Hinweis: Die nachfolgenden Informationen gelten nur für die Beförderung mit der Fluggesellschaft TUI fly. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren.

Reisende mit Sehbehinderung werden kostenlos betreut. Es ist jedoch nur ein Blindenhund (in Begleitung eines Fluggastes) an Bord jeder Maschine zugelassen. Auf Flügen von/nach Großbritannien gelten besondere und strenge gesetzlichen Vorschriften bei der Einreise mit Tieren. Daher ist es zwingend notwendig, dass bei einer Reise nach Großbritannien die Anmeldung sehr frühzeitig erfolgt, damit sichergestellt werden kann, dass Sie bei der Reise im Besitz aller erforderlichen Dokumente sind.

Es ist wichtig, dass der Fluggast uns bereits bei der Buchung mitteilt, ob Bedarf an diesem Service besteht und seinen Blindenhund vor dem Flug anmeldet. Bitte melden Sie diese Zusatzleistung in unserem Servicecenter an.