Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.

Eine Beförderung von medizinischen Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig im TUI fly-Servicecenter, es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken).

Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest am Check-In vorlegen können.

Weitere Informationen über medizinisches Gepäck finden Sie in den TUI fly Beförderungsbedingungen unter dem Punkt 6.2.