ABB

Besondere Beförderungsbedingungen

Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH (nachfolgend TUIfly.com) als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit XL Airways Germany GmbH als ausführendem Luftfrachtführer (nachfolgend BBB XL)

1. Vertragsschluss / Vertragsparteien

1.1
Diese Beförderungsbedingungen ("BBB XL") finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit TUIfly.com unter Einbeziehung der ABB ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch XL Airways Germany GmbH oder eine der Tochtergesellschaften (im Folgenden XL genannt) ausgeführt werden.

1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. TUIfly.com wird die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von XL ausführen lassen, XL ist ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.

1.3
Zusätzlich zu diesen BBB XL gelten die ABB von TUIfly.com. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB XL und den ABB haben die ABB Vorrang.

2. Kontakt zu TUIfly.com und zu XL

2.1
TUIfly.com ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover

2.2
XL ist unter der folgenden Anschrift erreichbar:

XL AIRWAYS GERMANY GMBH
Hessenring 13

64546 Mörfelden
Telefon: +49 (0) 6105 9789 0
Telefax: +49 (0) 6105 9789 499

e-Mail: preflightservices@xlairways.de
Internet: www.xlairways.de

3. Zusatzleistungen, die direkt bei XL zu buchen sind, Sitzplatzreservierungen

3.1
Aktuelle Gebühren für Zusatzleistungen, die direkt bei XL buchbar sind entnehmen Sie bitte der Webseite von XL Airways Germany oder fragen Sie direkt telefonisch bei XL an.

3.2
Gebühren für Zusatzleistungen, die direkt bei XL reserviert werden, sind in jedem Fall nach Bestätigung sofort fällig und werden per Kreditkarte direkt mit XL abgerechnet.

3.3
Der Fluggast haftet gegenüber XL für Kosten, die durch Zahlungsstornierung entstehen.

3.4
Gegen eine Gebühr pro Person/Strecke können Sitzplatzreservierungen direkt bei XL
vorgenommen werden.

3.5
Familien mit Kleinkindern und behinderte Fluggäste mit einer Begleitperson erhalten die
Sitzplatzreservierung ohne Aufpreis. Diese Sitzplatzreservierungen sind auch für Veranstalterkunden
mit gebuchter Pauschalreise möglich. Eine vorherige schriftliche Anmeldung bei XL ist in
diesen Fällen zwingend erforderlich.

3.6
Nimmt ein Fluggast seine Sitzplatzreservierung gemäß der geplanten Reiseroute nicht in Anspruch,
streicht XL die Sitzplatzreservierung auch für die übrigen auf dem Flugschein reservierten Flüge.

4. Reisende mit Behinderungen

4.1
Die Beförderung von behinderten Menschen, kranken Personen oder anderen Personen, die spezielle Betreuung benötigen, ist bei XL telefonisch/ per E-mail/ über die Website anzumelden und setzt voraus, dass einer Beförderung der genannten Personen auf Grund ihres Betreuungsbedarfs keine zwingenden Gründe entgegenstehen

4.2
XL transportiert Rollstühle, ob manuell oder Batterie betrieben, als "Checked Baggage" auf dem gleichen Flug wie der Fluggast, der darauf angewiesen ist. Sollte der Fluggast wünschen, den Rollstuhl mit an Bord zu nehmen, ist dies, falls ausreichend Platz an Bord des entsprechenden Fluges vorhanden ist, unter den im folgenden genannten Voraussetzungen möglich.
4.3 Dabei ist der gewünschte Transport eines Rollstuhls rechtzeitig vor Antritt des Fluges XL mitzuteilen.

4.4
Des Weiteren transportiert XL Rollstuhlbatterien, Krücken, Stützen oder andere prothetische Hilfsmittel auf den gleichen Flügen. XL transportiert batteriebetriebene Rollstühle mit eingebauter Batterie, sofern die Batterie vom Hersteller mit dem Etikett "auslaufsicher" versehen wurde.

(a) Batterien, die dieses Etikett nicht aufweisen sowie nicht-auslaufsichere Batterien müssen in aufrechter Position transportiert werden und in spezielle vom Passagier zu stellende Transportkisten verpackt werden.

(b) Die Vorschriften über die Kosten für Übergepäck sowie über Haftungsausschlüsse für Verlust oder Beschädigung haben für die in dieser Vorschrift genannten Gegenstände keine Gültigkeit.

(c) Elektromobile können im Rahmen dieser Vorschrift nicht transportiert werden.

5. Urlaubsflug bei Schwangerschaft

5.1
Eine Beförderung ist bis zu vier (4) Wochen vor geplantem Geburtstermin (fünfunddreißigste (35.) Schwangerschaftswoche) möglich, d.h. zu diesem Zeitpunkt muss der Rückflug erfolgt sein. Danach ist keine Beförderung mehr möglich.

5.2
Eine besondere ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig, es wird jedoch das Mitführen des Mutterpasses sowie eine vorherige Konsultation des behandelnden Arztes empfohlen.

6. Beförderung von Gepäck

6.1
XL wird alles unternehmen, um das aufgegebene Gepäck ("checked baggage") auf demselben Flugzeug zu transportieren wie der Fluggast. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Gepäck so bald wie möglich zum Fluggast gebracht, es sei denn Gesetze und /oder Zollbestimmungen und/oder die Flughafenbehörden fordern die Anwesenheit des Fluggastes bei der Zollprüfung.

6.2
XL kann die Annahme des Gepäcks verweigern, wenn es nicht ordnungsgemäß in verschlossenen Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt ist, die einen sicheren Transport mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung gewährleisten.

6.3
Der Fluggast soll in dem aufzugebenden Gepäck die folgenden Gegenstände und Artikel nicht transportieren: Zerbrechliche Gegenstände oder verderbliche Waren, sämtliche wertvollen Gegenstände wie insbesondere Geld, Brillen, Schlüssel, Juwelen, Schmuck, elektronische Geräte, Metalle, Silber, empfindliche Instrumente, wichtige Geschäftsunterlagen, Bürgschaften, Arzneimittel, medizinische Dokumente, Reisepässe oder andere Ausweispapiere und Muster.

6.4
Vor der Gepäckannahme sollte der Fluggast sein Gepäck außen mit seinem Namen und Initialen versehen. Wird dies verweigert, kann XL die Beförderung des Fluggastes und des Gepäcks ablehnen.

6.5
Fluggäste dürfen in Abhängigkeit von der Flugstrecke und von Gewicht, Größe und Anzahl der Gepäckstücke eine bestimmte Anzahl von Gepäckstücken kostenlos zur Beförderung aufgeben.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Vorschriften:
Pro Passagier gewährt XL maximal zwei Gepäckstücke von insgesamt maximal zwanzig (20) Kilogramm zzgl. Handgepäck von maximal sechs (6) Kilogramm soweit nicht dem Passagier vom Reiseveranstalter eine anderweitige Freigepäckgrenze mitgeteilt wurde.

6.6
Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus ist kostenpflichtig. Grundsätzlich besteht auf die Beförderung von Übergepäck kein Anspruch, im übrigen gelten dabei nach vorheriger Anmeldung und entsprechender Platzverfügbarkeit die jeweils aktuellen Gebühren. Aktuelle Gebühren für Zusatzleistungen, die direkt bei XL buchbar sind entnehmen Sie bitte der Webseite von XL Airways Germany oder fragen Sie direkt telefonisch bei XL an

6.7
XL kann Gepäck über die zulässige Freigepäckgrenze hinaus auch auf späteren Flügen befördern, es sei denn es wurden vorhergehende Vereinbarungen hinsichtlich der Beförderung mit XL getroffen.

6.8 
Handgepäck muss unter den Vordersitz des Fluggastes passen oder in die zur Verfügung gestellten Gepäckfächer in der Kabine.
Dabei gelten insbesondere die folgenden Maßgaben:
Ein Stück Handgepäck, welches die Maße von 55 x 40 x 20 cm (Summe 115 cm) und ein maximales Gewicht von sechs (6) Kilogramm nicht überschreitet.

6.9
Des Weiteren muss das Handgepäck die XL Vorschriften für Handgepäck erfüllen. Alle diesbezüglich von XL erteilten Anweisungen sind vom Fluggast zu befolgen.

6.10
Werden Gepäckstücke von XL wegen ihres Übergewichts, ihrer Größe oder wegen anderer Gründe für die Beförderung als unsicher betrachtet, werden sie nicht für die Kabine zugelassen und im Weiteren als aufgegebenes Gepäck eingestuft und behandelt.

6.11 
Gegenstände, die laut Fluggast für die Beförderung im Frachtraum nicht geeignet sind, zum Beispiel empfindliche Musikinstrumente oder ähnliches, können nur in der Kabine befördert werden, wenn dies rechtzeitig angefragt und die Erlaubnis von XL erteilt wurde. Die Beförderung solcher Gegenstände wird separat berechnet.

6.12
Zusätzlich zum Handgepäck sind nachstehende Artikel für die Beförderung in der Kabine gestattet: eine kleine Handtasche, ein Mantel, Cape oder Reisedecke,
ein Schirm oder Spazierstock, ein Paar Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist, eine Kamera/ Fernglas.

6.13
Die in Artikel 6.12 aufgeführten Gegenstände sollten aus Sicherheitsgründen im Handgepäck mitgeführt werden, da eine Haftung seitens XL für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung selbiger Gegenstände grundsätzlich ausgeschlossen ist, außer sie sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens XL herbeigeführt worden.

6.14
Sonder- und Sportgepäck muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug zu den üblichen Geschäftszeiten MO-FR von 09.00-17.00 Uhr schriftlich oder telefonisch oder unter www.xlairways.de angemeldet werden. Dabei gilt die Anmeldung erst dann als akzeptiert, wenn eine Bestätigung seitens XL erfolgt ist.

6.15
Grundsätzlich besteht aufgrund von Gewichts- und / oder Kapazitätsbeschränkungen kein Anspruch auf die Beförderung von Sonder- und Sportgepäck.

6.16
Sollte der gebuchte Flug aus umlauftechnischen Gründen auf eine andere Fluggesellschaft als XL umgebucht werden, erlischt die Bestätigung über den Transport von Sonder- und Sportgepäck seitens XL.

6.17
Die neuerliche Anmeldung ist durch den Fluggast selbständig bei der neuen Fluggesellschaft vorzunehmen. In diesem Fall gelten die Kapazitäten und die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen anderen Fluggesellschaft.

6.18
Für den Transport von Sonder- und Sportgepäck, werden nach vorheriger Anmeldung und bei entsprechender Platzverfügbarkeit durch XL Gebühren (siehe 25.3) erhoben:

6.19
Übriges nicht in der Liste aufgeführtes Sportgepäck wird zu den üblichen Übergepäcksraten befördert.

6.20
Um Transportschäden zu vermeiden, ist die Annahme von Sportgeräten grundsätzlich nur in dafür geeigneter Transportverpackung bzw. Transportbehältnissen möglich. Im übrigen wird der Abschluß einer Transportversicherung empfohlen, da die Fluggesellschaft nur begrenzt haftet.

6.21
Für Kleinkinder werden ohne das zusätzliche Kosten anfallen und ohne das Erfordernis einer vorherigen Anmeldung notwendige Gegenstände für eine Reise bis zu einem Gesamtgewicht von zwanzig (20) Kilogramm zzgl. Kinderwagen befördert.

6.22
Der Fluggast ist verpflichtet das Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen zur Abholung bereitgestellt ist. Sollte der Fluggast das Gepäck nicht unverzüglich abholen, kann XL dem Fluggast Lagergebühren in Rechnung stellen.

6.23
Nur der Inhaber des Gepäckscheins ist befugt das Gepäck in Empfang zu nehmen.

6.24
Sollte der Inhaber des Gepäckscheins das Gepäck vorbehaltlos entgegennehmen, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Gepäck in ordentlichem Zustand und entsprechend den ABB und BBB XL transportiert wurde.

6.25
XL ist nicht verpflichtet, abgelehntes Gepäck und / oder Gegenstände in ihre Obhut zu nehmen. Sollten Gepäck und / oder Gegenstände, die nicht zum aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck zählen, von XL in Obhut genommen werden, kann durch XL keine Haftung übernommen werden.

7. Ablehnung oder Beschränkung der Beförderung

7.1
XL kann die Beförderung oder Weiterbeförderung aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung verweigern.

7.2
Darüber hinaus steht es XL unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens frei, die Beförderung in folgenden Fällen abzulehnen:

(a) um Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften zu folgen, die in einem Staat in Kraft sind, von dem aus abgeflogen wird, der angeflogen oder der überflogen wird,

(b) wenn das Verhalten, das Alter, der geistige oder körperliche Zustand des Fluggastes Anlass zu der Vermutung gibt, dass

(i) besondere Betreuung von XL erbracht werden muss, die XL nicht leisten kann,

(ii) das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigt wird,

(iii) Gefahr oder Risiko für sich oder andere Fluggäste, Personen und für das Eigentum von XL oder Dritten besteht,

(c) falls der Fluggast den von XL gegebenen Instruktionen nicht Folge leisten will und damit eine sichere, effiziente und angenehme Beförderung aller Fluggäste durch XL nicht mehr gewährleistet werden kann oder XL die Pflichterfüllung gegenüber allen Fluggästen nicht erfüllen kann, (d) wenn sich der Fluggast in einer Weise benommen oder ausgedrückt hat, dass es Zweifel hinsichtlich der Sicherheit bei der Beförderung dieses Fluggastes gibt. Die Ausdrucksweise oder das Benehmen beinhaltet die Verwendung von drohenden, beschimpfenden oder beleidigenden Worten gegenüber XL Bodenpersonal oder Flugzeugbesatzung,

(e) wenn der Fluggast die Vornahme einer Sicherheitskontrolle durch XL oder einen offiziellen Vertreter des Flughafens oder der Behörden verweigert hat,

(f) wenn der Fluggast den anwendbaren Flugtarif, Gebühren oder Steuern nicht gezahlt hat oder wenn Kreditkartenvereinbarungen zwischen dem Fluggast und XL nicht eingehalten wurden,

(g) wenn es fraglich ist, ob der Fluggast im Besitz gültiger Reisedokumente ist oder bleibt,

(h) wenn der Fluggast in ein Land einreisen will, für das er nur zum Transit berechtigt ist oder für das er kein gültiges Einreisepapier besitzt,

(i) wenn der Fluggast während der Beförderung seine Dokumente vernichtet hat,

(j) wenn der Fluggast zu einem früheren Zeitpunkt eine der oben beschriebenen Handlungen oder
Unterlassungen begangen hat und XL Grund zu der Annahme hat, dass sich dieses Verhalten wiederholen kann,

(k) wenn XL den Fluggast schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser Fluggast vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an bis auf weiteres von XL nicht mehr befördert wird.

7.3
Wird einem Fluggast die Beförderung oder Weiterbeförderung nach Maßgabe des Artikels 6.2 verweigert , so hat der Fluggast kein Recht auf eine Entschädigung gemäß Ziffer 16 der AGB, es sei denn, der Fluggast kann für die Verweigerung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

8. Kinder

8.1
XL gestattet auf keinem Flug die Beförderung von Kindern, die noch nicht das fünfte Lebensjahr vollendet haben, es sei denn sie werden von einem Fluggast begleitet, der seinerseits bereits das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und zu dem Kind entweder in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis steht oder zur Begleitung des Kindes von einem Erziehungsberechtigten dazu bevollmächtigt worden ist. Eine solche Vollmacht ist auf Verlangen von XL vorzulegen. XL akzeptiert keine Kindersitze an Bord, Kindersitze können nur in Form von aufgegebenem Gepäck transportiert werden.

8.2
Alleinreisende Kinder („UMNR“) im Alter zwischen fünf (5) und einschließlich dreizehn (13) Jahren – in bestimmten Fällen und auf Wunsch auch bis vierzehn (14) Jahren – werden von XL als Fluggäste akzeptiert, wenn sie eine bestätigte Reservierung vorweisen können und die schriftliche Anmeldung des Kindes unter Angabe des Namens des alleinreisenden Kindes, Name und genaue Anschrift des Abholers sowie Name und genaue Anschrift desjenigen, der das Kind am Abflugort für den gebuchten Flug eincheckt, vorliegt. Es wird eine Gebühr pro Strecke erhoben, über die das TUIfly.com-Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) Auskunft erteilt.

8.3
Die Eltern oder die verantwortliche Person, die das alleinreisende Kind zum Flughafen bzw. zum Abflug bringt, muss bis zum Abflug bei dem Kind bleiben.

(a) Die Eltern oder die verantwortliche Person muss XL ein Schreiben aushändigen, indem bestätigt wird, dass das Kind von den Eltern oder einer verantwortlichen Person am Zielflughafen abgeholt wird. Das Schreiben muss in Kopie im Besitz des Kindes sein.

(b) Am Zielflughafen ist der Abholer des Kindes verpflichtet, sich auszuweisen und ein Formular von XL zu unterschreiben, dass XL von der Aufsichtspflicht entbindet.

9. Beförderung von Tieren

9.1
Grundsätzlich können Tiere auf Flügen der XL transportiert werden. Dies setzt jedoch zwingend die Anmeldung des zu transportierenden Tieres unter Angabe des Gewichtes voraus. Grundsätzlich besteht aufgrund von Gewichts- und / oder Kapazitätsbeschränkungen kein Anspruch auf die Beförderung von Tieren. Vorstehendes gilt nicht für Begleithunde.

9.2
Der Transport kann nur in einer artgerechten, wasserdichten Transportbox erfolgen, wobei das Tier aufrecht in der Box stehen können muss. Die Transportbox muss den IATA Live Animals Regulations entsprechen.

(a) Während des gesamten Fluges ist es untersagt, die Transportbox zu öffnen oder das Tier aus der Box zu nehmen.

(b) Die Transportbox ist vom Fluggast zu stellen.

9.3
Dabei können Kleintiere bis zu einem maximalen Gesamtgewicht einschließlich der Transportbox von sechs (6) Kilogramm in der Kabine befördert werden, solange die Ausmaße der Transportbox die Abmessungen von 45 x 29 x 22 cm nicht überschreiten.

(a) Tiere, die dieses Gesamtgewicht überschreiten können grundsätzlich nur im Frachtraum befördert werden.

(b) Ausnahmen hierzu stellen Begleithunde dar, die zusammen mit dem auf das Tier angewiesenen Passagier in der Kabine befördert werden.

(c) In diesen Fällen besteht für das Tier Maulkorbpflicht.

9.4
Für den Transport von Haustieren fallen Gebühren an, unabhängig von den bestehenden Freigepäckgrenzen. Aktuelle Gebühren sämtlicher oben genannter Sonderleistungen entnehmen Sie bitte der Webseite von XL Airways Germany oder fragen Sie direkt telefonisch an.

9.5
Auflagen und notwendige Reisedokumente der Abflug- und Zielländer, die mit der Einfuhr von Gepäck und/oder Tieren (inkl. Impfungen, veterinärärztlicher Atteste, usw.) verbunden sind, sowie die Einhaltung geltender Zoll- und Visavorschriften liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

9.6
Ein Tier wird nur mit dem Besitzer/ Fluggast befördert, der die Reservierung durchgeführt hat.

9.7
XL haftet nicht, falls das zu befördernde Tier nicht reisen darf und aufgrund dessen das Einchecken abgelehnt wird oder die Reise des Fluggastes sich dadurch verzögert.

10. Verhalten an Bord

10.1
Ist das Verhalten des Fluggastes an Bord des Flugzeuges derart, dass dadurch eine Bedrohung oder Gefahr für eine oder mehrere Personen an Bord ausgeht oder dass der Fluggast die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigt und/oder den Anweisungen der Besatzung, die die Sicherheit des Flugzeuges betreffen und eine sichere, effiziente und angenehme Beförderung der Fluggäste betrifft, nicht Folge leistet oder wenn das Verhalten des Fluggastes anderen Fluggästen Unannehmlichkeiten zufügt, kann XL notwendige Maßnahmen von der Verweigerung der Weiterbeförderung bis hin zur Fesselung des entsprechenden Fluggastes ergreifen.

10.2
In Erweiterung des § 3.1 der Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (LuftVO) hat der Flugzeugführer die Autorität, notwendige Maßnahmen, notfalls körperliche Zwangsmaßnahmen, zu ergreifen, um die Ruhe und Disziplin an Bord gewährleisten zu können und das Recht, den Fluggast, der durch sein Verhalten die Disziplin an Bord stört oder die Sicherheit an Bord bedroht, den zuständigen Behörden zu übergeben.

(a) Der Fluggast ist verpflichtet, den Instruktionen, die im Namen des oder durch den Flugzeugführer selbst gegeben werden, Folge zu leisten.

(b) Der Flugzeugführer ist befugt, kriminelle Vergehen, wie das Nichtbefolgen der Instruktionen im Namen des oder durch den Flugzeugführer selbst, offiziell zu melden.

10.3
Aus Sicherheitsgründen kann XL die Benutzung elektronischer Geräte an Bord verbieten oder einschränken. Dazu gehört der Gebrauch von Mobiltelefonen, Laptops, tragbaren Aufzeichnungsgeräten und Radios, CD-Spieler, DVD Spieler, elektronischen Spielen, Radio-Spielzeug, Scanner, Walkie-Talkies und anderen Geräten mit Antennen. Der Gebrauch von Hörgeräten und Herzschrittmachern an Bord ist erlaubt.

10.4
Der Genuss von an Bord gebrachten alkoholischen Getränken ist verboten. XL hat das Recht, den Service von alkoholischen Getränken zu begrenzen oder einzustellen, um das Wohl des Fluggastes zu gewährleisten und um die Ruhe und Ordnung an Bord sicherzustellen.

10.5
XL Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen in den Toiletten kann die Sicherheit des Flugzeuges gefährden und ist strengstens verboten. Die Nichtbeachtung dieser Regel ist ein kriminelles Vergehen und der Flugzeugführer ist befugt, dies den zuständigen Behörden zu melden.

10.6
Es ist verboten, Drogen mit an Bord von XL Flügen zu bringen und/oder zu konsumieren. Der Flugzeugführer ist befugt, dies den zuständigen Behörden zu melden.

10.7
XL hat das Recht, die Beförderung zu verweigern, wenn sich ein Fluggast nicht entsprechend der in diesem Artikel beschriebenen Punkte verhält.

a) Der Fluggast haftet gegenüber XL für Schäden, auch gegenüber möglichen Forderungen Dritter an XL, die durch Nichtbeachtung der in diesem Artikel erwähnten Punkte entstehen.

b) XL und die Besatzung haften nicht für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Rechte und Pflichten gemäß dieser Vorschrift Fluggästen zufügen.

11. Haftung

Die Haftung von TUIfly.com und XL richtet sich nach den Regelungen der ABB.

12. Persönliche Daten

12.1
Im Rahmen der zulässigen Gesetze, gestattet der Fluggast TUIfly.com und XL, alle persönlichen Daten, die TUIfly.com und/ oder XL oder einem autorisierten Agenten zum Zwecke der Flugreservierung von Seiten des Fluggastes gegeben wurde, aufzubewahren.

(a) Diese Daten sind wichtig für zusätzliche Dienste, wie der Ermittlung von Gepäckbetrug, bei der Vermeidung und Feststellung von Betrug mit Flugscheinen, zur Erfüllung der Ein- und Ausreisebestimmungen und zur Übermittlung an die Behörden.

(b) Darüber hinaus sind TUIfly.com und XL befugt, die Personendaten für die genannten Zwecke an eigene Büros, autorisierte Agenten, andere Fluggesellschaften, andere Dienstleister und den Behörden im In- und Ausland zu übermitteln.

13. Änderungen

Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB XL abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

14. Mündliche Abreden

Diese BBB XL und die ABB von TUIfly.com (Verlinkung zu den ABB) enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB XL und den ABB haben die ABB Vorrang.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.

Verwender:

TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck

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