Luxair BBB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUI fly Vermarktungs GmbH (nachfolgend ABB TUI fly) als vertraglicher Luftfrachtführer für die Beförderungen mit der Luxair als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend Luxair) 

1. Anwendungsbereich

1.1. 
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Luxair) finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUI fly Vermarktungs GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUI fly (im Folgenden ABB TUI fly genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Luxair ausgeführt werden. 

1.2. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUI fly Vermarktungs GmbH wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Luxair ausführen lassen. Luxair ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3. 
Zusätzlich zu diesen BBB Luxair gelten die ABB TUI fly. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Luxair und den ABB TUI fly, haben die ABB TUI fly Vorrang. 

 

2. Kontakt zu TUI fly Vermarktungs GmbH und zu Luxair

2.1. 
TUI fly Vermarktungs GmbH ist unter folgender Anschrift erreichbar: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 

2.2.  
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter verwiesen. Kontaktinformationen zum TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter finden Sie unter:

https://www.tui.com/service-kontakt/flug/kontakt

2.3.  
Alle direkt bei Luxair vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Luxair Call Center unter folgenden Kontaktdaten vorgenommen: 

Luxair 
Telefonnummer: 00352 2456 4711 
E-Mail: backofficecc@luxair.lu 

Internet: http://www.luxair.de/cms/luxair.php?p=DE 

 

3. Zusatzleistungen

Aktuelle Gebühren für Zusatzleistungen, die direkt bei Luxair buchbar sind, können der Webseite von Luxair entnommen werden oder direkt beim Luxair Call-Center (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.3) angefragt werden. 

 

4. Beförderung von Schwangeren

Bis zur 36. Schwangerschaftswoche können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne ärztliches Attest reisen. Nach der 36. Schwangerschaftswoche benötigen sie ein gynäkologisches Attest, das Auskunft darüber geben sollte, dass der Passagier trotz Schwangerschaft fliegen darf. Liegt eine Schwangerschaftskomplikation vor, muss der Passagier ein ärztliches Attest vorlegen, das höchstens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt wurde. Es ist wenig ratsam in den ersten 7 Tagen nach der Geburt zu fliegen. Eine Reisegenehmigung vom behandelnden Arzt ist erforderlich. 
Bemerkung: Auf einem gynäkologischen Attest müssen der voraussichtliche Entbindungstermin sowie alle Flugdaten angegeben werden. 

 

5. Allgemeines

5.1.1. 
Es wird nur der Fluggast befördert, dessen Name auf dem Flugschein und, im Falle eines elektronischen Flugscheins, im Buchungssystem, auf dem Flugcoupon und allen zugehörigen Flugcoupons sowie auf dem Passenger-Receipt des Flugscheins verzeichnet ist. Luxair behält sich das Recht vor, die Ausweisdokumente der Fluggäste zu überprüfen. Alle Fluggäste müssen in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt der Reise ihre Identität und diejenige der Personen nachzuweisen, für die sie verantwortlich sind. 

5.2. Reihenfolge und Nutzung der Coupons 

5.2.1. Allgemeines 
Der zum Ausstellungsdatum geltende Tarif ist nur dann gültig, wenn der Flugschein vollständig und in der vorgegebenen Reihenfolge der Coupons für die angegebene Reise und zu den angegebenen Daten genutzt wird. Eine abweichende Nutzung kann gemäß den nachstehend genannten Bedingungen Aufschläge nach sich ziehen. Die Berechnung der einzelnen Leistungen und Daten, die auf dem Flugschein angegeben sind, beziehen sich auf einen Abflug- und einen Bestimmungsort sowie eventuell vereinbarte Zwischenlandungen. Der Flugschein verliert seine Gültigkeit, wenn die Coupons nicht in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden. 

5.2.2. 
Der Fluggast sollte sich bewusst sein, dass bestimmte Änderungen Tarifanpassungen zur Folge haben, andere hingegen nicht. 

5.2.3. 
Bestimmte Tarife gelten für bestimmte Daten und für Flüge wie auf dem Flugschein angegeben und sind damit nicht veränderbar, ausgenommen bei Bezahlung entsprechender Änderungsgebühren. 

5.2.4. 
Jeder Flugcoupon aus einem Flugschein ist eine Berechtigung für die Beförderung in einer bestimmten Klasse, zum angegebenen Flugdatum und Flug, für den die Buchung erfolgt ist. Sofern die Ausstellung eines Flugscheins zunächst ohne feste Reservierung erfolgt, wird die endgültige Reservierung dann entsprechend dem Tarif und der Verfügbarkeit vorgenommen. 

5.2.5. 
Wenn ein Fluggast seine Reise vorzeitig abbricht, ohne alle Flugcoupons zu nutzen, wird er ggf. zur Zahlung einer zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Pauschale verpflichtet, die für die Rückführung des aufgegebenen Gepäcks entsteht. 

5.3. Identifizierung der Beförderungsgesellschaft 

Der Name Luxair kann abgekürzt und als Airline Code oder anderweitig auf dem Flugschein angegeben werden. Die Anschrift von Luxair entspricht derjenigen des gemeldeten Sitzes oder der Hauptniederlassung der Gesellschaft. 

 

6. Buchungsanforderungen

6.1. Allgemeines 
Buchungen für Fluggäste werden durch Luxair oder ermächtigte Agenten vorgenommen. Luxair händigt dem Fluggast auf Wunsch eine schriftliche Buchungsbestätigung aus. 
Bestimmte Tarife sind an Bedingungen geknüpft, die das Recht des Fluggastes auf Änderung oder Stornierung von Buchungen einschränken oder ausschließen. 

6.2. Ausstellungsschlusszeiten für Flugscheine 
Bezahlt ein Fluggast seinen Flugschein nicht rechtzeitig vor Ausstellungsschluss wie von Luxair oder den ermächtigten Agenten festgelegt, kann die Buchung gelöscht und der Platz an einen anderen Fluggast vergeben werden. 

6.3 Persönliche Daten 

6.3.1.  
Der Fluggast erklärt sich mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten zu folgenden Zwecken an Luxair einverstanden: Durchführung einer Buchung, Bereitstellung von Zusatzleistungen, Vorbereitung und Durchführung von Leistungen, Immigration und Einreise, Weitergabe von Daten an die zuständigen Behörden, Sicherstellung der in Artikel 9 und 13 der vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen erläuterten Verhaltensvorschriften des Fluggastes. 
 
6.3.2.  
Zu diesem Zweck erlaubt der Fluggast Luxair ausdrücklich die Aufbewahrung, Nutzung und Weitergabe seiner Daten an eigene Agenturen, ermächtigte Agenten, Behörden, andere Beförderungsgesellschaften oder Dienstleister oben genannter Leistungen, einschließlich der in Artikel 9.1.3. erläuterten Daten. 
 
6.3.3.  
Sämtliche durch Luxair erfassten Daten werden nach dem entsprechenden Gesetz vom 2. August 2002 und dessen aktueller Fassung zum Schutz von Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten erfasst und behandelt. 

6.4 Sitzplatzreservierung, Bordservice und Flugzeugtyp 
Luxair versucht die vorab vorgenommene Sitzplatzauswahl zu berücksichtigen, kann diese jedoch nicht garantieren. Luxair behält sich das Recht vor, Sitzplätze jederzeit zu ändern, auch nach dem Einsteigen. 
Dies kann aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder aufgrund Höherer Gewalt notwendig sein. Luxair bemüht sich so gut wie möglich den Wünschen der Fluggäste an Bord gerecht zu werden, insbesondere bei der Auswahl an Getränken, besonderen Mahlzeiten, Medienangebot usw. Sollte dies aus Gründen der Sicherheit, für die Luxair nicht verantwortlich ist, jedoch nicht möglich sein, übernimmt Luxair hierfür keine Verantwortung, auch nicht, wenn die Leistungen bei der Buchung bereits vereinbart wurden. 

Der zum Zeitpunkt der Buchung oder später angegebene Flugzeugtyp kann jederzeit geändert werden. Aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen, die sich dem Einfluss von Luxair entziehen, kann die Luftfahrtgesellschaft gezwungen sein, den Flugzeugtyp zu ändern. Hierfür lehnt Luxair jegliche Haftung ab. 

 

7. Check-In und Einsteigen

7.1. 
Die Meldeschlusszeiten für den Check-in können abhängig vom Flughafen unterschiedlich sein. Luxair empfiehlt den Fluggästen, sich über die Meldeschlusszeiten zu informieren und diese einzuhalten. Luxair behält sich das Recht vor, die Buchung eines Fluggastes zu stornieren, wenn dieser die angegebenen Meldeschlusszeiten nicht einhält. Luxair oder unsere ermächtigten Agenten informieren unsere Fluggäste über die Meldeschlusszeiten ihres jeweils ersten Abflugs. 
Alle Informationen über die Meldeschlusszeiten für Flüge mit Luxair sind auf http://www.luxair.lu/ zu entnehmen. 

7.2. 
Der Fluggast ist verpflichtet, rechtzeitig vor Abflug allen notwendigen Formalitäten nachzukommen und die Meldeschlusszeiten einzuhalten. Wenn der Fluggast diesen Pflichten nicht nachkommt und die für den Check-in notwendigen Dokumente nicht vorlegen kann, kann Luxair seine Buchung streichen, ohne dass der Fluggast irgendwelche Ansprüche geltend machen kann. 

7.3. 
Der Fluggast ist verpflichtet, sich zu der beim Check-in angegebenen Zeit rechtzeitig am Flugsteig zum Einsteigen einzufinden. Andernfalls behält sich Luxair vor, die Buchung zu streichen. 

7.4. 
Bei Nichteinhaltung der unter Artikel 8 genannten Bedingungen übernimmt Luxair keinerlei Haftung für Verluste, Einbußen oder Ausgaben, die dem Fluggast entstehen. 

 

8. Recht auf Verweigerung der Beförderung

8.1. Recht auf Verweigerung der Beförderung 
Luxair kann die Beförderung eines Fluggastes verweigern, wenn die Gesellschaft diesen schriftlich vor der Buchung darüber informiert hat, dass sie den Fluggast zu keinem Zeitpunkt und auf keinen ihrer Flüge nach dem angegebenen Datum befördert. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Fluggast auf einem der vorangegangen Flüge gegen die in Artikel 9 und/oder 13 genannten Verhaltensregeln verstoßen hat. Ferner behält sich Luxair das Recht vor, die Beförderung oder Weiterbeförderung des Fluggastes zu verweigern oder seine Buchung zu streichen, wenn Folgendes zutrifft: 

8.1.1.  
Diese Vorgehensweise ist aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung notwendig oder eine Maßnahme, um Verstöße gegen rechtliche Vorschriften, Bestimmungen oder Bedingungen für die Beförderung am Abflug- oder Zielort oder während der Durchreise in entsprechenden Ländern zu verhindern. 

8.1.2.  
Die Beförderung des Fluggastes könnte die Sicherheit, die Gesundheit oder den reibungslosen Flugverlauf gefährden, vor allem wenn der Fluggast Drohungen ausspricht oder unangemessenes oder beleidigendes Verhalten oder Sprache gegenüber anderen Fluggästen, der Besatzung oder einem Mitarbeiter von Luxair (einschließlich Bodenpersonal) an den Tag legt. 

8.1.3.  
Diese Vorgehensweise ist aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung notwendig oder eine Maßnahme, um Verstöße gegen rechtliche Vorschriften, Bestimmungen oder Bedingungen für die Beförderung am Abflug- oder Zielort oder während der Durchreise in entsprechenden Ländern zu verhindern. 

8.1.4.  
Der Fluggast hat bei vorhergehenden Flügen negatives Verhalten gezeigt oder gegen die in Artikel 9 und/oder 13 genannten Verhaltensregeln verstoßen und Luxair kann mit gutem Recht annehmen, dass er erneut ein solches Verhalten an den Tag legen könnte. 

8.1.5.  
Der Fluggast hat sich geweigert, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen. 

8.1.6  
Der Fluggast hat nicht den geltenden Tarif und/oder alle erforderlichen Kosten, Steuern oder Gebühren bezahlt. 

8.1.7.  
Der Fluggast scheint keine gültigen Reisedokumente zu besitzen, hat versucht, während einer Durchreise in das Gebiet eines Staates einzudringen, hat seine Reisedokumente während des Fluges vernichtet, hat die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente und deren Aufbewahrung durch Luxair abgelehnt oder seine Reisedokumente sind abgelaufen, unvollständig hinsichtlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder gefälscht (Annahme einer falschen Identität, Fälschung oder Raubkopie von Dokumenten. 

8.1.8.  
Der vom Fluggast vorgelegte Flugschein ist betrügerisch oder bei einer anderen Stelle als bei Luxair oder einem von Luxair bevollmächtigten Agenten erworben worden, ist als verlorenes oder gestohlenes Dokument gemeldet worden oder wurde gefälscht oder nachgeahmt oder der Fluggast ist nicht in der Lage nachzuweisen, dass er die im Feld „Name des Passagiers“ des Flugscheins angegebene Person ist. 

8.1.9.  
Der Fluggast hat die in Artikel 5.3 genannte Reihenfolge bei der Nutzung von Flugcoupons nicht eingehalten oder legt einen Flugschein vor, der von jemandem anderen als Luxair oder einem ihrer bevollmächtigten Agenten ausgestellt, abgeändert oder beschädigt wurde. 

8.1.10.  
Der Fluggast folgt nicht den Sicherheitsanweisungen der Besatzung oder der Mitarbeiter von Luxair (einschließlich Bodenpersonal). 
Kinder im Alter von 5-11 Jahren können mit Condor auch alleine reisen. Die Anmeldung des UM-Service ist bis 8 Std. vor Abflug möglich und stellt eine intensive Betreuung ab dem Zeitpunkt des Check-In am Boden sicher. Gleichzeitig – jedoch bis spätestens 48 Std. vor Abflug – nimmt Condor eine kostenfreie Sitzplatzreservierung vor und ein Kindermenü kann auf Wunsch kostenfrei dazu gebucht werden. Condor weist darauf hin, dass eine Sitzplatzreservierung bei Zu- und Abbringer-Flügen anderer Fluggesellschaften kostenpflichtig bzw. nicht möglich ist. 

8.1.11.  
Der Fluggast missachtet das Rauchverbot an Bord oder die Regeln zur Nutzung von elektronischen Geräten an Bord. 

8.1.12.  
Die persönliche Situation des Fluggastes erlaubt diesem aufgrund rechtlicher oder anderer Vorschriften keine Flugreisen. 

8.2 Sonderbetreuung 
 
8.2.1.  
Die Beförderung von allein reisenden Kindern, von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, von Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, welche eine Sonderbetreuung erfordern, unterliegt dem vorherigen Einverständnis von Luxair. Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität, welche beim Kauf ihres Flugscheins den Luftfrachtführer über ihre Behinderung oder besonderen Betreuungsbedürfnisse unterrichtet haben, darf, wenn Luxair diese Situation nach entsprechender Information akzeptiert hat, die Beförderung aufgrund ihrer Behinderung oder ihrer besonderen Bedürfnisse nicht verwehrt werden. Gemäß der Verordnung 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität darf ein Luftfahrtunternehmen die Bestätigung einer Buchungen oder das Einsteigen eines Fluggastes mit eingeschränkter Mobilität (oder eines behinderten Fluggastes) aus Gründen der Sicherheit oder in dem Fall, dass die Größe des Flugzeugs die Beförderung oder das Einsteigen des betroffenen Fluggastes nicht erlaubt, ablehnen (Kontaktdaten s. Artikel 2.3.) 

8.2.2.  
Die Fluggäste sind angehalten, Luxair zum Buchungszeitpunkt über ihre Behinderung oder eventuellen Sonderbetreuungsbedarf in Kenntnis zu setzen. Entsprechend der geltenden Regelung muss die Anmeldung von Sonderbetreuungsbedarf Luxair nach erfolgter Buchung und spätestens 48 Stunden vor Abflug mitgeteilt werden. Andernfalls bemüht sich Luxair entsprechend den geltenden Regelungen und unter Berücksichtigung der Art der Sonderbetreuung und der für die Bereitstellung notwendigen Zeit darum, dem Sonderbetreuungsbedarf des Fluggastes soweit wie möglich nachzukommen (Kontaktdaten s. Artikel 2.) 

8.2.3.  
Wünscht ein Fluggast eine besondere Mahlzeit, muss er sich zum Zeitpunkt der Buchung oder innerhalb der von Luxair mitgeteilten Frist über die Verfügbarkeit einer solchen Mahlzeit informieren. Andernfalls kann Luxair nicht garantieren, dass diese besondere Mahlzeit an Bord verfügbar sein wird (Kontaktdaten s. Artikel 2.). 

8.2.4  
Hat ein Fluggast gesundheitliche Probleme oder besondere medizinische Bedürfnisse, wird ihm empfohlen, vor Antreten des Fluges, insbesondere auf Langstreckenflügen, einen Arzt zu konsultieren und alle für einen reibungslosen Flugverlauf erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. 

8.2.5.  
Die besonderen Bedingungen für Fluggäste, wie in Artikel 9.2 beschrieben, sind auf Anfrage bei Luxair oder einem ihrer ermächtigen Agenten oder auf der Webseite von Luxair erhältlich (Kontaktdaten s. Artikel 2.3.). 

8.3. Rechte im Falle einer Verweigerung der Beförderung 
Fluggäste, denen aus einem der oben genannten Gründe die Beförderung verweigert oder deren Buchung storniert wurde, haben nur das Recht auf Rückerstattung oder Beförderung auf einem anderen Flug. 

 

9. Gepäck

9.1. Allgemeine Bestimmungen 
 
9.1.1.Aufgaben des Fluggastes: 

(a) Der Fluggast wissen, den Inhalt Inhalt seine Gepäcks zu kennen. 

(b) Der Fluggast achtet darauf, sein Gepäck ab dem Zeitpunkt, nachdem er es gepackt hat, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und keinerlei Gegenstände eines anderen Fluggastes oder anderer Personen anzunehmen. 

(c) Der Fluggastrecht kein anderes von Dritter mit. 

(d) Dem Fluggast wird gestellt, keine zerbrechlichen Gegenstände oder verderblichen Lebensmittel im geschlossenen mit Steuern. Dies ist der Grund dafür, dass die Fluggast alles, was verpacken und in Bezug auf das Verhalten und die Verunreinigung oder die Schädigung des Flugzeugs zu viel ist. 

9.1.2. Freigepäck 
 
(a) Das Freigepäck besteht der für jeden Fluggast beförderten Schuldenmenge, Anzahl durch Anzahl und / oder Gewicht und / oder Abmessungen des Gepäcks. Die Freigepäckmenge wird nach Ziel und Steuernem Flugpreis bestimmt und ist auf dem Flugschein bewertet. 

(b) Der Fluggast kann im gleichen Umfang als Freigepäck mitführen. Es wird die durch Luxair festgelegte und Grenzen gegeben, die auf dem Flugschein genannt werden oder auf Anfrage bei Luxair oder einem von ihrem ermächtigten Agenten gegeben ist. Das Gewicht je Vertragsstück darf 32 kg nicht Kontakt (s. Artikel 2.). 

9.2. Übergepäck 
Der Fluggast muss bei Überschreitung der Passaghöchstgrenzen eine Lizenzgebühr entrichten. Die Gebühr ist auf Anfrage bei Luxair oder einem von ihren ermächtigungsbehörden (Kontaktdaten s. Artikel 2.) 
 
9.3. Als gehört nicht besetzte Gegenstände 
 
9.3.1.  
Das Löse des Fluggastes darf keine eigenen Rechte enthalten, die Beförderung nach den Befugnissen der Abflugstaaten, der Zielstaaten, der persönlichen Staaten und der Steuernen Transitstaaten verboten ist, gehört: 
 
9.3.1.1.  
Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) oder die IATA (International Air Transport Association) sind sind. Diese sind auf Anfrage bei Luxair, bei einem ihrer ermächtigten Agenten oder auf  http://www.luxair.lu/zahlen  . 

9.3.1.2.  
Gegenstände, deren Beförderung nach der Wahrung von Luxair aus Gründen der Wahrung der Sicherheit oder der Sicherheit oder des Vertrauens, des Verlusts oder des Verderblichs. Alle Informationen zu den Befehlen, die nicht zur Beförderung gehören, sind auf Fragen bei Luxair, bei einem ihrer ermächtigten Agenten oder auf  http://www.luxair.lu/  . 

9.3.2.  
Feuerwaffen oder Munition, ausgenommen Jagd- und Sportwaffen, sind von der Beförderung als geschütze. Feuerwaffen und Munition für Jagd- und Sportverträge können als Verträgees werden. Feuerwaffen müssen entladen sein, mit einer Sicherheitssperre gehören auch gehören verpackt sein. Der Transport von Munition unter den den oben stehenden Absatz (a) Gefahr Gefahrgutregelungen der ICAO und der IATA, wie unter 10.3.1.1 wird. 

9.3.3.  
Der Fluggast darf keine Geldbeträge, Schmuck, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte, Muster, Verwaltungsspapiere, Wertpapiere oder andere Dokumente von Wert, Reisepässe und andere Ausweispapiere, als wichtige Ansprüche. 

9.3.4.  
Wenn trotz der Verbote einer der unter 10.3.1, 10.3.2 oder 10.3.3 gehört. 

9.4. Recht auf Verweigerung der Beförderung 
 
9.4.1.  
Vorbehaltlich Artikel 10.3.2. und 10.3.3. ist Luxair Vertretung, die Beförderung oder Weiterbeförderung im Falle einer möglichen Entdeckung der unter 10.3. 

9.4.2.  
Luxair darf die Beförderung sämtlicher Gewährter, der wir Gewährten von Macht, Form, Gewicht, Inhalt, Eigenschaften oder aus Sicherheitsbedenken, aussichtsbedingter oder aussichts des Fluggastkomforts für ungeeignet erachten. Informationen über Gegenstände, die von der Beförderung befugt sind, sind auf Kontaktinformationen (Kontaktdaten s. Artikel 2.). 

9.4.3.  
Luxair kann die Beförderung von fehlenden Überigern, wenn wir als ungeeignet verpackt erachten sterben. 

9.5. Recht auf Durchsuchung von Fluggast und Flug Weast 
sich ein Fluggast, der Aufforderung nach Durchsuchung sein Person oder Waden Gepäcks erkennenkommen, um nach Absatz 10.3 unlaubte persönliche Kontrolle, kann Luxair seine Beförderung als die Beförderung nach Gepäcks erhalten, ohne dass die Verantwortung nach dem Fluggast übernommen besteht ist. Wenn der Fluggast bei einer Durchsuchung oder der Verlust bei einer Röntgenkontrolle Schaden genommen wird, kann Luxair gehört, wenn der Schaden direkt auf seine Verschulden oder seine Fahrsteuerung gehört ist. 

9.6. Aufgegebene Aufnahme 
 
9.6.1.  
Der Fluggast gibt sein Zuganggebenden für das Ende der Meldeschlusszeit am Schalter von Luxair auf. Luxair nimmt das Rennen des Fluggastes in Obhut und gibt für jedes negative Stück einen Scheinschein aus. Auf dem Flugschein wird ein wechselnder Vermerk notiert, der Ausgabe eines verlorenscheins wird. Die Feindetiketten, die von Luxair auf dem Wunsch, werden, die Rechte der Rechte. 

9.6.2.  
Aufgegebenes Gepäck muss den Namen des Fluggastes oder eine andere personenbezogene Kennzeichnung aufweisen. 
 
9.6.3.  
Wenn möglich wird das Gepäck im selben Flugzeug befördert wie der Fluggast, sofern Luxair dies aus Sicherheits- oder Betriebsgründen nicht anders festlegt. Wenn das aufgegebene Gepäck in einem anderen Flug befördert wird, sichert Luxair die Zustellung des Gepäcks an den Fluggast, sofern dessen Anwesenheit nicht aus zollrechtlichen Gründen erforderlich sein sollte. 

9.7. Handgepäck 
 
9.7.1.  
Luxair kann Höchstabsichten für die Scheinstücke vorsehen, die der Fluggast in der Kabine mit entfernen. Unterschied verstaut der Fluggast sein Handgepäck in der Kabine unter seinen zukünftigenitz oder in den behinderten Berechtigungen. Müssen oder bei zu großen oder zugehörigen wahrgenommenen Teilen müssen das verloren werden. 

9.7.2.  
Gegenstände, die nicht im Frachtraum erhalten werden können, wie empfindliche Musikinstrumente, und nicht den unter 10.7.1. Die Gesellschaft muss der Beförderung als Handgepäckfolgen. Ggf. wird für diese Art der Beförderung vom Fluggast eine Steuerpflichtige Rechte. 
 
9.8. Auslieferung von Schuldenem Vertriebenen 
 
9.8.1  
Der Fluggast ist verloren, sein Verlust gehört, wird es am Bestimmungsort oder am Ort der Zwischenlandung wird wird. Holt der Fluggast das ist nicht anders als eine andere Frist ab, ist Luxair Rechte, Aufbewahrungszahlungen in der Höhe Höhe in Rechnung zu stellen. 

9.8.2.  
Wenn alle laut Beförderungsbedingungen direkt Beträge aufgeführt sind, sind Luxair Rechtees Rechte an den Inhaber des Berechtigungsscheins aus. 

9.8.3.  
Kann eine auf das persönliche Anspruch habende Person den Zugangschein nicht vorweisen, händigt ihr Luxair das gehört nur unter der Bedingung aus, dass sie ihr Recht auf dieses hat auf das heißt, auf welche Weise Weisehafthaft macht. 

9.8.4.  
Nimmt der Inhaber des Betroffenen Scheines des Verletzten bei der Auslieferung ohne Beanstandung an, so wird der Verlust bei dem des Widerrufs, dass das in dem Zustand des Zustandes und des Beförderungsvertrags gehört wird. 

9.9. Tiere und Blindenhunde 

9.9.1.  
Die Beförderung von Tieren unter der Kontrolle der Verantwortlichen von Luxair zum Steuern der Buchung. Die Beförderung von Tieren der Fluggäste kann gesehen werden, wenn diese Rechte im vergitterten Transportkäfigen Rechte und über Gesundheits- und Impfzeugnisse sowie Einreiseerlaubnisse oder Transitpapiere betreffen. Luxair Vertrags sich das Recht vor, die Beförderungsbedingungen von Tieren im Flugzeug verbessern und die Anzahl der Kontaktdaten s. Artikel 2.3.). 

9.9.2.  
Das Gewicht der Transportenden Tiere und das Gewicht für die Transportbehälter und Nahrung ist nicht im Freigepäck des Fluggastes enthalten, auch vergoldet als Übergepäck, für das der Fluggast den auf  http://www.luxair.lu/  . 

9.9.3.  
Blindenhunde, welche Fluggäste mit gehörtkter Mobilität, einschließlich ihrer Transportkäfige und Nahrung werden kostenfrei und unter der Freigepäckgrenze gehört. Die Folgen des Fluggastes vom Begleithund müssen ärztlich gedreht werden. 

9.9.4.  
Im Falle des Betrugs, der Nichtvorlage oder der Regelwidrigkeit der Kenntnisse Dokumente lehnt Luxair jede Berechtigung für Rechte, Rechte, Verhältnisse, Zustände oder Tod der beförderten Tiere, der Schaden auf das Verschulden oder die Nachbefugnis von Luxair besteht ist. 

9.9.5.  
Der Fluggast ist haftbar für alle Rechte, die Luxair durch ein mitreisendes Tierlassen. 

 

10. Flugpläne, Verspätungen, Streichung von Flügen

10.1. Flugpläne 
 
10.1.1.  
Die in den Flugplänen genannten Flüge und Flugzeiten sind nicht bindend und können zwischen dem Datum ihrer Abwesenheit und dem Reiseantritt noch geändert werden. Die Flugzeiten werden vor der Buchung des Fluggastes und auf dem Flugschein verwaltet. 

10.1.2.  
Die Flugzeiten werden vor der Buchung des Fluggastes und auf dem Flugschein verwaltet. Sofern Luxair über die Kontaktangaben des Fluggastes wird, wird der Fluggast bei der Steuerung möglichstschaftsigt. Im Falle einer Flugverweigerung der Reisezeiten, der Fluggast nicht zusagt, der Fluggastforderung auf Erstattung nach Artikel 12.2. Im Falle gesetzlicher Rechtsbeistand Luxair eine andere als auch im Sinne von Artikel 16.4.1. vor. 

10.2. Stände, anderweitige Beförderung, Verspätungen 
 
10.2.1.  
Luxair tut ihr Möglichstes, um den Fluggast ohne Verspätung zu beführen. In diesem Rahmen und in dem Rahmen eines Fluges zu Steuern, kann Luxair unter persönlicher Kontrolle, der nicht der Verantwortung der Luftfahrtgesellschaft werden können, ein Ersatzflugzeug stellen oder die Dienste eines anderen Luftfrachtführers und / oder eines eigenen Beförderungsbefugnisses. 

10.2.2.  
Im Falle einer Streichung oder Verspätung Nord Luxair den richtigen Fluggästen Richtlinien der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 eine zusätzliche als auch an. 

10.2.3.  
Im Falle einer Flugvertretung oder Verspätung eines Fluges, zu dem Fluggast einen Anschlussflug gebucht hat, das Beförderungsunternehmen alle geltenden Regelungen an. 

  

 

11. Verhalten an Board

11.1. Allgemeines  
Luxair behält sich das Recht vor, das Verhalten eines Fluggastes an Bord nach eigenem Ermessen zu beurteilen und je nach Umständen abzuschätzen, ob dieses Verhalten eine Störung, Bedrohung oder Gefährdung von einer oder mehreren Personen, Sachwerten oder des Fluggeräts selbst verursachen kann oder könnte. Im Rahmen dieser Bestimmung darf der Fluggast die Besatzung nicht an der Erfüllung ihrer Funktionen hindern und hat den Anweisungen und Empfehlungen derselben nachzukommen, u. a. insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Rauchverbot, bei Drogen- und Alkoholkonsum oder bei einem Verhalten, das die Personen- und Objektsicherheit an Bord in Gefahr bringen könnte, kann Luxair Maßnahmen ergreifen, die das Unternehmen für notwendig erachtet, insbesondere die Benachrichtigung der örtlichen Polizei. Der betroffene Fluggast kann zum Aussteigen bewegt oder von der Beförderung auf allen anderen Flügen ausgeschlossen werden sowie für seine Verstöße an Bord rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. 

11.2.  Elektronische Geräte 
Aus Sicherheitsgründen kann Luxair die Verwendung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Laptop- und Tablet Computern, tragbaren Radios, CD-Spielern, elektronischen Spielen oder Sende-/Empfangsgeräten sowie aller anderen Funkspielgeräte und Walkie Talkies an Bord verbieten oder einschränken. 

11.3.  Nichtraucherflüge 
Alle Flüge mit Luxair sind Nichtraucherflüge. Das Rauchverbot und die Nutzung von elektronischen Zigaretten ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten. 

11.4.  Foto- und Videoaufnahmen  
Fotografieren und Filmen ist an Bord nur zu privaten Zwecken erlaubt. Das Fotografieren und Filmen von Besatzungsmitgliedern (außer nach ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen Person) ist nicht erlaubt. 

 

12. Verwaltungsformalitäten

12.1. Allgemeines 

12.1.1.  
Der Fluggast ist für die Beschaffung aller Reiseunterlagen und Visa sowie für die Beschränkungen aller Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Verordnungen und Zustände des Zustands des Abflugortes, des Eigentümersortes und des Durchreiseverhältnisses. 

12.1.2.  
Luxair lehnt jede Berechtigung für Folgen ab, die dem Fluggast durch verlorde Beschaffung der persönlichen Reiseunterlagen und Visa oder durch Missachtung der Rechte, Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Vorschriften und Rechte. 

12.2. Reisedokumente 
Der Fluggast muss alle Einreise-, Ausreise- und Durchreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorweisen, die Rechte der Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse, Gesetze und Zustände der Status Staaten gehören. Des Weiteren muss der Fluggast dem Luxair-Status, Rechte dieser Papiere anzufertigen und aufzubewahren. Luxair Vertrags sich das Recht vor, die Beförderung gehört, wenn der Fluggast die geltenden Gesetze und Verordnungen verfehlt oder wenn der Luftfrachtführer Zweifel an der Kontrolle der vorgelegten Papiere hat. 

12.3. Einreiseverbot 
Wenn dem Fluggast die Einreise in ein Land verkauft wird, so ist er verloren, alle Kosten oder Strafen, die Luxair in den von den folgenden Regierungsbefugten werden auch die Beförderungskosten für den Herbst, dass Fluggast werden müssen, zu erstatten. Luxair kann alle weiteren im Zusammenhang damit verbundenen Kosten kosten auf schlagen oder vom Fluggast einbehalten. Der Flugpreis bis zu dem Ort, der Fluggast die Einreise verloren wurde oder der Flug wurde durch Luxair nicht rückerstattet. 

12.4.  Haftung des Fluggastes für Strafen 
Wenn Luxair Strafen oder Bußgelder bezahlen oder hinterlegen müssen oder sonstige Auslagen aufwenden müssen, weil der Fluggast gehört oder unabsichtbar gegen Gesetze oder Anweisungen des betreffenden staatlichen Verlusts oder des Verhaltens, das der Fluggast auf Wunsch von Luxairer, dieser alle eventuell ist gezahlten Beträge und aufgewendeten Auslagen zu erstatten. Luxair hat die Möglichkeit, den Wert der nicht gen Befähigung der Luxair Flugscheins oder alle Beträge, die Luxair vom Fluggast bereits einbehalten hat, für die offenen Rechte oder sämtlichen Rechte zu nutzen. Die Höhe der Strafe oder des Bußgelds ist landschaftlich und kann die Höhe des Flugpreises sein. Es liegt im Interesse des Fluggastes sich über die Einreisebedingungen jedes Landes zu Steuern, 

12.5. Zollinspektion 
Wenn wird, ist der Fluggast bei der Inspektion sein Gepäcks durch den Zoll oder andere Verwaltungsbefugnisse. Luxair ist nicht für die Kontrolle oder die Haftung haftbar, die im Rahmen dieser Inspektion für oder für die Nichterfüllung dieser Rechte. 

12.6. Sicherheitskontrollen 
Der Fluggast ist geschlossen, sich alle Sicherheitskontrollen zu unterziehen, die durch Steuern, Flughafen oder die Beförderungsgesellschaften werden. 

12.7. Weitergabe von Fluggastdaten 
Luxair ist erhalten, personenbezogene Daten des Fluggastes und sämtliche Buchungsdaten im Zusammenhang mit dem Flug im Rahmen des Beförderungsvertrages und der USA und der USA, wenn diese gestorben sind. 

 

13. Haftung

Die Haftung von der TUI fly Vermarktungs GmbH und / oder von Luxair richtet sich nach den Regelungen der ABB TUI fly.  

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. 

 

14. Persönliche Daten

Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUI fly Vermarktungs GmbH und Luxair alle persönlichen Daten, die TUI fly Vermarktungs GmbH und/oder Luxair oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren. 
(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden. 
(b) Darüber hinaus sind TUI fly Vermarktungs GmbH und Luxair befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln. 

 

15. Änderungen

15.1.  
TUI fly Vermarktungs GmbH behält sich das Recht vor, diese BBB Luxair mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Luxair vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Luxair erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen. 

15.2.  
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Luxair abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten. 

 

16. Mündliche Abreden

Diese BBB Luxair und die ABB TUI fly enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Luxair und den ABB TUI fly  haben die ABB TUI fly Vorrang. 

 

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Dies ist eine der Grundsätze, die nicht oder nicht möglich sind. 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und der TUI fly Vermarktungs GmbH unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens. 

Verwender: 

TUI fly Vermarktungs GmbH 
Karl-Wiechert-Allee 23 
30625 Hannover 
Germany 
 
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover  
USt-ID-Nr.: DE 171612631 
Geschäftsführer: Stefan Baumert 

Stand: 12.10.2020