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Stand: Mittwoch, 8. Mai 2013

BBB TUIfly

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly GmbH und der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend auch TUIfly und TUIfly.com genannt) für von dieser selbst ausgeführte Luftbeförderungen (nachfolgend BBB TUIfly)

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB TUIfly) gelten für jegliche Verträge über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen, die mit TUIfly Vermarktungs GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover auf der Grundlage der ABB abgeschlossen werden und bei denen die Beförderungsleistung durch TUIfly GmbH und/oder TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend auch TUIfly und/oder TUIfly.com genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird (TUIfly oder deren Erfüllungsgehilfen nachfolgend auch „ausführender Luftfrachtführer“ genannt). Diese BBB TUIfly gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, auch für unentgeltliche Beförderungen.

2. Kontakt zu TUIfly und zum TUIfly-Servicecenter

2.1 
TUIfly ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

TUIfly GmbH
Flughafenstr. 10
30855 Langenhagen
Germany

2.2 
In den nachfolgenden Regelungen wird an einzelnen Stellen auf das TUIfly-Servicecenter verwiesen. Das Servicecenter ist Mo. - Fr. von 7.30 bis 22.30 Uhr (MEZ), Sa./So. und an Feiertagen von 08:30 bis 21:00 Uhr (MEZ) unter den folgenden Telefonnummern zu den unten angegebenen Kosten erreichbar:

- In Deutschland:
  0900 1000 2000 (0,49 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif). Eventuelle Wartezeiten bis zur Verbindung mit unseren Servicemitarbeitern sind
  kostenfrei für Anrufer aus dem deutschen Festnetz.

- In Österreich:
  0900 190 150 (0,53 € pro Minute)

- In der Schweiz
  0900 190 150 (0,64 CHF pro Minute aus dem Festnetz)  
- In Großbritannien: 0904 561 0000   (0,41 GBP pro Minute)
- In Italien: 899 24 99 90   (0,12 € pro Anruf + 0,61 € pro Minute, Mobilfunk abweichend.)
- In Spanien: 902 012 512   (0,09 € pro Minute)
- alle übrigen Länder*: 0049 180 5 42 41 40 (0,14 €/ Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Ct./ Min. aus Mobilfunknetzen, zzgl. internationaler Gebühren des Telefonanbieters.)

* Diese Nummer ist für Anrufe aus Deutschland, Österreich, England, Italien, Schweiz und Spanien gesperrt.

3. Beförderung von Schwangeren

Schwangere Fluggäste befördert TUIfly bis zur 36. Schwangerschaftswoche. Dieser Termin kann dem Mutterpass entnommen werden, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Eine Beförderung danach wird abgelehnt. Wurden Hin- und Rückflug gebucht und fällt der Rückflug auf den Zeitraum nach der 36. Schwangerschaftswoche, kann TUIfly bereits die Beförderung auf dem Hinflug verweigern. Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob Ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren.

4. Beförderung von körperlich eingeschränkten Passagieren

4.1
Behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität wird TUIfly durch die Partnerunternehmen der Flughäfen eine größtmögliche Hilfestellung beim Transport zum/vom Flugzeug anbieten. Dieser Service ist kostenfrei und durch den Fluggast bei Buchung im TUIfly Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) anzumelden. Erfolgt die Anmeldung nicht bis spätestens 48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit, kann die Hilfeleistung nicht gewährleistet werden, da die Partnerunternehmen der Flughäfen begrenzte Kapazitäten haben. Die kostenlose Mitnahme eines zusammenklappbaren Rollstuhls für einen gehbehinderten Fluggast ist möglich und bei Buchung mitzuteilen. Die Beförderung des Rollstuhls muss im TUIfly Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Aufgrund entsprechender luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften kann die Anzahl der beförderten Rollstühle pro Flug begrenzt sein. Elektrisch angetriebene Rollstühle werden nur befördert, wenn diese mit Trockenbatterien betrieben werden. Nassbatterien gehören zu den verbotenen Gegenständen an Bord, siehe TUIfly ABB 13 (a) (11) und werden von der TUIfly gemäß Ziffer 1.2.4 der IATA Dangerous Good Regulations nicht befördert.

4.2
TUIfly befördert sehbehinderte Fluggäste zusammen mit ihren Begleithunden im Fluggastraum. Die Beförderung des Begleithundes erfolgt kostenlos. Aufgrund luftsicherheitsrechtlicher Vorschriften kann die Anzahl der pro Flug beförderten Begleithunde im Fluggastraum begrenzt sein. Daher muss die Beförderung des Begleithundes beim TUIfly Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) angemeldet und von diesem schriftlich rückbestätigt werden. Wegen der strengen gesetzlichen Vorschriften kann TUIfly auf Flügen von und nach Großbritannien keine Begleithunde befördern.

4.3 Passagiere mit Knochenbrüchen und Gipsverbänden
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, müssen vor Reiseantritt folgende Wartezeiten einhalten:

• Innerhalb von 24 Stunden nach einer Fraktur sind keine Flüge erlaubt.
• Zwischen 24 Stunden und 48 Stunden nach einer Fraktur sind nur Flüge mit einer Dauer von unter 2 Stunden erlaubt.

Innerhalb der ersten 7 Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Wir empfehlen, dass auch bei Frakturen, die älter als 7 Tage sind, der Gipsverband gespalten ist. Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte ab aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitz.

Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen 2 weitere Sitzplätze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss, und es aus Sicherheitsgründen nicht auf den Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.


4.4
Um geltenden Sicherheitsanforderungen, die in internationalen, gemeinschaftlichen oder nationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind, oder um den Sicherheitsanforderungen des Luftfahrtbundesamtes nachzukommen, darf TUIfly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt. TUIfly befördert daher Personen, die über das übliche Maß hinaus nicht in der Lage sind, sich an Bord des Flugzeuges selbst zu versorgen nur mit einer Begleitperson. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson für körperlich eingeschränkte Passagiere besteht nicht, Begleitpersonen haben den vollen Flugpreis zu entrichten.

4.5
Für Fluggäste, welche einen Rollstuhl benötigen sowie für blinde Fluggäste hält TUIfly Sitzplätze bereit, die das Ein- und Aussteigen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis.
Aus Sicherheitsgründen werden Notausgang XL-Plätze (EXIT Reihe) nicht an körperlich oder geistig eingeschränkte Passagiere vergeben.

4.6
Der Transport von eigenem Sauerstoff ist anmeldepflichtig im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch TUIfly. Flüssigsauerstoffsysteme sind verboten.

5. Beförderung von Kindern und Jugendlichen

5.1
Zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden werden Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen nicht befördert.
Die Beförderung von Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr) unter folgenden Bedingungen möglich:
Die Beförderung von Kleinkindern ist anmeldepflichtig und auf 10% der Sitzplätze pro Flug begrenzt. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein (1) Kleinkind begleiten. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten, hierbei wird das Kleinkind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt (Loop Belt) gesichert, der nach Anweisung des Bordpersonals anzulegen ist. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz - es sei denn, es liegt eine eigene Buchung zum Kinderflugpreis (siehe unten Artikel 5.3) für sie vor und auf dem Sitzplatz wird ein TÜV zertifiziertes und von  TUIfly zugelassenes Kinderrückhaltesystem befestigt, das von der Begleitperson mitzubringen ist. Das Kinderrückhaltesystem wird als Freigepäck befördert.

5.2. Kinderrückhaltesystem
Kinderrückhaltesysteme (fortlaufend KRS genannt) können auf TUIfly-Flugzeugen (Boeing-Flugzeuge) für Kinder bis einschließlich 6 Jahre benutzt werden, wenn die Rückhaltesysteme zertifiziert und gekennzeichnet sind.
Ein eigener Sitzplatz muss vorhanden sein.

Geeignete Kindersitze sind...

a) KRS, die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA oder Transport Canada (auf der Grundlage einer nationalen technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.

b) KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder

c) KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder

d) KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am, oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:

1) “THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und

2) “THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT“.

Der Kindersitz muss bautechnisch auf den Flugzeugsitz eingebaut werden können (Sitzfläche max. Breite 48 cm / max. Tiefe  38 cm).

Das Rückhaltesystem muss zur Befestigung durch einen Zweipunktgurt (Beckengurt) zugelassen sein (siehe Zulassung / Bedienungsanleitung für den Kindersitz), da es mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt (2-Punkt Gurt) befestigt wird und während des gesamten Fluges, auch bei Start und Landung, angeschnallt bleibt.

Auf Verlangen des Flugpersonals ist diese Tauglichkeit vom Passagier selbst nachzuweisen, entweder durch die Bedienungsanleitung, oder ein entsprechendes Zertifikat / entsprechenden Aufkleber.

Aus Erfahrung haben sich folgende Modelle (auch deren Nachfolger) mit Zusatzsiegel - FOR USE IN AIRCRAFT - des TÜV Rheinland, als geeignet erwiesen:

- LUFTIKID UNO oder LUFTKID DUO mit ID-Nr.: 7011000571
  Gewicht: 9 - 25 kg, Kindergröße: 71 - 120 cm

- MAXI-COSI-MICO, ID-Nr.: 8011000571
  Gewicht: 0 - 10 kg, Kindergröße: max. 75 cm

- MAXI-COSI-CITI, ID-Nr.: 8811410300
  Gewicht: 0 - 13 kg, Kindergröße: max. 75 cm

- Römer-King-Quickfix, ID-Nr.: 8811400300
  Gewicht: 9 - 18 kg, Kindergröße: max. 98 cm

- Storchenmühle Maximum, ID-Nr.: 2711305500
  Gewicht: 0 - 10 kg, Kindergröße: max. 75 cm

- Römer-Baby-Safe / - Safe Plus, ID-Nr.: 9811400300
  Gewicht: 0 - 13 kg, Kindergröße: max. 82 cm

Die Nutzung eines Kinderrückhaltesystems muss bis zwei Werktage vor Abflug in unserem Servicecenter unter der Rufnummer 0900 1000 2000 (0,49 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif) angemeldet werden. Für die Beförderung des Kinderrückhaltesystems ist eine schriftliche Rückbestätigung / Beförderungsgenehmigung durch TUIfly erforderlich.

Für die Beförderung eines Kleinkindes (unter 2 Jahren) im Kindersitz muss ein Sitzplatz gebucht werden.

5.3
Kinder bis zu ihrem zwölften (12.) Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, welche die Verantwortung für sie übernimmt.

5.4
Für alleinreisende Kinder zwischen dem vollendeten fünften (5.) und bis zum vollendeten zwölften (12.) Lebensjahr bietet TUIfly gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Gebühr einen besonderen Betreuungs-Service an. Dieser kostet EUR 30,00 (GBP 24,00 / USD 48,00) auf internationalen Flügen und EUR 35,70 auf nationalen Strecken pro Kind und Strecke zusätzlich zum Flugpreis. Der Betreuungs-Service muss telefonisch im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) hinzugebucht werden. Maßgebend ist in allen Fällen das Alter zum Zeitpunkt des Rückfluges. Alleinreisende Kinder dürfen weder in der Kabine noch im Frachtraum Tiere mitnehmen.

5.5
Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigen vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

5.6
TUIfly stellt, außer in Fällen des entgeltpflichtigen Betreuungs-Service, keine Begleitung oder Aufsicht und haftet nicht für Folgen mangelnder Begleitung oder Aufsicht.

6. Beförderung von Gepäck

Allgemeine Regelung

6.1 Freigepäck
(a)  Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm pro Fluggast transportiert TUIfly bei Buchung über http://www.tuifly.com/ als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von beförderten Kindern. Inhabern der TUI Card Gold wird eine Freigepäckmenge in Höhe von 30 Kilogramm pro Person gewährt. Bei der Buchung eines Extra-Seat wird für den Extra-Seat kein zusätzliches Freigepäck gewährt.
Bitte beachten Sie, dass TUIfly für jedes weitere zusätzlich aufzugebende Gepäckstück eine Gebühr erhebt. Diese beträgt ermäßigt 10 EUR pro Gepäckstück, wenn die zuschlagpflichtigen Gepäckstücke über http://www.tuifly.com/ oder telefonisch, gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro pro Anmeldevorgang, über das TUIfly.com Service-Center (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2) verbindlich angemeldet werden und der dafür anfallende Zuschlag auf dem dabei angegebenen Zahlungsweg entrichtet wird. Die Anmeldung über http://www.tuifly.com/ oder über das TUIfly.com Service-Center kann bis zwei Stunden vor Abflug erfolgen. Bei Anmeldung der zuschlagpflichtigen Gepäckstücke am Check-In erhebt TUIfly eine Gebühr i.H.v. 20 EUR. Durch die Anmeldung weiterer Gepäckstücke ändert sich nicht die Gewichtsbeschränkung von 20 Kilogramm pro Fluggast für das Gepäck. Die Regelungen für Übergepäck bei TUIfly-Flügen (siehe Artikel 6.2) bleiben von den fälligen Gebühren für das zweite und jedes weitere Gepäckstück unberührt.

Ziff.2 Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 30 Kilogramm wiegen (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen) und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten. Zusätzlich kann pro Person ein Handgepäckstück (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) sowie ein Laptop als Freigepäck mitgeführt werden. Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten (2.) Lebensjahr haben Anspruch auf 20 Kilogramm Freigepäck. Kinderwagen oder Buggy können kostenlos mitgeführt werden. 

(b) TUIfly kann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann.

6.2. Beförderung von Sonder-/Übergepäck
(a) Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die Freigrenzen und Maße hinaus, so wie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) ist anmeldepflichtig und gebührenpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2). Die Anmeldung und Entrichtung der Gebühren muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.
Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Über-/Sondergepäck sind die verfügbare Kapazität und einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.

(b) Sollte nicht angemeldetes Sondergepäck vom Abfertigungsagenten entgegen der vorstehenden Regelung unter (a) akzeptiert werden, erfolgt das gegen Zahlung einer zusätzlichen Servicegebühr in Höhe von EUR 10,00 (8,00 GBP/16,00 USD) direkt am Flughafen.

(c )  Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen. Jedes Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm sowie die Beförderung von Tieren, auch Begleithunden, unterliegt der Anmeldepflicht mit schriftlicher Bestätigung. Dies ist aus Sicherheitsgründen und weil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig.

(d) Übergepäck kostet je Flugstrecke zusätzlich EUR 10 pro Kilogramm.

(e) Bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Abflug kann ein Übergepäckpaket pro Person im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) gebucht werden.
Das Übergepäckpaket wird durch eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Preise für Übergepäckpakete (pro Strecke und Person):

  •   5 Kilogramm  EUR   35,00
  • 10 Kilogramm  EUR   65,00
  • 20 Kilogramm  EUR 100,00

Storniert der Fluggast das Übergepäckpaket bleibt es ihm unbenommen nachzuweisen, dass TUIfly ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

(f) Spendengüter
Hilfsorganisationen und Privatpersonen unterstützen bedürftige Menschen und Tierschutzorganisationen. TUIfly hilft bei der Beförderung von nachgewiesenen und begleiteten Spendensendungen (mindestens 20Kilogramm und separat verpackt).
TUIfly bittet um Verständnis, dass das Mehrgepäck nicht kostenlos befördert werden
kann, auch wenn es sich um Spenden handelt. Um zumindest die entstehenden Mehrkosten für Treibstoff und Abfertigung decken zu können, werden Hilfsgüter zu einem speziellen Sondertarif befördert.
Die Anfragen werden an servicecenter@tuifly.com gerichtet und müssen durch TUIfly rückbestätigt werden.

(g) Sportgeräte wie Tauchgepäck (Tauchflaschen müssen vollständig geleert sein) und Skiern/Snowboard, Surfbretter, Sailboards u. ä. können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 65 auf TUIfly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Bei einem Gewicht über 30 Kilogramm tritt die gültige Übergepäckregelung in Kraft.

Golfgepäck und Fahrräder können bis zum einem Maximalgewicht von 20 Kilogramm gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 65 auf TUIfly Flügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Bei einem Gewicht über 20 Kilogramm tritt die gültige Übergepäckregelung in Kraft.

Zulässig ist ein (1) Stück Sonder-/Sport-oder Übergepäck pro Fluggast. Zusätzliches Sportgepäck wird auf Übergepäckbasis befördert.
Die Bearbeitungsgebühr ist nicht erstattungsfähig. Storniert der Fluggast das Sonder-/Sport-oder Übergepäck bleibt es ihm unbenommen nachzuweisen, dass TUIfly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

Sportgepäck muss online oder telefonisch im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vor Abflug angemeldet werden, da nur eine begrenzte Ladekapazität zur Verfügung steht.

(h) Sofern Musikinstrumente nicht die übliche Größe und das übliche Gewicht für Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) überschreiten, können diese in der Kabine mitgeführt werden. Die Beförderung von Instrumenten, die größer sind als diese üblichen Handgepäck-Maße, müssen über unser TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) gesondert angefragt und von dort rückbestätigt werden. Diese Instrumente werden nur gut verpackt (Hartschale) im Frachtraum befördert. Wenn die Freigepäck Kilogrammgrenze mit dem Instrument überschritten wird, kann das Instrument für eine Pauschale in Höhe von EUR 65,00 (GBP 44,58/USD 74,31) pro Strecke auf internationalen Flügen im Frachtrum mitgeführt werden. Cellos, Geigen etc. können gegebenenfalls durch Zukauf eines Sitzplatzes in der Kabine (vorbehaltlich der Sicherheitskontrollen) befördert werden..

(i)  Rettungswesten mit CO2 Patronen, Tauchlampen und Tauch-Scooter sind im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2) anzumelden und für die Beförderung ist eine separate Bestätigung durch TUIfly erforderlich. Für die Anmeldung eines Tauch-Scooter muss das Sicherheitsdatenblatt der Batterie eingereicht werden.

(j) Für Sondergepäck gilt:
(1)  Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen zu verpacken. TUIfly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren.
(2)  Fahrräder müssen wie unter (1) verpackt sein, zusätzlich müssen die Lenkstangen und die Pedalen nach innen gedreht, Kette und Schaltung abgedeckt werden.
(3)  Tauchflaschen müssen vollständig entleert sein.
(4)  Tauchlampen dürfen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Die Energiequelle (Batterie) und das Leuchtmittel (Birne) müssen voneinander getrennt sein.
(5) TUIfly kann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist.
Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von TUIfly - es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung sorgen.
(6) Sportgepäck muss separat verpackt sein und der Inhalt der Sportgepäckstücke kann auf Verlangen durch das Check-In Personal kontrolliert werden.

(k)  Sportwaffen werden nur eingeschränkt befördert, bei Zustimmung des Luftfrachtführers, nach dessen Vorgaben, und gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Stück je Flugstrecke. Die Beförderung von Sportwaffen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

(l) Die mitgeführte Munition ist getrennt von der Waffe sicher zu verpacken und anmelde- sowie genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Mitführung von Waffen und Munition ist der Fluggast verantwortlich.

(m) Die Beförderung von Rollstühlen erfolgt kostenlos, eine vorherige Anmeldung und Rückbestätigung im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2)ist erforderlich.

(n) Eine Beförderung von medizinischen Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2), es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken). Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können.
Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenfrei befördert:

  • Beatmungsgeräte, Asthmageräte, Inhalatoren
  • Eigener Sauerstoff
  • Katheder
  • Verbandsmaterial
  • Gehhilfen (Krücken, Rollator)
  • Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)
  • Hygieneartikel (Windeln) Stoma
  • Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer
  • Prothesen
  • Notfallkoffer bei Ärzten
  • Dialysegerät, Defibrillator, Lymphomat, Reizstromtherapiegerät
  • Absauggeräte, Irrigatoren
  • Arzneimittel, Spritzen und besondere Lebensmittel

Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (z.B.  Pflegemittel, Wäsche etc.) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der Übergepäckgebühr in Höhe von je Flugstrecke EUR 10 pro Kilogramm befördert.

(o) Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.
Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.
Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.
TUIfly unterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet TUIfly nicht.

6.3 Preise für Sondergepäck/Sportgepäck und Tierbeförderung
Die nachfolgenden Entgelte gelten pro Strecke. Die Anmeldung erfolgt über http://www.tuifly.com/ bzw. gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,- Euro pro Anmeldevorgang telefonisch im TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Anrufkosten siehe Artikel 2). Die Gepäckentgelte und die Bearbeitungspauschale sind nicht erstattungsfähig. TUIfly muss jedoch bei Stornierungen der Gepäckbeförderung ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass TUIfly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

Bitte beachten Sie, dass TUIfly nur die unten aufgeführten Sportartikel (welche separat verpackt sein müssen)  als Sportgepäck akzeptiert. Andere Gerätschaften befördert TUIfly nur auf Übergepäckbasis. Sportgepäck bis 20kg bzw. 30 kg Sportgepäck befördert TUIfly zu einer Pauschalgebühr von 65,- Euro darüber hinaus zum gültigen Übergepäcktarif.

Badminton-, Squash- oder Tennistasche
Tasche mit max. 3 Schlägern
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Behindertensport
Sportrollstuhl plus entspr. Sportgerät
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja

Bergsteigerausrüstung
Rucksack mit Seilen, Haken, etc.
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Bodyboard
z.B. Styropor
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Fahrrad
verpackt - bis max. 20 kg
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Fall- / Gleitschirm
verpackt in Rucksack
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Flugdrachen
verpackt
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Golfgepäck
verpackt - bis max. 20 kg
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Hochsprungstäbe
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Kiteboard, bis 140 cm
Ausrüstung mit Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Kiteboard, ab 140 cm
Ausrüstung mit Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Kajak / Kanu
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Schlauchboot
zusammengefaltet und verpackt
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Reiten
Sattel plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Rollsport
1 Skateboard, 1 Paar Rollschuhe oder 1 Paar Inliner plus Sicherheitszubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Schwimmwesten
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: ja

Schnorchelausrüstung
Schnorchel, Maske, Flossen
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Skisport
1 Paar Ski, 1 Snowboard oder 1 Skibob plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Sportbogen
im Bogenkoffer verpackt
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Sportfußbekleidung
z.B. Skischuhe, Reit- od. Bergstiefel
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Sportfischen
1 Angel mit Zubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Surfbrett
Brett mit Segel, Mast und Zubehör, verpackt
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Tauchlampe
Leuchtmittel oder Akku entfernt
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: ja

Tauchgepäck
Gewichtsgürtel , leere Pressluftflaschen, Anzug plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Tauch-Scooter
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Wasserski/Monoski
1 Paar Wasserski/Monoski plus Neoprenanzug
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Wellenbrett
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Kinderwagen / Buggys
keine losen Teile
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kfz-Kindersitze
im Gepäck
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kfz-Kindersitze
zur Nutzung an Bord (Liste der zertifizierten Kinderrückhaltesysteme)
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja (anmeldepflichtig) 

Kinderbetten
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Freigepäck angerechnet
Anmeldung nötig: nein

Tierbeförderung (Hund/Katze) in der Kabine 
EUR 40 (GBP 35,00/USD 57,00) pro Tier /pro internationale Strecke    
EUR 47,60 pro Tier /pro nationale Strecke

Tierbeförderung (Hund/Katze) im Frachtraum
EUR 60 (GBP 53,00/USD 83,00) pro Tier /pro internationale Strecke
EUR 71,40 pro Tier /pro nationale Strecke

6.4 Tierbeförderung
(a) Befördert werden können Hund oder Katze, gegen zusätzliche Bezahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr gemäß Artikel 6.3 pro Tier. Wird eine Tierbeförderung storniert muss TUIfly jedoch ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass TUIfly kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

Hund oder Katze müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Tier muss sich in einem geeigneten und sicheren Transportbehältnis befinden, das vom Fluggast zu stellen ist. Die Anzahl der Tiere pro Flug ist begrenzt, daher ist in jedem Fall eine Anmeldung und Rückbestätigung erforderlich. Für eine Beförderung in der Kabine muss eine flexible, wasserdichte, geeignete Tragetasche, die die Maße 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf, verwendet werden. Das Tier darf das maximale Gewicht von 6 Kilogramm nicht überschreiten. Der Kopf des Tieres darf nicht aus der Tragetasche herausschauen. Während des gesamten Fluges darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Der Behälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Im Gepäckraum ist ein stabiles, festes Transportbehältnis erforderlich, welches eine maximale Höhe von 83 cm nicht überschreiten darf. Jedes Tier-Transportbehältnis muss zum Schutz des Tieres gegen innere und äußere Schäden bei der Luftbeförderung geeignet sein. TUIfly übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren. Begleithunde werden kostenlos, ohne Transportbehältnis, in der Kabine befördert (vgl. hierzu auch Artikel 4.2 oben).

(b) Personen die ein Tier in der Kabine befördern dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf folgenden Sitzplätzen sitzen. Sitzplätze in der ersten Reihe, Sitzplätze am Notausgang (XL-Sitz) und Sitzplätze am Gang.

(c) TUIfly übernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden.
Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live Animals Regulations, die auf Anfrage von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden können. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist TUIfly berechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet TUIfly nicht.

(d) Auf Flügen von/nach Großbritannien kann TUIfly auf Grund der strengen gesetzlichen Vorschriften keine Tiere befördern.

Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Tier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt TUIfly. Die Beförderung von Tieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUIfly-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 12 Wochen werden von TUIfly nicht befördert.

7. Entscheidungsbefugnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.

8. Verhalten an Bord des Flugzeuges

8.1 Benutzung elektronischer Geräte
Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Der Konsum von elektronischen Zigaretten ist nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.

8.2 Sicherheitsmaßnahmen durch die Besatzung
Verhält ein Fluggast sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass

(a) das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder
(b) die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder
(c) die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder
(d) sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt,

kann TUIfly Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. TUIfly kann diesen Fluggast - falls erforderlich und verhältnismäßig - aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Solchermaßen an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

9. Beschränkung/Verweigerung der Beförderung

(a) TUIfly kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen:

(I) Die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;

(II) die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;

(III) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachgegenstände dar;

(IV) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert;

(v) der gültige Flugpreis, fällige Steuern oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt;

(VI) der Fluggast führt nicht alle für die Ein/Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;

(VII) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die gebuchte Person ist;

(VIII) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von TUIfly oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von TUIfly;

(IX) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;

(X) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von TUIfly geführt hat, oder TUIfly hat dem Fluggast Hausverbot erteilt.

(b) Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern, Schwangeren kranken oder anderen Personen, die eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit TUIfly. Unter den Voraussetzungen des Artikels 4.4 (b) oben darf TUIfly verlangen, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer andern Person begleitet wird, die in der Lage ist, die Hilfe zu leisten, die dieser Fluggast benötigt.

10. Haftung

Die Haftung von TUIfly richtet sich nach den Regelungen der ABB.

11. Änderungen

Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB TUIfly abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

12. Mündliche Abreden

Diese BBB TUIfly und die ABB von TUIfly.com (Verlinkung zu den ABB) enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB TUIfly und den ABB haben die ABB Vorrang.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck

Stand: Mittwoch, 8. Mai 2013 nach oben