthalten, außer für ein elektronisches, medizinisches Gerät; hier gilt ein Maximalwert von höchstens 8g Lithium 

  • Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistungsfähigkeit zwischen 100Wh und maximal 160Wh als Ersatz dürfen ebenfalls nur nach Genehmigung durch die Fluggesellschaft mitgenommen werden. Auch hier gilt ein Limit von höchstens 2 Ersatzakkus. 

Weitere Einzelheiten zur Beförderung von Batterien und Akkus entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). 

7. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre. 

8. Verhalten an Bord des Flugzeuges

8.1. Benutzung elektronischer Geräte 
An Bord von Freebird Europe können Sie kleine elektronische Geräte mit deaktivierter Sende- und Empfangsfunktion (Flugmodus) in allen Flugphasen verwenden. Hierzu zählen eBook-Reader, Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. Um diese Geräte an Bord zu nutzen, aktivieren Sie bitte vor dem Start den Flugmodus und lassen Sie diesen während des gesamten Fluges aktiviert. Bei größeren Geräten wie Laptops müssen während des gesamten Fluges alle Sende- und Empfangsfunktion vor dem Start deaktiviert werden. Bitte beachten Sie, dass diese Geräte vor dem Start und zur Landung sicher verstaut werden müssen und daher eine Benutzung während dieser Phasen nicht möglich ist. Andere Geräte zum Beispiel DVD-/ CD-Player, elektronische Spiele, Kameras oder MP3-Player, dürfen abhängig von der Größe des Geräts während aller Flugphasen bei uns an Bord benutzt werden. 

Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Flugmodus (bitte beachten Sie, dass der Betrieb von elektronischen Geräten, die über eine Sende-/ Empfangsfunktion verfügen, aber keinen Flugmodus bieten, an Bord nicht gestattet ist), Funkgeräten, Fernseh-Empfängern, ferngesteuertem Spielzeug, UMTS, Radioempfängern, GPS Empfänger, Bluetooth fähige Endgeräte ( kabellose Tastaturen, Kopfhörer, etc.) und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Sollten Sie andere elektronische Geräte verwenden wollen, fragen Sie bitte vor Gebrauch das Bordpersonal. 
Auf dem Weg zur Startbahn, sowie während Start und Landung müssen die elektronischen Geräte so gesichert sein, dass eine Verletzung Dritter ausgeschlossen ist. Größere Geräte müssen vor dem Start und zur Landung sicher im Handgepäck, unter dem Sitz oder in den Gepäckfächern verstaut werden. 

Ersatzbatterien (dazu gehören auch Powerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B. Akku-Safe). 

Während der Sicherheitsunterweisungen ist höchste Aufmerksamkeit erforderlich. Aus diesem Grund ist die Benutzung jeglicher elektronischer Geräte während dieser Zeit untersagt. Außerdem kann die Crew aus Sicherheitsgründen jederzeit anweisen, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden müssen. Das gilt unter anderem im Fall von speziellen Anflugverfahren. 

8.2. Sicherheitsmaßnahmen durch die Besatzung 
Verhält ein Fluggast sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass 

(a) das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder 
(b) die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder 
(c) die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder 
(d) sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt, 

kann Freebird Europe Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. Freebird Europe kann diesen Fluggast - falls erforderlich und verhältnismäßig - aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt. 

8.3. Nichtraucherflüge 
In Umsetzung des Bundes-Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen in allen Bereichen unserer Flugzeuge und während des gesamten Aufenthalts an Bord untersagt. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Verstöße gegen das Rauchverbot werden sofort zur Anzeige gebracht und können die Unterbrechung oder sogar den Abbruch des Fluges nach sich ziehen. Die hierdurch entstehenden Schäden werden vom verursachenden Passagier getragen. 

9. Einschränkung / Verweigerung von Beförderung und Gepäck

(a) Freebird Europe kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen: 

(I) die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen; 

(II) der Fluggast medizinisch gesehen flugunfähig ist; 

(III) der Fluggast begeht eine Straftat, während er sich am Check-in befindet, das Flugzeug besteigt oder verlässt oder an Bord des Flugzeugs vor dem Start oder während der Luftbeförderung; 

(IV) wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen; 

(V) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachgegenstände dar; 

(VI) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert. Auf Verlangen hat der Fluggast der Durchsicht des aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- und andere Beamte beizuwohnen. 

(VII) der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt; 

(VIII) der Fluggast führt nicht alle für die Ein/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung; 

(IX) der Fluggast hält sich nicht an die Vorschriften, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, einschließlich Vorschriften für mitreisende Haustiere); 

(X) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die gebuchte Person ist; 

(XI) der Fluggast gibt Drohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen von sich, belästigt andere oder bedroht, beschimpft oder beleidigt das Bodenpersonal oder Besatzungsmitglieder vor oder während des Besteigens des Flugzeugs, an Bord oder beim Verlassen des Flugzeugs; 

(XII) der Fluggast hat eine falsche Bombendrohung, Entführungsdrohung oder eine andere Sicherheitsbedrohung von sich gegeben (oder augenscheinlich von sich gegeben) oder von sich zu geben versucht; 

(XIII) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von Freebird Europe oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von Freebird Europe, insbesondere was das Rauchen, den Konsum von Alkohol oder Drogen anbelangt; 

(XIV) der Fluggast hindert die Besatzungsmitglieder an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben; 

(XV) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich; 

(XVI) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von Freebird Europe geführt hat, oder Freebird Europe hat dem Fluggast Hausverbot erteilt. 

In den oben genannten Fällen ist Freebird Europe berechtigt, alle zumutbaren erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Konsequenzen eines solchen Verhaltens zu verhindern. Freebird Europe ist berechtigt, den Passagier zum Verlassen des Flugzeugs aufzufordern bzw. die Weiterbeförderung des Passagiers auf Anschlussflügen und auf Flügen des gesamten Streckennetzes von Freebird Europe zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern zu verweigern. Der verantwortliche Pilot ist ferner berechtigt, alle angemessenen und notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten und / oder wiederherzustellen. Straf- und Zivilverfahren werden gegen Passagiere eingeleitet, die eine solche Straftat an Bord eines Flugzeugs begehen. 

(b) Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit Freebird Europe. Unter den Voraussetzungen des Artikels 4.6. darf Freebird Europe verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer andern Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt 

10. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Freebird Europe richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.  

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. 

11. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Freebird Europe alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Freebird Europe oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. 
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. 
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Freebird Europe befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln. 

12. Änderungen

12.1.  
TUI fly Vermarktungs GmbH kaufen sich das Recht vor, diese BBB Freebird Europe mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur Benachrichtigung der Berechtigung. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Freebird Europe vom endgültigen ihre Geltung an bereit gehört. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Freebird Europe wissen der Benutzer sein Einverständnis zu den Rechten. 

12.2.  
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Freebird Europe abzuwenden, zu gehören oder zu gehören, zu gehören. 

13. Mündliche Abreden

Diese BBB Freebird Europe und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Freebird Europe und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover 
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 05.04.2022