ABB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend TUIfly.com genannt) für von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und Belair Airlines AG ausgeführte Luftbeförderungen (nachfolgend BBB Air Berlin Group)

1. Anwendungsbereich

Diese Besonderen Beförderungsbedingungen (BBB Air Berlin Group) gelten für jegliche Verträge über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen, die mit TUIfly Vermarktungs GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover auf der Grundlage der ABB abgeschlossen werden und bei denen die Beförderungsleistung durch Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, NIKI Luftfahrt GmbH, LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Luftfahrtgesellschaft Walter mbH und/ oder Belair Airlines AG (nachfolgend auch Air Berlin Group genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird (Air Berlin Group oder deren Erfüllungsgehilfen nachfolgend auch „ausführender Luftfrachtführer“ genannt). Diese BBB Air Berlin Group gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung, auch für unentgeltliche Beförderungen. Es gelten zusätzlich jeweils die ABB von TUIfly.com.

2. Kontakt zu TUIfly.com und zur Air Berlin Group

2.1  Anschrift von TUIfly.com
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

2.2 Kontakt zur Air Berlin Group und zum Air Berlin Group Servicecenter
Alle direkt bei Air Berlin Group vorzunehmenden Anmeldungen werden durch das Air Berlin Group Service-Center bearbeitet. Dieses ist unter Tel.: 49 (0)30 3434 3434 (zum Ortstarif - abweichender Preis bei Anrufen aus Mobilfunknetzen möglich), Fax: 49 (0)30-4102 1003 oder E-Mail an serviceteam@airberlin.com oder unter Air Berlin Serviceteam, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin zu erreichen.

3. Wichtige Information zu den Tickets

Sofern der Fluggast einen Tarif gebucht hat, der die Einhaltung einer festen Reihenfolge der Benutzung der einzelnen Flugcoupons vorschreibt und der Fluggast von dieser Reihenfolge abweicht, berechnet die Fluggesellschaft den Tarif, der zum Zeitpunkt der Buchung für die abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sollte dieser Flugpreis höher sein, als für die in fester Reihenfolge abgeflogene Strecke, kann die Fluggesellschaft die weitere Beförderung von der Zahlung des Aufpreises abhängig machen.

4. Beförderung von Schwangeren

Aus Sicherheitsgründen und zur Abwendung gesundheitlicher Schäden bei werdenden Müttern gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Bis 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin befördert der ausführende Luftfrachtführer Schwangere ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung; der ausführende Luftfrachtführer kann die Vorlage des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis darüber verlangen, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.

Ab 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist eine Beförderung ausgeschlossen.

Achtung:
Die vorstehenden Bestimmungen sind auch im Hinblick auf das Datum eines möglicherweise vorgesehenen Rückfluges zu beachten.

5. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen

5.1
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 7 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht mit befördern zu lassen.

5.2
Pro erwachsenem Fluggast ist die Beförderung eines Kleinkindes zulässig, pro Sitzreihe ist jeweils ein Kleinkind gestattet. Kleinkinder können im eigenen Kindersitz auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz befördert werden, sofern die Nutzung bis 48 Stunden vor Abflug angemeldet wurde. Der Kindersitz ist während des gesamten Fluges mit dem am Flugzeugsitz vorhandenen Sitzgurt zu befestigen. Derzeit sind die Kindersitze Römer King Quickfix, Maxi Cosi Mico, Maxi Cosi City, Storchenmühle Maximum allgemein zugelassen. Bei Voranmeldung ist im Einzelfall die Zulassung weiterer Kindersitze möglich. Der Kindersitz muss in jedem Fall zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet sein. Für einige Flugzeuge ist zusätzlich auch der Luftikid zugelassen. Nähere Informationen können unter Service/Service für Familien auf www.airberlin.com abgerufen oder bei der Anmeldung im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) erteilt werden.

Achtung:

Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments (Eintrag im Pass der Erziehungsberechtigten bzw. Kinderausweis) gilt auch für Kinder und Kleinkinder.

5.3
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung (Begleiter muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben) ist vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher beim ausführenden Luftfrachtführer im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) angemeldet und die Anmeldung durch den ausführenden Luftfrachtführer bestätigt wurde. Die Anmeldung ist für Kinder ohne Begleitung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr unbedingt erforderlich.

Unbegleitete Kinder werden befördert, wenn bei der Abfertigung ein offizielles Ausweisdokument mit Lichtbild oder das Familienbuch bzw. eine beglaubigte Kopie desselben vorliegt. Die Erziehungsberechtigten/Eltern müssen eine schriftliche Einverständniserklärung für die Reise vorlegen. Bitte beachten Sie, dass für verschiedene Länder Sonderbestimmungen gelten können. Nähere Auskünfte können bei der Anmeldung/Buchung durch das Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) erteilt werden. Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden. Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen.

Für die Beförderung von unbegleiteten Kindern wird von Air Berlin Group ein Bearbeitungsentgelt von 40 EUR pro Strecke erhoben. Bei Flügen über 3.000 Meilen beträgt das Entgelt 80 EUR pro Strecke.

Die Fluggesellschaft stellt bei Transitflügen über Drehkreuze der Fluggesellschaft eine Begleitung und Aufsicht für unbegleitete Minderjährige, sofern die Zeit im Transit 2 Stunden nicht überschreitet. Anderenfalls wird die Beförderung abgelehnt.

6. Beförderung von Gepäck

6.1 Allgemeines
(a) Der ausführende Luftfrachtführer kann die Annahme des Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Der Fluggast ist mit dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden überstehen.

(b) Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 8 kg ohne Laptop (10 kg mit Laptop) aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt.

Inhaber der topbonus Card Silver/Gold oder der topbonus Service Card haben bis zu 30 kg Freigepäck(ausgenommen Piece Concept) und können außerdem Sportgepäck bis zu 32 kg ohne Aufpreis mitnehmen.Für Passagiere der airberlin Business Class wird ein Sportgepäckstück bis 32 kg ebenfalls ohne Aufpreis befördert.

Piece Concept
Das Piece Concept gilt auf Flügen von und in die USA sowie von und nach Kanada. Hier ist grundsätzlich pro Person in der Economy Class ein Gepäckstück mit einem Gewicht von 23 kg erlaubt.

Für Inhaber der topbonus Service Card ist die Mitnahme eines Gepäckstücks mit einem Gewicht bis 32 kg kostenfrei. Passagiere der Business Class und Inhaber der topbonus Card Silver/Gold können zwei Gepäckstücke mit einem Gewicht von jeweils 32 kg kostenfrei aufgeben.

Je nach gebuchter Serviceklasse sind diese Freigepäckmengen im Ticketpreis enthalten:

   Kurz-/Mittelstrecke 

 Langstrecke

 Economy Class

 1 Gepäckstück à 23 kg (51 lbs)

 1 Gepäckstück à 23 kg (51 lbs)

 Business Class  2 Gepäckstücke à 32 kg (71 lbs)  2 Gepäckstücke à 32 kg (71 lbs)

Für Kinder unter zwei Jahren können - unabhängig von der Serviceklasse - neben einem Gepäckstück bis 23 kg zusätzlich ein Buggy/Kinderwagen, ein Autokindersitz und ein Kinderreisebett ohne Aufpreis aufgegeben werden.

Wir empfehlen, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben. Nähere Informationen können über das Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2) erfragt werden.

(c) Der Fluggast ist verpflichtet, sein aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es von der Fluggesellschaft ausgegeben wird. Wird das aufgegebene Gepäck nicht abgeholt oder die Annahme verweigert, ist die Fluggesellschaft berechtigt, ggf. entstandene Kosten für die Lagerung zu verlangen.

(d) Der Fluggast ist für die Erfüllung etwaiger Zollpflichten im Zusammenhang mit seinem Gepäck selbst verantwortlich.

(e) Es wird empfohlen, sich bei Verspätung, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck umgehend nach der Landung beim Lost-and-Found-Schalter des jeweiligen Ankunftsflughafens zu melden.
  
6.2 Über-/ Sondergepäck
(a) Die Beförderung von Gepäck, das die geltenden Freigepäckgrenzen gewichtsmäßig überschreitet, ist entgeltpflichtig. Bei Gepäck, das die Freigepäckmenge überschreitet, wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ein zusätzliches Beförderungsentgelt (Übergepäckrate) erhoben. Das Entgelt ist in jedem Fall vor Abflug zu entrichten, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks. Verantwortlich für die Zahlung der zusätzlichen Vergütung ist die in der Buchung als Kunde und Rechnungsempfänger vermerkte Person und/oder der Reiseteilnehmer.

(b) Jedes Sondergepäck unterliegt der Anmeldepflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Nur eine Bestätigung der Anmeldung durch die Air Berlin Groupsichert den Anspruch auf Beförderung. Bei der Anmeldung sind die Maße und das Gewicht des Sondergepäcks anzugeben.
Entscheidungsgrundlage für die Beförderung von Über- und Sondergepäck sind die verfügbare Frachtraumkapazität, Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen. Über- und Sondergepäck kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden. Übergepäck (ab 10 kg), Sondergepäck sowie übergroßes und sperriges Gepäck ist darüber hinaus bis 48 Stunden vor Abflug im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) anzumelden, da es nur bei Platzverfügbarkeit transportiert werden kann.

(c) Es können vorab für reguläres Reisegepäck (ausgenommen Sonder- oder Sportgepäck) im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) Übergepäckpakete gebucht werden. Es können nach Kapazität maximal 10 Übergepäckpakete (d.h. maximal 50kg) pro Reisenden und Flugstrecke/Flugbuchung gebucht werden. Die Air Berlin Group empfiehlt auch hier, keine einzelnen Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht als 32 kg aufzugeben. Übergepäckpakete können bis 48 Stunden vor Abflug gebucht werden. Für USA/Kanada-Flüge im Sinne von Ziffer 7.1 sowie für Flüge von Kindern unter 2 Jahren können keine Übergepäckpakete gebucht werden. Nähere Informationen können über das im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) der Fluggesellschaft erfragt werden.

(d) Sportgepäck im Sinne von Ziffer 5.2 (c) (1) ist Sondergepäck und muss angemeldet bzw. jeweils gesondert verpackt werden. Die Air Berlin Group empfiehlt, das Sportgepäck in einer festen Verpackung aufzugeben. Es muss als solches beim Check-in erkennbar sein. Nähere Informationen können über das im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) der Fluggesellschaft erfragt werden.

(e) Tauchgepäck ist vor Reiseantritt im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) anzumelden. Gürtel sind ohne Blei mitzuführen, Pressluftflaschen werden nur in entleertem Zustand befördert. Bei der Beförderung von Tauchlampen müssen der Akku oder die Glühlampe vor Reiseantritt entfernt werden.

(f). Fahrräder sind vor Reiseantritt im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) anzumelden und vor Aufgabe zu verpacken. Als Verpackung werden Fahrradkoffer oder andere feste Behältnisse empfohlen. Fahrräder mit Hilfsmotor gelten als Gefahrgut und sind von der Beförderung ausgeschlossen, sofern sie nicht mit einem Elektromotor betrieben werden und mit einer Gelbatterie ausgestattet sind.

(g) Sportwaffen und dazugehörige Munition und alle Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, sind vor Reiseantritt im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3), jeweils getrennt voneinander, anzumelden. Ein frühzeitiges Erscheinen am Check-in-Schalter am Abflugtag wird empfohlen. Die Air Berlin Group lässt die Beförderung derartiger Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Es sind maximal 5 kg Munition pro Person und Gepäckstück erlaubt. Alle Einzelheiten werden bei der erforderlichen Anmeldung mitgeteilt.

(h) Die Mitnahme eines (1) Rollstuhls je behinderten Fluggast ist möglich und bei Buchung mitzuteilen. Motorbetriebene Rollstühle können wegen der eingeschränkten Frachtraumkapazität nur mit Einschränkungen befördert werden. Sie sind in einem Zustand aufzugeben, der die sichere Verladung und den Transport des Rollstuhls gewährleistet. Die Beförderung von medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle kann nur dann gewährleistet werden, wenn diese 48 Stunden vorher unter Angabe der
Abmessungen und des Gewichts angemeldet wurden, an Bord genügend Platz ist und die einschlägigen Vorschriften über Gefahrgüter nicht entgegenstehen. Näheres wird bei der Anmeldung mitgeteilt.

6.3 Tierbeförderung
Die Beförderung von Tieren ist entgeltpflichtig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Transport von Tieren. Die Tiere müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis transportiert werden. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde. Die Fluggesellschaft akzeptiert keine Tiere auf Flügen von und nach Großbritannien, Irland und Island. Der Fluggast ist für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Nähere Informationen über Tiertransporte im Air Berlin Group Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.3) erhältlich.

Die Fluggesellschaft darf pro Flug jeweils nur zwei (2) sehbehinderte Fluggäste zusammen mit jeweils einem Blindenhund im Fluggastraum transportieren. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Blindenhundes bei Buchung angemeldet und durch die Air Berlin Group bestätigt wurde. Die Beförderung des Blindenhundes erfolgt kostenlos.

7. Beschränkung/Verweigerung der Beförderung

Der ausführende Luftfrachtführer kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks insbesondere dann ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn:

- das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden;
- die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird;
- Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen und den Alkoholkonsum, nicht befolgt werden;
- sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt;
- der begründete Verdacht besteht, der Fluggast werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen;
- die Beförderung gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes verstoßen würde, welches überflogen wird;
- der Fluggast Untersuchungen an Person oder Gepäck verweigert, die aus Sicherheitsgründen ggf. notwendig werden;
- der Fluggast keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz hat, seine Reisedokumente während des Fluges zerstört oder die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung verweigert;
- die für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) durch den Fluggast nicht eingehalten sind;
- der Fluggast beim Check-in oder beim Boarding nicht nachweisen kann, dass er die Person ist, für die die Buchung vorgenommen wurde;
- der Flugpreis, Steuern, Gebühren oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, nicht bezahlt sind;
- der Fluggast gegen sicherheitsrelevante Anweisungen der Fluggesellschaft oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts verstößt;
- der Fluggast nicht erlaubtes Gepäck mit sich führt.

Der ausführende Luftfrachtführer ist berechtigt, Sitzplätze neu zuzuweisen, auch nach Betreten des Flugzeugs. Dies kann aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen notwendig sein. Ein Anspruch auf Erteilung eines bestimmten Sitzplatzes besteht nicht.

Bei Reservierungen von sog. XL-Seats ist Folgendes zu beachten:

Da sich XL-Seats in den Reihen am Notausgang befinden, handelt es sich um sicherheitsrelevante Sitzplätze. Der ausführende Luftfrachtführer teilt diese Sitzplätze deshalb nur solchen Fluggästen zu, bei denen aufgrund ihrer körperlichen und/oder geistigen Verfassung sichergestellt ist, dass in einem Notfall die Räumung des Flugzeugs nicht behindert wird.

Der ausführende Luftfrachtführer kann den betreffenden Fluggast, wenn dies zur sicheren Durchführung des Fluges bzw. zum Schutz von Passagieren und Besatzung notwendig ist, aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Darüber hinaus ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. An Bord des Flugzeuges begangene rechtswidrige Handlungen werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung jeglicher privater elektronischer Geräte während des Starts und der Landung untersagt. Die Benutzung von Funktelefonen ist während des gesamten Fluges nicht gestattet. Die Benutzung sonstiger elektronischer Geräte ist nur nach Genehmigung durch die Flugbegleiter gestattet.

8. Haftung

Die Haftung von TUIfly.com und / oder des ausführenden Luftfrachtführers richtet sich nach den Regelungen der ABB.

9. Änderungen

Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Air Berlin Group abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

10. Mündliche Abreden

Diese BBB Air Berlin Group und die ABB von TUIfly.com enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Air Berlin Group und den ABB haben die ABB Vorrang.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck

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