Reiseschutz und Reiseversicherung

Wo immer Sie Ihren Urlaub genießen wollen, mit dem richtigen Reiseschutz befinden Sie sich stets auf der sicheren Seite! 

Während der Online-Buchung wird Ihnen automatisch der passende Reiseschutz angeboten, den Sie direkt zu Ihrer Reise hinzubuchen können. Viele Reiseversicherungen können Sie auch noch bis kurz vor der Abreise über das TUI.com Service Center buchen. Oder Sie buchen ihren Reiseschutz direkt ►hier.

Reisekranken-und Gepäckschutz

Reiserücktritt-Vollschutz

Komplettschutz


­­► Allianz Travel Reise-Krankenversicherung: Gewährter Versicherungsschutz bei COVID-19-bedingten Reisewarnung!

Wenn Sie bei Allianz Travel eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Corona-Virus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert. Das gilt auch für Reisen in Gebiete oder Länder, für die das Auswärtige Amt eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Auswärtige Amt für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Da es sich bei der Corona-Pandemie um eine neuartige, länderübergreifende Situation handelt und das Auswärtige Amt zwischenzeitlich zudem eindeutig zwischen regulären Reisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen unterscheidet, haben wir uns im Sinne unserer Versicherten entschieden, in der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern für Ihr Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. Dies gilt für alle Reisen, die ab dem 9.12.2020 angetreten werden. Besteht für Ihr Reiseziel bei Einreise eine nicht COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, besteht in der Reise-Krankenversicherung jedoch kein Versicherungsschutz.

Versicherungsleistungen bei einer Reisewarnung

In der Reiserücktritt-Versicherung, der Reiseabbruch-Versicherung und der Reise-Krankenversicherung besteht bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Buchung, der Stornierung oder der Einreise eine COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorgelegen hat.­

Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin in den Fällen, in denen eine Reisewarnung aufgrund anderer Gründe ausgesprochen wird. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.­

Weitere Informationen

TUI Reiseversicherungen

Reiseversicherung ohne TUI Buchung? Kein Problem! Mit oder ohne TUI Buchung können Sie bei VERS[4u]  einen Reiseschutz zu ihrer Reise abschließen. Viele Reiseversicherungen können auch noch bis kurz vor der Abreise gebucht werden. Für jeden Typ die passende Reiseversicherung gibt es   hier.

TUI Flex Tarif

Sichern Sie sich als optimale Ergänzung zu Ihrer Reiseversicherung noch mehr Flexibilität mit dem Flex Tarif! Mit dem Flex Tarif können Sie Ihren Urlaub ohne Angabe von Gründen bis zu 15 bzw. 29 Tage vor Anreise stornieren. Mehr Infos dazu erhalten Sie  hier.

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